Ab Herbst erneuerbare Energien auch für Altbauten Pflicht ?

Diskutiere Ab Herbst erneuerbare Energien auch für Altbauten Pflicht ? im Energiesparen, Energieausweis Forum im Bereich Altbau; Hallo Experten, wir sind auf der Suche nach einem finanzierbaren Häuschen. In unserer Preisklasse müssen wir in der Regel u.A. auch die...

  1. mic67

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    Hallo Experten,

    wir sind auf der Suche nach einem finanzierbaren Häuschen. In unserer Preisklasse müssen wir in der Regel u.A. auch die Heizungsanlage erneuern.
    Ist dank der KfW-Zinssätze nicht so das Problem.

    Stimmt es, dass wir - sollten wir im Herbst oder später die Heizung erneuern - auch eine Solaranlage oder Ähnliches mit berücksichtigen müssen ?

    Vielen Dank für eure Antworten.

    Gruß
    Mic
     
  2. #2 alex2008, 03.05.2009
    alex2008

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    die Pflicht zu einem Anteil erneuerbarer Energien besteht schon jetzt.
    Im Herbst gelten dann anstatt der EnEV 2007 die Anforderungen der EnEV2009
     
  3. Julius

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    Soweit ich weiß, gilt das so nur für Neubauten.
     
  4. mic67

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    mit den Neubauten ist mir auch bekannt.

    Aber bei Instandsetzung von Altbauten ?

    Gruß
    Mic
     
  5. crax

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    Hallo Mic,

    Nein.
    Weiterhin gibt es den § 25 EnEV. Mit einem entsprechendem Gutachten kann man sogar beim Neubau davon befreit werden.

    mfg crax
     
  6. #6 Blumenschein, 07.05.2009
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    Hallo,

    laut §5 EnEV 2007 müssen bei Nichtwohngebäuden mit mehr als 1000qm Nutzfläche der technische, ökologische und wirtschaftliche Einsatz von "erneuerbaren" Energien geprüft werden. In der EnEV 2009 fällt dieser Passus komplett raus. Dort regelt der §5, dass Strom aus "erneuerbaren" Energien in die Energiebilanz berücksichtigt werden muss. Dabei wird aber ausdrücklich nur der Strom, der selber oder in unmittelbarer Nähe erzeugt wird bedacht. (Der Vertrag beim Ökostromanbieter zählt nicht).
    Nichts desto trotz nutzt der Staat die Möglichkeit den Bauherren durch das Erneuerbare Energie Wärmegesetz (EEWärmeG) zum Einsatz von "erneuerbaren" Energien zur Wärmeerzeugung zu zwingen. (In Abhängigkeit vom Medium müssen bestimmte Prozentwerte eingehalten werden: greift der Bauherr z.B. auf Solarenergie zurück, muss 15% des Wärmeenergiebedarfs aus Solarenergie gedeckt werden (EEWärmeG §5 (1)). §7 EEWärmeG und die entsprechende Anlage VI ermöglichen Ersatzmaßnahmen. (z.B. Mehrdämmung, so dass die jeweiligen Höchstwerte (Primärenergie, Gebäudehülle) der EnEV um 15% gesenkt werden).
    Laut EEWärmeG §3 (1) gilt dies für Neubauten. Der daraus folgende Absatz ermöglich den einzelnen Bundesländern das EEWärmeG auch auf bestehende Gebäude anzuwenden. Mir ist bis jetzt noch kein Bundesland bekannt, dass von dieser Möglichkeit Gebrauch macht.


    Lange Rede kurzer Sinn: mit der neuen EnEV 2009 (ich gehe davon aus, dass Du mit der Zeitangabe Herbst den 01.10.2009 und damit die Einführung der EnEV 2009 meinst) wirst Du nicht zwingend eine solare Unterstützung Deiner Heizungsanlage einkalkulieren müssen.
    Die Vorschrift zur Nutzung erneuerbarer Energien regelt aber das EEWärmeG, was bereits seit dem 01.01.2009 in Kraft getreten ist.
    Gruß
    --
    Blumenschein
     
  7. #7 alex2008, 07.05.2009
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  8. Julius

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    Das stelle ich mir sehr spannend in der Umsetzung vor!

    Bei uns z.B. ist Solaranlage unzulässig (Denkmalschutz) und gleichzeitig Holzheizung unzulässig (Gebietssatzung, Verbot fester und flüssiger Brennstoffe).

    Dann bleibt wohl nur noch der Beschiß mit der Wärmepumpe?

    Könnte es sein, daß diese Landesregelung von einem kleinen Gelben Stromerzeuger und -Vertreiber aus dem Südwesen gesponsort wurde...? :angel:
     
  9. Micro

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    Auch bei Objekten mit installierter Photovoltaik wird man kaum anfangen, die Nordseite mit Thermie auszustatten bzw. Rückbau betreiben. Auch bei verschatteten Lagen in WO Ausrichtung wird man kaum in der Lage sein, dieser Forderung mit Kollektoren zu entsprechen. Da andere Alternativen nicht immer technisch möglich sind, wird man diverse Ausnahmeregelungen schaffen (müssen).
    Aber ein wenig Panik im Vorfeld dient ja dem Anliegen :-)
     
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