Fragen zum Grenzstein

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  1. Uwe!

    Uwe!

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    Hallo!

    Meine allegemeine Neugierde läßt mich mal wieder eine Frage stellen ;-)

    Unser Grundstück hat 5 Grenzpunkte, davon sind zwei mit Metallnägeln markiert, drei mit "echten" Gernzsteinen. Bei den Nägeln ist ja klar wo die Grenze ist. Aber wo ist die Grenze eigentlich beim Grenzstein? Immer in der Mitte? Hab teilweise auch schon Grenzsteine mit einem eingeflexten Kreuz gesehen, dann ist es ja auch wieder klar, aber unser sind einfach nur Garnitsteine so 10 auf 10.
    (Nein wir haben keinen Streit mit den Nachbarn! Interessiert mich nur! Wir müssen einen Zaun erneuern und da kam die Frage bei mir auf.

    Danke!
     
  2. Terra

    Terra

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    Hallo Uwe!

    Neunkirchen gibt es ja wie Sand am Meer in D!

    Ich nehme mal das im Siegerland.
    Der Grenzstein ist so eine Art oberirdische Markierung der Grenze . Das Kreuz sagt aus, dass die Mitte der Grenzpunkt ist! Auch bei Granitsteinen ohne Kreuz ist die Mitte des Steines der Grenzpunkt.

    Das ist aber nur die Theorie! Denn tatsächlich ist die unterirdische Vermarkung ausschlaggebend. Denn der Stein kann ja von jemanden ein Stückchen verrückt sein und er steht schief, was man nicht immer gleich sieht.

    Wie alt ist das Grundstück? 1-3 Jahre? Vielleicht steht das Grundstück, Flurstück, im Gebiet eines Koordinatenkatasters, dann ist der Stein nur noch symbolisch und nix mehr wert. Dann ist nur noch die Koordinate ausschlaggebend und der Stein kann 5 cm daneben liegen.

    Bleib einfach 5-10 cm weg von der Grenze, dann bist Du auf der sicheren Seite.

    Wie gesagt, dass bezieht sich mal auf NRW, aber in anderen B-Ländern ist es ähnlich!
     
  3. Uwe!

    Uwe!

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    Hallo Terra!

    Vielen Dank, das beantwortet meine Frage schon. Mitte Grenzstein, so hab ich mir das auch gedacht.

    Die Genzsteine sind vor ca. 2 Jahren (als wir das Grundstück gekauft haben) neu vermessen, bzw. einer auch neu gesetzt worden, da nicht mehr auffindbar. Die Psoition sollte also recht gut stimmen. Ob es unterirdisch noch weitere Grenzstein gibt, vage ich zu bezweifeln....

    Das Grundstukc selbst ist übrigens >40 Jahre alt. Aber das mir dem Koordinatenkataster hab ich nicht verstanden. Alle Flurstücke sind doch immer im Katasteramt eingetragen, oder? Den Katasterauszug für unseres hab ich auch, da stehen auch die exakten Koordinaten aller Grenzpunkte drauf. Aber damit kann ich ja nicht viel anfangen, weil mein Navi dafür etwas zu ungenau ist....;) Außerdem ist da glaube ich irgend ein "spezielles" Koordinatensystem verwendet, wenn ich mich recht erinnere.

    Ach so: Siegerland? Knapp daneben! Bayern, Franken, 91077 um genau zu sein.

    Uwe
     
  4. Terra

    Terra

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    Hallo Uwe,

    nein unter dem Grenzstein ist kein anderer. Die unterirdische Vermarkung ist so ein roter Kunststoffkegel, oder auch Tonkegel oder Flaschen, gab es damals mal.

    Die Vermessung wandelt sich. Es wird ein neues Referenzsystem eingführt mit UTM Koordinaten statt Gauß-Krüger Koordinaten.
    Auch das geodätische Datum ändert sich dadurch. Z.Zt. ist es PD 50, demnächst WGS 80!

    Mit deinem Navi kannst Du nix anfangen. Die Dinger haben eine Genauigkeit von ca. 5 m.

    Koordinaten werden mit GPS Empfängern gemessen und dann durch Korrekturdaten, durch SAPOS, auf eine Genauigkeit von 1-2 Zentimeter gebracht.
    Bei längeren Beobachtungen auf auf wenigen Millimetern.

    Das kann aber kein Navi.

    Bleib halt vor den Grenzsteinen und es paßt.

    Die Karten beim Katasteramt sind schon sehr genau, aber halt im Maßstab 1:1000.
     
  5. Uwe!

    Uwe!

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    interesssant! Du weckst ja schon fast meine Buddel-Lust!
    ok, jetzt hast Du mich neugierig gemacht. Werd mal Google damit füttern. Da kommt jetzt wieder mein allgemeiner Wissensdurst durch....
    schon klar....
    mach ich! :-)
    1:500 in meinem Fall.
     
  6. Terra

    Terra

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    @ Uwe

    Vorsicht!

    Das entfernen oder ändern der Lage von Grenzzeichen ist eine Ordnungswiedrigkeit und kostet 3000! Euro

    Das vervielfältigen oder veröffentlichen von Daten aus dem Liegenschaftskatasters ist auch eine Ordnungswiedrigkeit und kostet 50.000! Euro!

    Nur mal so zur Info!

    Deine Karte ist im Maßstab 1:500! Richtig! Will das Bauamt so! Die Originalkarten liegen in 1:1000 vor!

    Wenn es Dich so interessiert guck mal hier:

    http://www.vermessungsseiten.de/vermessungstechniker/schlagworte.htm

    Ist ne tolle Seite!
     
  7. Uwe!

    Uwe!

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    @Terra

    Keine Sorge, ich werde den Grenzstein natürlich nicht ausbuddeln! Mich würd's halt nur interessieren, ob was drunter liegt. Dank Wikipedia kann ich mir unter PD50, ED50 und WGS84 zumindest was vorstellen...

    Und was versteht man in diesem Zusammenhang unter Vervielfältigung und Veröffentlichung? Ich werd mir mein Blättchen doch wohl noch kopieren dürfen? Und z. B. meiner Baufirma zeigen, oder?
    Kann man sich ja auch für wenige Euro online bestellen....

    Der Link sieht interessant aus! Vielen Dank. Da muss ich mir aber mal etwas mehr Zeit nehmen.
     
  8. kehd

    kehd

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    § 919 BGB
    Grenzabmarkung

    (1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

    Muß ein Psychater hinzugezogen werden, "wenn ein Grenzzeichen verrückt geworden ist"?

    (Ich weiß, der hat schon einen Bart. Konnte es mir aber nicht verkneifen)
     
  9. #9 gunther1948, 06.05.2009
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    hallo
    terra die dinge unter den steinen werden in unserem breitengrad -siebenergeheimnis- genannt. art war früher von ort zu ort verschieden.


    gruss aus de pfalz
     
  10. #10 emu2009, 08.06.2009
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    Ich möchte mal noch eine Frage in diesem Zusammenhang anschließen (ich denke, es paßt ganz gut in diesen Thread - muß ich keinen neuen dafür aufmachen):

    Wonach bestimmt sich eigentlich, wo und wie der Grenzzaun gesetzt werden muß ?
    Ich meine, direkt auf den Grenzstein kann er ja vermutlich nicht gesetzt werden, aber wenn direkt in der Mitte die theoretische Grenze verläuft, müßte er das ja eigentlich. Wird dann der komplette Zaun um ein paar cm versetzt (in welche Richtung bzw wonach richtet sich das ?) oder wird da nur der letzte Bereich des Zaunes (im Grenzsteinbereich) versetzt ?

    Hintergrund: wir haben ein Doppelhaus gekauft, bei dem der Zaun zwischen den Häusern noch gesetzt werden muß und da würde sich für mich genau diese Frage stellen. Ist nur interessehalber (wir lassen das sowieso von einer FA machen, die hoffentlich weiß, was sie tut) und ich werde mich sicher nicht wegen einem cm hin oder her streiten. Aber da wir ja in Dt. leben wird es sicher iregendwo eine Vorschrift geben, die das genau regelt :D
     
  11. Terra

    Terra

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    Hallo!

    Finden wirst Du es im Nachbarrecht Bayern. Jedes Bundesland hat da so seine eigenen Vorstellung, wie, wo, was zu errichten ist.

    Bei uns wird der Zaun auf der Grenze gesetzt. Ist natürlich dumm, wenn man nicht weiß wie die Grenze verläuft.

    Gerade Nachbarschaftsstreitigkeiten sind die schlimmsten. Das erfahre ich fast täglich. Ich glaube das Wort Mobbing würde ich als erstes dort zuordnen;)
     
  12. #12 emu2009, 08.06.2009
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    Ok, dann werde ich mal versuchen selbiges irgenwo aufzutreiben. Habe schon mal ein wenig gestöbert, aber das Nachbarschaftsrecht scheint es offensichtlich nicht online zu geben (finde nur Bücher dazu).
     
  13. joegeh

    joegeh

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    Kommt IMHO drauf an wer den Zaun aufstellt... du oder dein Nachbar.
    Bei uns wird das so geregelt:
    Wenn nur einer einen Zaun haben will dann muß er ihn natürlich auch auf seinem Grundstück auf seine Kosten errichten (lassen).
    Wollen Beide den Zaun setzt man ihn auf die Grenze und jeder zahlt die4 Hälfte

    Wollt ihr beide den Zaun?
     
  14. #14 emu2009, 09.06.2009
    emu2009

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    Wir sind noch nicht eingezogen (Bau befindet sich aber im Endstadium), aber nach ersten Gesprächen mit den Nachbarn, wollen beide den Zaun und die Kosten werden auch geteilt (soweit sind wir uns schon einig).
     
  15. joegeh

    joegeh

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    Ja dann.... auf die Grenze bauen und Kosten teilen.
    Mitte Grenzstein würde ich sagen, oder ihr holt einen Feldgeschworenen (wenn es sowas bei euch noch gibt) der euch das genau sagt :winken
     
  16. #16 Gast86896, 05.05.2019
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 05.05.2019
    Gast86896

    Gast86896 Gast

    Hallo,
    Ich steh auch gerade vor dem Problem.
    Wollte den Zaun eigentlich direkt an die Straßenborde setzen, damit man nicht so einen bescheiden Streifen Grün hat den man dann auch noch von außen sauber halten muss(Hundehaufen etc.). Es handelt sich um eine zukünftige Spielstraße/Verkehrsberuhigte Zone. Straße ist z.Z. noch asphaltiert, wird später zurück gebaut und gepflastert, mit Aussparungen für Bäume und ein paar Parknieschen.
    Meine Punkte sind ca. 20cm weg von der Borde. Zum Nachbarn ist nur ein Punkt, auf der anderen Seite dieser fette Stein.
    Wie setzt man da den Zaun?
    Leicht dran vorbei, das er draußen bleibt, mit besagten 20cm Streifen oder gibt's da Toleranzen?
    Wenn der draußen frei sein muss, dann würde ich ja Grundstück verschenken. Anders herum würde die Stadt jammern sas ihr der 20cm Streifen fehlt.
    Irgendwer von meinen Nachbarn meinte das jeder ca. 20cm Platz für die Stadt lassen muss, egal wo der Grenzstein liegt. Soll wohl mit der Borde zusammen hängen, falls die mal erneuert werden sollte.
    Im B Plan hab ich dazu auch nichts gefunden.
    Evtl. hat es was mit der Borde zu tun. Sprich sichtbarer Bordstein ist das Hochbord und das unterirdische Futter für den Bordstein ist das Tiefbord. Alle Zeichnungen grenzen direkt an die Straße. Nirgends finde ich was zu besagten 20cm.
    Möglicherweise doch was gefunden, was aber verwirrt. Flurstücksgrenze und neue geplante/ noch nicht im Liegenschaftskataster Linien (eine gestrichelt für Flur und durchgehende Doppellinie). Evtl. sind das die besagten 20cm.

    Muss ich da zum Bauamt oder zur Stadt, von der man das Grundstück gekauft hat und welche für die Erschließung verantwortlich ist?
    Ich werd morgen mal Telefontag einlegen.


    Grüße aus der Hansestadt Wismar
     
  17. Dimeto

    Dimeto

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    Wow, sich an einen 10 Jahre alten Thread 'ranzuhängen ... bin nur zufällig 'drauf gestoßen.
    Die Punkte sind tabu (Verändern oder entfernen ist auch heute noch besagte Ordnungswidrigkeit) und überschreiten der Grenze ist auch tabu.
    Der Kopf eines Grenzsteins hat ca. 10-20cm im Quadrat. Wenn Du deinen Zaunpfahl jetzt genau neben den Stein platzierst, dann "verschenkst" Du 5-10cm. Den nächsten Zaunpfahl kannst Du wieder auf die Grenze setzen. Bei 2m Abstand entsteht ein verschenktes Dreieck von 5cm * 200cm = 1000cm² = 0,1m². Bei vier Ecken a 2 Dreiecken wären das 0,8m². Gut, für eine Tomatenpflanze reicht's.
    Joa, und schwedische Wissenschaftler haben festgestellt, dass Zaunpfähle aus Holz nur bei Vollmond gesetzt werden sollten, weil sonst bei Neumond eine Grenzüberschreitung eintritt.
    Dann sollten Dir die Schweden und dein Nachbar egal sein.
    Hat das auch der Nachbar gesagt?
    Ein Hochbord ist ein hoher Bordstein, ein Tiefbord ein flacher Bordstein, so wie er z.B. bei Grundstückszufahrten verwendet wird.
    Vielleicht steckt ja tatsächlich irgendetwas Wahres in der Aussage deines Nachbarn. Aber das haben die Straßenbauer ja offensichtlich berücksichtigt, indem sie 20cm von der Grenze weggeblieben sind.
    Das ist kein Satz. Egal was Du damit sagen willst, Linien im Liegenschaftskataster stellen nichts geplantes dar.
     
    simon84 gefällt das.
  18. #18 Gast86896, 09.05.2019
    Gast86896

    Gast86896 Gast

    Ok, danke für die ausführliche Antwort.
    Ich hatte den erschliesser und das Bauamt kontaktiert.
    Grenzstein ist so richtig wie du das geschrieben hast. Das mit dem Zaun direkt an dem Bord hat wohl damit zu tun, das dessen Fundament wohl nicht beschädigt werden darf. Egal wo der Grenzsteine diesbezüglich liegt. Laut dessen Aussage müssen wohl schon drei Nachbarn das wieder ändern.
    Noch besser finde ich dann die Vorschriften was an Pflanzen für Hecke und Grundstück genutzt werden darf. Die Bürokratie wird echt immer bekloppter. :)
     
Thema: Fragen zum Grenzstein
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