MaBV anwendbar - wenn Grundstück bereits selbst gekauft wurde?

Diskutiere MaBV anwendbar - wenn Grundstück bereits selbst gekauft wurde? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Kurze Frage: Wir haben bereits vor 2 Jahren ein Grundstück von privat erworben. Nun wollen wir mit einem Bauträger (GÜ) bauen. Ist...

  1. asmexx

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    Kurze Frage:

    Wir haben bereits vor 2 Jahren ein Grundstück von privat erworben.

    Nun wollen wir mit einem Bauträger (GÜ) bauen.

    Ist hierbei der folgende Zahlungsplan (70=100, ohne Grundstück) anwendbar, oder grundsätzlich nur, wenn ich komplett mit Grundstück erwerbe?

    http://www.baufoerderer.de/baurecht/pdf/baurecht_4_3_4_2.pdf
     
  2. #2 Baufuchs, 11.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Beim

    Bau mit GÜ ist das keine Bauträgermaßnahme, man ist also auch nicht an den Zahlungsplan der Makler-/Bauträgerverordnung gebunden, sondern kann einen Zahlungsplan frei aushandeln.

    Dabei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Abschläge immer nur für vertragsgemäß erbrachte Teilleistungen fällig werden und keine Überzahlungen (d.h. es wird mehr bezahlt als erbracht wurde) auftreten.
     
  3. asmexx

    asmexx

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    Danke.

    Wie könnte bei Bau eines EFH ohne Keller ein fairer Zahlungsplan aus Sicht des Kunden aussehen?
     
  4. #4 rudi1106, 11.05.2009
    rudi1106

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    Der Zahlungsplan nach der MaBV ist grundsätzlich auch beim Bau mit einem GÜ nicht schlecht. Besonderheiten müssen natürlich im Einzelfall berücksichtigt werden.

    Daneben muss berücksichtigt werden, dass der GÜ noch eine Sicherheit in Höhe von mindestens 5 % stellen muss (§ 632 a BGB).
     
  5. #5 Baufuchs, 11.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Von

    mindestens 5% steht da nix.:)
     
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