Feuchter Außenputz im Sockelbereich

Diskutiere Feuchter Außenputz im Sockelbereich im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo Miteinander! Wir haben 2006 mit Architekt (LP 1-9), Einzelgewerkvergabe nach VOB gebaut; Abnahme war im Dezember 2006. Keller mit...

  1. #1 hausbautoel, 04.05.2009
    hausbautoel

    hausbautoel Gast

    Hallo Miteinander!

    Wir haben 2006 mit Architekt (LP 1-9), Einzelgewerkvergabe nach VOB gebaut; Abnahme war im Dezember 2006. Keller mit WU-Beton, Perimeterdämmung und Noppenfolie; Außenwand EG mit T9 (Ziegel) und T9 geeignetem Putz.

    Diese Woche habe ich festgestellt, dass der Sockelputz auf der Nordseite im unteren Bereich (auf ca. 5 bis 10 cm von unten) anscheinend feucht ist und "auszublühen" beginnt (siehe Bilder). Daraufhin habe ich mit einem befreundeten Maurer (leider weiter entfernt) telefoniert, der mir den Putzabschluss incl. Sockelputzabdichtung bzw. flexible Dichtschlämme ähnlich http://www.baumurks.de/schluesselloch-bauwerksabdichtung.htm oder http://www.maxit.de/media/14/service/wdvs02-pdf/Copy_1_of_Detail_1_3.pdf erklärt hat. Daraufhin habe ich heute mal bei uns nachgeschaut. Anscheinend hört der Putz nach unten hin einfach auf ohne irgendeine Sockelputzabdichtung bzw. sonstiger Abdichtung (s. Bilder von zwei Stellen).

    Dazu habe ich jetzt natürlich einige Fragen:
    - Ist so eine Sockelputzabdichtung bzw. Abdichtung des Putzes gegen aufsteigende Feuchtigkeit vorgeschrieben und wenn ja nach welcher Richtlinie/DIN?
    - Muss der Mangel (falls es einer ist) vom Bauunternehmer (der Mauerarbeiten, Putz und Kiesrollierung um das gesamte Haus gemacht hat) im Rahmen der Mängelbeseitigung behoben werden?
    - Wie ist der Mangel am besten zu beheben?
    - Welche Rolle hat eigentlich der Architekt? Hätte er dies nicht im Rahmen der Bauüberwachung (für die er ja auch beauftragt war und bezahlt wurde) feststellen müssen? (Wenn einem Architekten so etwas nicht auffällt, für was braucht man dann einen Architekten?)

    So das waren zunächst mal nach dem "Schock" den ich bekommen habe als ich dies festgestellt habe die ersten Fragen.

    Danke für die Hilfe

    Stephan
     
  2. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Die BAuwerksabdichtung gehört dahinter und kann entsprechend DIN 18195 ab OK Gelände entfallen wenn ausreichenwasserabweisende Baustoffe verwendet werden.
    Das Problem ist der Feuchteschutz des Sockelputzes.

    Der Feuchteschutz ergibt sich aus der DIN V 18550 [Putz- Putzsysteme]

    4.4 Kellerwandaußenputz/Außensockelputz
    Wenn der Putz in Kontakt mit dem Erdreich kommt, sind besondere Abdichtungsmaßnahmen zum Schutz vor
    Feuchtigkeit notwendig und zu planen. Hierbei können Abdichtungsmaßnahmen nach DIN 18195 oder z. B. mineralische Dichtschlämmen verwendet werden. Zusätzlich sind Schutzschichten (z. B. Noppenfolien, Dränplatten)
    für den mechanischen Schutz zu verwenden.


    Hierzu braucht man Detailangaben und Sockelhöhen. Auch diese sind zu planen und vorzugeben.

    So ähnlich sollte das Aussehen: http://www.maxit.de/media/14/service/wdvs02-pdf/Detail_1_5.pdf

    Also ein Feuchteschutz (Dichtschlämme o.ä) von Geländeoberkante nach unten geführt und an der Bauwerksabdichtung angeschlossen oder ausreichend übergreifend auf der Perimeterdämmung heruntergeführt und das ohne Feuchtebrücken (Putzbrücken).

    Bin kein Jurist, aber erstmal haftet jeder :D

    Der Gartenbauer oder Pflasterer hätte Bedenken anmelden müssen, der Putzer ebenso und der Planer planen und vorsehen.

    Der BAuherr muss sich erstmal ein Mitverschulden wegen des Planers als Erfüllungsgehilfen des BAuherren zurechnen lassen, dass ist dann eine 2. BAustelle (Organisationsverschulden).

    Instandsetzen: Weg / Planen / Feuchteschutz / Anfüllschutz - Schutzschicht / Neu
     
  3. #3 hausbautoel, 04.05.2009
    hausbautoel

    hausbautoel Gast

    Hallo Robby,

    Danke für die Antwort.

    die scheinen wir sogar zu haben (s. Foto unten). Das ist doch so etwas wie das "Superflex D2 flexible Dichtschlämme" in dem Detail v. oben.

    Genau so hat das auch mein bekannter Maurer erklärt. Uns fehlt so weit ich das beurteilen kann aus dem Detail eigentlich nur "Superflex 10/100 (S)") oder ähnliches von der Perimeterdämmung bis zur Oberkante.

    Bei uns nur der Bauunternehmer, dieser hat nämlich Mauerarbeiten, Putzarbeiten und die Kiesrollierung miteinander als Auftrag gehabt. Zusätzlich natürlich noch der Architekt, der es doch im Rahmen der Bauüberwachung merken hätte müssen !!!

    Danke, also aufreisen, Feuchteschutz von Perimeterdämmung (so was wie "maxit AD 1K Außendicht" und "Superflex 10/100 (S)" bis über OK-Gelände und wieder Noppenschutzfolie und Kiesrollierung rein.


    Da dies sicher nicht ohne größeren "Ärger" abgeht, gibt es eine Empfehlung für einen öbuv Sachverständigen dafür im PLZ 83xxx oder 80xxx.

    Danke und Grüsse

    Stephan
     
  4. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Gibt es schon ... entweder die Örtliche Handwerkskammer ansonsten per PN
     
  5. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    das Maxit Detail:

    Dämmung XPS unter Gelände = aussen drauf (!)
    oberhalb ist die Betonwand glatt ungedämmt hinsichtlich Wärmebrücke ist das :Baumurks

    im Klartext das Maxit Detail gehört in die Tonne (!)




    und die Ausführung:
    http://www.bauexpertenforum.de/attachment.php?attachmentid=18543&d=1241469065

    iss ebenfalls für die Tonne ... was wurde dort gemacht KMB und Haftbrücke drauf ??? ...
    und dann erst die Abdichtungshöhe (!) ... iss ja glatt Geländehöhe :wow
     
  6. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Unten drunter steht "Anschluss Außenputz" alles andere ist ja auch gar nicht Thema ;)
     
  7. #7 hausbautoel, 06.05.2009
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    hausbautoel Gast

    Hallo Josef,

    verstehe ich jetzt nicht ganz. Abdichtungshöhe ist doch wie in fast allen Detailzeichnungen von ca. 30 cm unterhalb bis 10 cm oberhalb Geländehöhe (siehe Oberkante Lichtschächte; Ergänzng Keller ist als "Weisse Wanne" ausgeführt)? Wie hätte die Abdichtung dann ausgeführt werden müssen?

    Was mich aber wirklich ärgert, ist dass man sich für viel Geld einen Architekten als Fachmann holt, diesem LP 1 bis 9 überträgt und dann so was bekommt :mad: !!

    Ist der Architekt dann nicht auch dafür verantwortlich?

    Wie kann man das "in den Brunnen gefallene Kind" in der jetzigen Situation denn noch am besten retten (Ausgefranztes beiputzen; dann "Dichtschlämme drauf)?

    Danke und Grüsse


    Stephan
     
  8. Josef

    Josef Bauexpertenforum

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    das Maxitdetail kann so wie es gezeichnet ist in der Praxis
    nicht eingesetzt werden ... also bleibt´s in der Tonne (!)

    schau mal die Striche die ich gezeichnet hab bei Deiner Ausführung ...
    ich lieg doch nicht verkehrt mit meinen Hinweis der Abdichtungshöhe ???

    erklär mir bitte mal das schwarze am Sockel ist das eine umgelegte
    Noppenbahn ???

    und jetzt mal in die vollen:

    1.) der Keller ist eine Weisse Wanne ... der Keller ist aussen gedämmt
    da drauf ist Dickbeschichtung angebracht worden = richtig ?

    2.) auf die Dickbeschichtung hat vermutlich der Verputzer eine
    Haftbrücke ausgebracht ?

    3.) aus der Dämmung bzw. Dickbeschichtung schaut das Erdungsband
    abdichtungstechnisch gesehen "naja"

    4.) anhand der Stein- bzw. Lichtschachthöhe wird der T9 dauerhaft
    wohl 12cm unter der Erde stehn ?

    5.) Abdichtung und Haftbrücke liegen jetzt schon 1cm über Niveau
    der Grundfläche des T9´s ?

    falls irgendwas zwischen 1-5 zutrifft würd ich mir echt Gedanken
    machen ... ich bin sogar der Meinung das alle 5 Punkte bei Ihnen
    zu treffen ?
     
  9. Josef

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    o´mann die ersten Foto hab ich jetzt glatt übersehn ... ich dachte
    es wär noch nicht verputzt (!)

    zu meiner Liste kann man noch folgendes hinzufügen:

    6.) der Sockelputz ist für die Sockelputzabdichtung nicht
    abgeschrägt worden.

    7.) die Sockelputzabdichtung fehlt (drum auch die Ausblühungen bzw. kristalisierungen)

    Frage innen iss noch nichts feucht ???
     
  10. #10 hausbautoel, 06.05.2009
    hausbautoel

    hausbautoel Gast

    Ich denke schon, ich habe nur noch Fotos, wir wohnen schon über 2 Jahre drin.

    Nein, siehe Anhang1 (angeblich damals wegen Weiser Wanne außen keine schwarze Beschichtung notwendig).

    Ich hab nur die Fotos und weiss nicht genau ob das Schwarze eine Dickbeschichtung ist, aber auf dem Schwarzen war etwas sehr raues wie
    "spärlich" aufgetragener Putz.

    Siehe Bild 2, Lichtschächte = Geländehöhe ist OK Betonplatte EG d.h. T9 steht eigentlich genau auf Geländehöhe.

    Ja die beiden Punkte fehlen auf alle Fälle.

    Ist noch nicht feucht, wir wohnen seit über 2,5 Jahren darin.

    Wie wäre das sinnvolle Vorgehen, mit unserem Architekten kommen wir da wahrscheinlich nicht weiter und ich denke wir brauchen da einen fähigen öbuv Sachverständigen. Josef gibt es da eine Empfehlung für den Raum München - Holzkirchen - Bad Tölz.

    Danke und Grüsse

    Stephan
    (Hochladen der Bilder funktioniert momentan nicht)
     
  11. #11 hausbautoel, 07.05.2009
    hausbautoel

    hausbautoel Gast

    Hallo,

    nochmal kurz eine Ergänzung.

    Ich hab nochmal nachgeschaut, das "Schwarze" ist lt. LVZ:

    1.20. Sockelabdichtung
    Senkrechte Abdichtung als Fortsetzung der Abdichtung der Kellerwand, jedoch
    Ausführung im Sockelbereich, d. h. flexibles System das die Spannungen der
    Materialien (Styrodur/HLZ/Beton) aufnehmen kann, sowie mit Putzträger für
    Sockelputz.
    Abdichtung gegen Spritzwasser/Tagwasser.
    Untergrund Styrodur/HLZ/Beton.
    Höhe/Breite ca. 50 cm bzw. örtlich.
    Fabrikat Deitermann oder gleichwertig.
    Ausführung nach Herstellervorschrift.


    Ich hätte ja noch gerne die Detailzeichung dazu unseres Architekten hochgeladen.
    Funktioniert aber nicht wegen "Mit diesem Anhang würde der Ihnen maximal zur Verfügung stehende Platz für Anhänge um 504,0 KB überschritten werden. Hier können Sie sich Ihre Anhänge ansehen." .

    Danke und Grüsse

    Stephan
     
  12. Robby

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    Also


    1. hat nix mit der Sockelgeschichte zu tuen uns ist auch kein Problem
    2.Ja gibt es
    3. eher "ungünstig" aber je nach LAstfall zulässig oder ABdichtungstechnisch Regelbar.

    4. MAcht doch nix, wenn die Abdichtung passt. Ab OK Gelände kann diese auch entfallen wenn entsprechend Wasserabweisende BAuteile (entsprechender Putz) verwendet wird. Hier ist nur der Feuchteschutz das Problem wenn die Abichtung i.O. ist. Ich sehe aber im Moment keinen Grund diese anzuzweifeln!

    5. Soll was bedeuten? und wenn die Abdichtung passt kein Problem!
     
  13. Josef

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    zu 1.) klar hat das nichts mit der Sockelabdichtung zu tun ...
    und die Bauwerksabdichtung ??? ... man beachte den
    Lichtschacht rechts der liegt doch auf halber Steinhöhe
    und warum liegt der so hoch ... weil vielleicht so hoch
    aufgefüllt wird ???

    zu 2.) klar gibt´s des ... die soll nur verwenden wer will ich werde
    des garantiert nicht tun ... zumal es Abdichtungen gibt
    die überputzbar sind (!)

    zu 3.) der verzinkte Erder ist zum dämmen garantiert schon ein
    paarmal hin- und her gebogen worden ... was soll´s der
    wird eh bald abfaulen :)

    zu 4.) auch klar wenn die Bauwerksabdichtung passt können
    die Steine dauerhaft im Sumpf stehen ... nur habe ich
    hier ein Problem ... auf dem Mauerwerk hat die Abdichtung
    festen Untergrund ... die auf die Dämmung des Kellers läuft
    ... wo sind gleich nochmal Bauwerksabdichtung aufzubringen ???

    zu 5.) wie wär´s mit unterschreitung der Mindestputzstärke im Sockelbereich
    ?
     
  14. Robby

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    Was hat das damit zu tuen? Zitat von dir: 5.) Abdichtung und Haftbrücke liegen jetzt schon 1cm über Niveau
    der Grundfläche des T9´s ?
    Wenn du unten "Anschrägst unterschreitest du die ja genaugenommen auch ;) Und Hinweise darauf sehe ich auch nicht...


    Ich weiß du magst anders, ABER muss nicht...
     
  15. Josef

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    zu 1.) Vorschrift hin- oder her ... alte Normen sprachen von + 15cm
    Spritzschutz über Gelände ... wenn ich mir schon die Arbeit für eine
    Abdichtung mache ... dann zieh ich die auch etwas über Geländer
    könnte ja mal Platzregen/Schnee etc. anstehen und da geht bei
    mir Verstand vor 100mal überarbeiteten Vorschriften (!)

    zu 2.) sehe ich nicht so ... wer´s machen will der soll es machen,
    für mich ist das ein Fremdkörper den ich nicht putzen würde.

    zu 3.) ja wissen wir weil wir aus der Praxis kommen (!)

    zu 4.) man sieht des ja auch den 4.ten Bild der Eingangsfrage (!)

    zu 5.) Putzstärke Sockelputz nach Hersteller = 2cm ...
    Putzstärke gezeigten Sockel vermutlich 1cm ... warum schräge ich
    unten ab ??? ... damit die Sockelabdichtung eine ebene Grundfläche
    hat ... die Abschrägung liegt dabei geschützt unter der Erde (!)
     
  16. Robby

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    1.) Nix alt sondern eindeutig!!! Normen schreiben seit 2000 - 08 in DIN 18195 - 4 "über OK Gelände kann diese entfallen wenn ausreichend wasserabweisende BAuteile verwendet werden" Der richtige Sockelputz (die meisten sind das) reichen somit.

    2. Ja für dich aber es gibt Stoffe die das zulassen und wunerbar funktionieren.

    3. Ich weiß nur was ich sehe :) Rest ist Vermutung und man geht mit Vermutungen unter Umständen im Prozess baden.



    4. Auf Bild 4 sehe ich erstmal abgeplatzten Putz und "Etwas" in irgendeiner" Höhe und keinen Bezug zum Lichtschacht wie du sagtest.

    5. Nix 20 mm! DIN V 18550 (welche trotz dem V als aRdT und ETB gilt)

    7.3.2 Innen- und Außenputze


    Einlagige wasserabweisende Putze aus Werkmörtel sollen an Außenflächen eine mittlere Dicke von 15 mm (erforderliche Mindestdicke 10 mm) aufweisen.


    Das mit dem Abschrägen hat den Grund damit man den Feuchteschutz nicht über das gezahnte Geraffel und Gelumpe am Ende überhaupt vernünftig anbringen und an die Abdichtung anschliessen kann.

    Das einzige was sicher ist, bleibt der fehlende Feuchteschutz.
     
  17. #17 Carden. Mark, 09.05.2009
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    Definiere bitte:
    Die meisten Sockelputz "wa" die ich kenne sehen das eher so:
    . Warum wohl - und in deren Details stellen Sie das sowieso anders dar.


    Diese Aussage der Norm:
    löst diese Aussage aber auch nicht ab

    Ergo - die Abdichtung ist wenigstens soweit hochzuführen, dass diese bis an die Abdichtung "in- und unter Wänden herangeführt wird. Dann, wenn ausreichend wasserabweisende Baustoff verwandt werden, darf oberhalb vom Gelände die Abdichtung entfallen.
     
  18. Robby

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    Erstens brauch im EG bei einem Unterkellerten Gebäude keine Horizontalsperre denn die ist unten :)

    Siehe Beispiel DIN 18195 Beiblatt Bild 6. Die heranführung der vertikalen Abdichtung betrifft die untere und wo unten steht ist auch unten gemeint

    Die Sockelputze sind klar definiert, leider ist bei hochdämmenden Steinen die Gefahr der Rissbildung größer insbesondere bei "harten" wasserabweisenden Putzen. Deshalb alleine ist eine Abdichtung dahinter sinnvoll aber kein Muss.

    Siehe auch

    Bauschäden-Sammlung, Band 13, Günter Zimmermann (Hrsg.), Stuttgart: Fraunhofer IRB Verlag, 2001

    Stellungnahme

    Die Anforderungen an Sockelputz nach DIN 18550 Teil 1 verlangen die Mörtelgruppe PIII, Mindestdruckfestigkeit 10 N/mm2. Auf Mauerwerk mit Steinen der Druckfestigkeitsklasse 6 und niedriger, soll die Druckfestigkeit mindestens 5 N/mm2 erreichen. Diese beiden Anforderungen entsprechen nicht den aktuellen baulichen Gegebenheiten, denn für Außenwände werden aus wärmetechnischen Gründen hochwärmedämmende Wandbildner bzw. Wärmedämmverbundsysteme verwendet. Die hohe Festigkeitsanforderung der DIN 18550 ist überholt. Sie diente ausschließlich dem Zweck, die Verwendung eines weitgehend dichten und wasserbeständigen Mörtels - in der Regel Zementmörtel - sicherzustellen. Damit sollte der erhöhten Feuchtebelastung durch Spritzwasser begegnet werden.

    Im Sockelbereich wirken keine erhöhten mechanischen Beanspruchungen auf den Putz ein, sondern die Beanspruchung durch Bodenfeuchtigkeit stellt die Hauptbeanspruchung dar. Von größerer Bedeutung für die Dauerhaftigkeit und Gebrauchstauglichkeit eines Sockelputzes ist eine sichere und lückenlose Abdichtung der unter GOK liegenden Putzfläche, unabhängig davon, ob es sich um einen Putz der Mörtelgruppe PI, PII oder PIII handelt. Wird die Forderung der DIN 18195 Teil 4 richtig angewendet, gibt es keine Durchfeuchtung des Putzes im Sockelbereich.

    Voraussetzungen für den Einsatz im Sockelbereich: Die Werktrokkenmörtel müssen frostbeständig, wasserabweisend oder wasserhemmend sein und erhalten einen wasserabweisenden Anstrich. Eine beispielhafte Detailausbildung, die handwerklich durchführbar ist, zeigt Abbildung 3. Die Festigkeitsanforderungen der DIN 18550 sollten durch Anforderungen an eine dauerhafte Wasserabweisung und dauerhafte Abdichtung gegen Bodenfeuchte im Bereich unter GOK ersetzt werden.


    Sinnvoll (aus anderen Gründen) ja, muss nein...
     
  19. #19 Carden. Mark, 09.05.2009
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    Meine Aussage bezog sich auf die Pauschalaussage, dass die Abdichtung nur bis OK Gelkände reichen muss.
    Diese Aussage ist so NICHT richtig.

     
  20. #20 Carden. Mark, 09.05.2009
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    Wenn dieser dann, über den abgeschrägten Sockelputz, bis auf die unter GOK liegende Abdichtung geführt wird - OK.
    Kann ich hier aber nicht erkennen.
     
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