Kaufvertrag des Grundstückes

Diskutiere Kaufvertrag des Grundstückes im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, so nun habe ich als Laie noch mal eine Frage. Habe heute von meine BT die Vorfassung der Urkundenrolle für den Notar bekommen...

  1. #1 Frischling, 08.05.2009
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    Hallo,

    so nun habe ich als Laie noch mal eine Frage.

    Habe heute von meine BT die Vorfassung der Urkundenrolle für den Notar bekommen (Grundstücks kauf).

    Dort stehen 4 Belastungen drin. Gibt es Möglichkeiten diese Belastung zu löschen oder muss man mit diesen Belastung leben.

    Zweitens kann man von dieser Reservierung zurücktreten, weil man vorher von dieser Belastung bei der Verhandlung nix wusste.

    danke für die Info schon vorher.

    LG
     
  2. #2 rueckseil, 08.05.2009
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    Grundsätzlich lässt sich jede Eintragung im Grundbuch löschen. Was sind es denn für Eintragungen und in welcher GB-Abteilung stehen sie?

    MfG rueckseil
     
  3. #3 Frischling, 09.05.2009
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    Hallo Rückseil,

    hier die gewünschten Eintragungen

    § 7 Belastungen

    1. Der Vertragsgegenstand wird frei von Miet-, Pacht- und sonstigen Nutzungsverhältnissen geliefert.
    2. Der Kaufgegenstand wird wie folgt belastet sein:

    a) Abt. II
    Nr. 1 beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der HEW beinhaltend
    Berechtigung, das Grundstück mit Leitungsseilen für elektrische Starkstromleitungen zu überspannen, Leitungsseile dauern zu belassen sowie die zu dem dauernden Betrieb der Starkstromleitungen nötigen Begehungen zu
    Kontrollzwecken und die erforderlichen Erhaltungs- und Auswechselungsarbeiten durch ihre Beauftragten auf dem Grundstück vorzunehmen

    Nr. 2 beschränkt persönlich Dienstbarkeit zugunsten der Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH beinhaltend Berechtigung in einem Grundstücksstreifen (Schutzstreifen) von insges. 8 m Breite eine Wasserleitung, Steuerkabel und Stromkabel zu verlegen, zu betreiben und zu unterhalten sowie den Schutzstreifen zum Zwecke des Betriebes und der Unterhaltung der Leitungen jederzeit im erforderlichen Umfang zu benutzen.

    Nr. 3 beschränkt persönliche Dienstbarkeit zugunsten der HeinGas GmbH
    beinhaltend Berechtigung in einemGrundstücksstreifen (Schutzstreifen) von
    insges. 8 m Breite eine Erdgasleitung einschl. Nebenanlagen zu bauen, zu
    betreiben und zu unterhalten sowie den Schutzstreifen zum Zwecke des
    Betriebes und der Unterhaltung der Leitungen ederzeit im erforderlichen
    Umfang zu benutzen.

    Nr. 4 beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Verbot. Wärme oder Wärmeenergie außer aus dem auf dem Flurstück 62/18 der Flur 3 errichteten Blockheizkraftwerk zu beziehen; Ausnahme: Solarenergie für die Gas- und Wärmedienst Börnsen GmbH in Börnsen.

    Das witzige ich weiß nicht wo die Energieversorger 8m here nehmen möchten nach hinten habe ich 8m wobei die hälfte nicht bebaut werden darf und nach vorne sind es 7m.

    LG
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 09.05.2009
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    So ein Grundstück kauft man nicht!

    Und wenn man es doch kaufen will, dann geht man mit so einem Entwurf zu einem EIGENEN Notar und lässt den Vertrag prüfen.
    Mir fehlt da oben z.B. jede Regelung zum Betretungsrecht, zu Wiederherstellungskosten im Falle von Arbeiten an den Leitungen, für den Fall der Insolvenz der benannten GmbHs usw usw usw.

    SO auf keinen Fall unterschreiben. Besonders lustig ist die HEW. Freileitung bedeutet Höhenlimits für Bepflanzungen.
    Und für die Rechte 1 - 3 gehört ein Lageplan mit den VERBINDLICH eingetragenen und VERMASSTEN Trassen dazu - als Vertragsbestandteil!!!!!!!!
     
  5. #5 Frischling, 09.05.2009
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    Schonmal Danke für die Antwort.

    Habe meine Anwalt diesen Vorvertrag geschickt damit er diesen nun weiter Prüfen kann und dem entsprechend dann ändern kann wenn es möglich ist.

    LG
     
  6. #6 rueckseil, 09.05.2009
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    Also ich stimme Herrn Dühlmeyer uneingeschränkt zu.

    So ein Grundstück würde ich nie kaufen. Selbst wenn die rechtliche Seite vollständig geklärt werden sollte.

    Die Einschränkungen bezogen auf die Planung des Hauses und der nachhaltigen Nutzung des Grundstücks sind in der Summe erheblich und nicht hinnehmbar.

    Starkstromfreileitung, 8m-Schutzstreifen, jederzeit Recht zum Begehen für verschiedenen Unternehmen, Bindung am bestimmte Wärmequelle

    würd ich nicht einmal geschenkt nehmen...
     
  7. #7 Frischling, 10.05.2009
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    So habe heute mit unseren "zukünftigen" Nachbar gesprochen. Diese Belastung ist noch aus der Zeit wo dies noch ein Grundstück war. Somit sollte es kein Problem sein diese Belastung aus dem Grundbuch auszutregen oder sehe ich das verkehrt?

    Würde mich freuen wenn ein Experte dies positive beantworten könnte.

    LG
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 10.05.2009
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    JA. Zum Austragen müssen die jeweiligen "Nutzniesser" auf ihr Recht verzichten.
    Viel Spass beim Sammeln der Unterschriften. Besonders bei so einem grossen Laden wie der HEW.
     
  9. #9 Frischling, 11.05.2009
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    So mal als Zwischenruf.

    Hab heute mit Vattenfall (ehemals HEW) und dem Versorger Börnsen telefoniert. Musste ein paar Unterlagen per Mail zusenden und die werden sich die tage melden ob Sie die auf die Belasten auf dem Grundstück verzichten.

    EON hab ich per Mail angeschrieben. Gemelden habe die sich noch nicht. Muß wohl deren Hotline 0180er ich stöhn für Dich anrufen.

    LG
     
  10. #10 Ingo Nielson, 11.05.2009
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    ich wollte es gerade schreiben:
    hein gas gibt´s nicht mehr, hew auch nicht. steht dort irgendwo, dass die regelung auch für rechtsnachfolger gilt?
     
  11. #11 Frischling, 12.05.2009
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    Habe keine gefunden. Aber ich denke ich bekomme die Dinger schon raus.

    LG
     
  12. #12 Frischling, 12.05.2009
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    Nachtrag:

    Hab mit dem Grundstückeigner gesprochen. Die ersten drei Belastungen werden bei der Grundstück kauf aus dem Grundbuch gelöscht. Die vierte Belastung bleib erhalten da die Gemeinde ein Blockheizkraftwerk betreib und somit eine eigne Wärmeerzeugung über Gas nicht gestattet ist.

    LG
     
  13. #13 rueckseil, 13.05.2009
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    Und was ist mit alternativen Heizformen, also ohne Gas/Öl?
     
  14. #14 Frischling, 13.05.2009
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    Du kannst über Solar oder ein Passivhaus noch bauen.

    Ich selber habe gegenüber Fernwärme kein Problem, weil ich der Meinung bin das das die beste und sauberste Wärme Erzeugung ist.
     
  15. Julius

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    Tja, normalerweise wird das so gestaltet, daß auch anderweitiger Brennstoffbezug (z.B. Holz oder Öl) sowie jede Art von Elektroheizung (als Hauptheizung) unzulässig ist.
    Ob auch auf dem eigenen Grundstück wachsendes Holz oder dort selbst erzeugter Strom darunterfallen, wäre ne interessante Frage...

    Allerdings könnte die IN DIESEM FALL verwendete Formulierung ME juristisch nicht so ganz umfassend "wasserdicht" sein.

    Aber im Prinzip ist das eine Art Anschluß- und Benutzungszwang für das Nahwärmeversorgungsnetz.
    Ob man das wollen soll, ist so ne Frage.
    Es ist i.d.R. umweltfreundlich, aber zumindest heute noch meist teurer im Betrieb als eigenständige Beheizung.

    In unserem Raum führten derartig ausgestaltete (Teil-)Wohngebiete dazu, daß in dem Bereich einfach so gut wie keine Grundstücke gekauft wurden. Ähnlich bei den autofreien Karrees mit nebenliegendem Gemeinschaftsgaragenhof a la DDR, aber ohne Anfahrtmöglichkeit zum Haus (also schlechter als in der DDR) . Sowas denken sich Gutmenschen-Planer aus, aber die Bauwilligen husten ihnen etwas...
    Irgendwann war die Kommune mürbe, hat jene Pläne aufgegeben und ein normales Baugebiet daraus gemacht.
     
  16. #16 Frischling, 13.05.2009
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    Hab noch eine Frage zu meinen Kaufvertrag.

    In dem Kaufvertrag hab ich das so verstanden das das Grundstück geteilt wird, aber das die Häuser getrennt bewirtschaftet werden. Sprich ich kann später änderung vornehemen ohne meinen Nachbar zu fragen. Ist das richtig oder habe ich das Falsch verstanden.

    Ist das richtig das das Grundstück nur geteil wird, aber ich meine DHH so nutzen und gestalten wie ich will und wann ich will. Oder kann mein Nachbar mir da ins Handwerk fuschen.

    Danke für die mühe im voraus.

    LG
     
  17. Julius

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    Nein, da irrst Du massiv!
    Das Grundstück wird eben gerade NICHT geteilt.

    Du würdest KEIN eigenes Grundstück kaufen, sondern nur eine Art Eigentumswohnung in Form eines halben Doppelhauses.
    ALLES geht nur gemeinsam.
    Du mußt z.B. auch hälftig mitzahlen, wenn beim Nachbarn ein neues Dach fällig ist.
    Jeglichen Änderungen müßte der Nachbar zustimmen.
    Viel Spaß dabei!

    Bezüglich der "Verkehrsfläche" könnte sogar noch ein Dritter mit im Bunde sein.

    Von solchem Schwachfug sollte man UNBEDINGT die Finger weglassen.
    Das ist - wegen all jener Lasten und Beschränkungen auch nurmehr schwer und mit Preisabschlag wieder zu verkaufen.

    Außerdem gibt es Nettigkeiten wie erlaubt schlechteren Schallschutz etc...

    Immer nur realgeteile Grundstücke kaufen, NIE solche bloßen Sondernutzungsrechte!

    Laß Dir mal den Entwurf der zugehörigen Teilungserklärung geben.
    Dann weißt Du, was Dir blüht...
     
  18. Julius

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    Laß Dir mal den Entwurf der zugehörigen Teilungserklärung geben.
    Dann kannst Du vielleicht erahnen, was Dir blüht...

    Z.B. jährliche Eigentümerversammlung, Bestellung eines Verwalters und was der Nettigkeiten mehr sind. Also ob man mit normalen Nachbarn nicht schon genüg Streß haben könnte!
     
  19. #19 rudi1106, 13.05.2009
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    Stimmt, das ist nur eine ideelle Teilung. Ob die Rechte einem "richtigen" Eigentum angenähert sind, muss sich aus der Teilungserklärung ergeben.

    Außerdem muss man beachten, dass das Finanzamt bei der Vertragsgestaltung Grunderwerbsteuer nicht nur auf den Grundstückspreis, sondern auch auf die Baukosten erheben wird.
     
  20. #20 Frischling, 13.05.2009
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    @rudi1106

    Mal eine Frage als Laie. Ist den eine komplette Teilung den noch möglich? Oder ist da nichts mehr zu machen?

    LG
     
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