Zusätzliche Kosten

Diskutiere Zusätzliche Kosten im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen: Wir haben einen Bauvertrag unterschrieben, diesen vorher auch von einem anderen Baufachmann prüfen lassen und inzwischen einige...

  1. #1 Faterpa, 05.05.2009
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    Hallo zusammen:

    Wir haben einen Bauvertrag unterschrieben, diesen vorher auch von einem anderen Baufachmann prüfen lassen und inzwischen einige Punkte gefunden, bei denen die Baufirma zusätzliche Kosten geltend macht bzw. diese schon mündlich angekündigt wurden.

    Die Baufirma wird ein EFH mit Satteldach und einer Satteldachgaube bauen. Für die Gaube gibt es hinsichtlich Breite, Höhe, Dachüberstand, Fenster eine Anlage in unserem BV. Im BV hat das Hausdach eine Dachneigung von 45°. Unser Grundstück liegt in der 2. Reihe (ca. 40 m lange und 5 m breite Zufahrt bei nur 3,50 m breiter Einfahrt auf Grundstück). Im BV ist die Bezeichnung des Grundstückes enthalten.

    Zusätzliche Kosten, die beispielsweise von uns gewollte Änderungen an Fenstern, Türen, Grundrissen betreffen oder unvorhergesehenen Abtransport von Erdaushub (wegen Platzmangel oder Bodenqualität) etc. akzeptieren wir natürlich.

    Vom Bauvertrag weichen wir wegen des Nachweises der Geschossigkeit in der DNG 41° (statt 45°) ab. Zudem ist im Bauvertrag nicht die Rede von einem statisch notwendigen Träger (wegen der Satteldachgaube).

    Nun hat unser Bauträger zusätzliche Kosten angekündigt für
    - den erforderlichen Träger (1.200,-)
    - das Dach mit DNG 41° .
    Außerdem weist erst jetzt auf zusätzlichen bautechnischen/logistischen Aufwand (Baufahrzeuge, Kran, Betondecke etc...) wegen der Lage des Grundstückes in 2. Reihe hin. Das ist scheinbar erst aufgegangen nachdem ein Bauleiter der Firma sich den Bauplatz genauer angesehen hat.

    Wir argumentieren, dass bei Vertragsbestätigung durch die Geschaftsführung des Bauunternehems sowohl die Ausführung der Satteldachgaube (extra Anlage im BV), der zu erbringende Nachweis der Geschossigkeit mit dem B-Plan als auch die Lage des Grundstückes bekannt waren, ebenso dass die Nachbargrundstücke bebaut und davon auszugehen war, dass deren Außenanlagen bei Baubeginn fertiggestellt sind.

    Der Bauantrag befindet sich in den letzten Zügen der Erstellung durch die Baufirma. Das Problem ist, dass die Baufirma sich momentan nicht bewegt solange wir die zusätzlichen Kosten abnicken.

    Sind unsere Argumente ausreichend? Könnt Ihr und einen Tipp geben, wie wir unsere Baufirma beschleunigen können oder einen Kompromiss finden, ohne unseren unabhängigen Baufachmann auf die Firma los zulassen, der genau das machen würde?

    Danke für eure Kommentare.
     
  2. #2 Baufuchs, 05.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Was bitte,

    hat der "unahängige Baufachmann" denn da geprüft, dass diese Dinge durchgegangen sind?

    Eine 5m breite Zufahrt zu einem Grundstück mit Einmündungsbreite von 3,50m ist sicherlich zunächst mal nichts, was für übliche Baufahrzeuge hinderlich wäre. Zum Punkt Baustellenzufahrt und Beschaffenheit gibts sicher einen Passus in Vertrag/Baubeschreibung, der hier zu prüfen wäre.

    Hinsichtlich der Dachneigung wird das Unternehmen damit argumentieren, dass die Bauantragsplanung Vertragsbestandteil ist, also erst einsetzt, wenn der Vertrag unterzeichnet ist. Ergo wurde auch die Berechnung der Geschossigkeit erst nach Vertragsabschluss erstellt und erst zu diesem Zeitpunkt die Notwendigkeit der Reduzierung der Dachneigung erkannt. Das Risiko etwas zu beauftragen, was letztlich so nicht genehmigt wird liegt bei dieser Konstellation beim Bauherren.

    Die Notwendigkeit des Trägers nur wegen Änderung der Dachneigung erschleisst sich mir nicht. Dieser müsste im Preis der Gaube bereits enthalten sein. Egal ob 45 oder 41° Dachneigung.

    Wie hoch soll der der angebl. notwendige Mehrpreis für Änderung der Dachneigung sein?
    Wie hoch die Mehrkosten wg. Baustellenzufahrt?
     
  3. #3 Faterpa, 06.05.2009
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    Bei dem nun erforderlichen "Träger lt. Statik" waren wir auch davon ausgegangen, dass dies in der Gaube mit drin sei.
    Zu den Kosten der um 4 Grad verringerten Dachneigung und des zusätzlichen Aufwands wegen der Erreichbarkeit des Bauplatzes und der möglichen Bewegungseinschränkung hat die Baufirma uns nur informiert, diese bis zur Unterzeichnung des Bauantrags mitteilen zu wollen. Darauf warten wir jetzt.
     
  4. #4 Faterpa, 06.05.2009
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    Zu unserem Baufachmann: Der ist selbst Bauunternehmer und Bauingenieur (Hausbau und -sanierung in Berlin) und meinte, da unser Haus auf einem Haus aus dem Katalog der Baufirma basiert und einige Änderungen (Größe, Gaube, Fenster ...) vorgenommen werden, müssten wir schon mit einigen zusätzlichen Kosten rechnen, die sich erst aus der Planung ergeben. Allerdings wäre der "Träger lt. Statik" seiner Meinung nach in der Kalkulation der Gaube (da im Vertrag beschrieben) enthalten und der Bauplatz bekannt.

    Die Koten für 41° Dachneigung sieht er auch anders und fragt sich wo die her kommen, da wir ursprünglich bereits 42° vorgegeben hatten, das Basishaus im Katalog aber 45° DNG hat.

    Im Vertrag steht unter <<Besonderheiten der Baustelle>>:
    "Für die Zugangswege ist vereinbart, dass diese mit schweren Baufahrzeugen und einem Montagekran bis zu 50t erreichbar sind. Der AG überlässt dem AN unentgeltlich zur Benutzung einen für die Errichtung des Bauwerkes ausreichenden Platz zur Lagerung von Materialien und ggf. Erdaushub."

    2/3 des Erdaushubs für den Keller soll nach Aushub abtransportiert werden, so dass wir den Platzmangel so auch nicht sehen.

    Nachdem unser Nachbar seine Außenanlagen und seinen filigranen Zaun fertig hatte, erklärte er uns, dass es bei möglichen Problemen ja die Bauherren-Hafpftpflichtversicherung gäbe.:deal
     
  5. #5 Baufuchs, 06.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich verstehe

    das nicht.

    Wie sollen Sie zusätzliche Kosten "abnicken", wenn Ihnen diese noch gar nicht mitgeteilt wurden?
     
  6. #6 Faterpa, 06.05.2009
    Faterpa

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    Wir drehen uns im Kreis

    Die Hausbaufirma baut nach eigene Angaben ca. 100 EFH im Jahr.
    Also es gibt da den für uns zuständigen "Vertriebsmitarbeiter" der das Haus verkauft und dafür seine Provision bekommt und die für die Hausplanung bei der Baufirma zuständige Mitarbeiterin, die leider die Details des Vertrages inkl. der Anlagen scheinbar nicht komplett kennt.
    In deren Planungszeichnung sind Punkte genannt und überschrieben mit "nicht vertraglich vereinbart:" (und dann kommt die Aufzählung, u. a. 41° DNG, Träger lt. Statik etc.) . Diese Zeichnungen müssen wir als Bauherren zur Einreichung des Bauantrags unterschreiben und würden somit quasi diese nicht vertraglich vereinbarte aber bautechnisch notwendige Ausführung und deren Kosten "abnicken". Nach Ansicht der Planerin reicht das aus, die Kosten bekommen wir dann irgendwann mitgeteilt und hätten diese ja eh zu tragen.

    Der Vertriebsmitarbeiter hat uns bis jetzt nur mündlich informiert, dass wir unabhängig von der Hausplanung mit zusätzlichen Kosten wegen der Erreichbarkeit der Baustelle zu rechnen haben und wir uns nochmal zusammen setzen müssten wegen verschiedener Kosten, die er aber jetzt erst noch einholen müsse (seit 2 Wochen). Die Kosten für den Träger (1.200,- o. MWSt.) haben wir bis jetzt nur mündlich, Kosten für die DNG 41° noch gar nicht und eine Zahl bezüglich der Baustellenerreichbarkeit nur vage telefonisch vom Subunternehmer.

    Wir wollen den Bauantrag natürlich alsbald stellen und die Planerin erwartet von uns die unterschriebenen Zeichnungen mit Klarstellung der nicht vertraglich vereinbarten Punkte (in den an sich noch nicht ganz fertigen Unterlagen).

    Irgendwie drehen wir uns im Kreis und haben den Eindruck, erst wenn wir u. a. die Dachneigung und den statisch erforderlichen Träger als vertraglich nicht vereinbart (inkl. der Folgerung daraus) akzeptieren, geht es weiter.

    Freundliche Grüße
     
  7. Julius

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    Dann streicht doch einfach jene Anmerkungen vor dem Unterschreiben!
    (und macht DANN vor Rückgabe eine Kopie für Eure Unterlagen...)
     
  8. #8 gunther1948, 06.05.2009
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    hallo
    ihr dreht euch im kreise und der bt an der preisschraube. 41° dachneigung ergeben nach meinem verständnis eine kleinere dachfläche als 45° dachneigung.
    zurück auf null und neuer anlauf ich fass es nicht,
    lest mal die entsprechenden beiträge im forum.

    gruss aus de pfalz
     
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