Hilfe! Streitfall Feuchteschutz für Keller

Diskutiere Hilfe! Streitfall Feuchteschutz für Keller im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Hallo Ich habe grade einen Neubau eines EFH mit Keller n KFW60 Standart begonnen. Es soll ein Schlüsselfertiges Haus werden. Nach dem der...

  1. BADU

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    Hallo

    Ich habe grade einen Neubau eines EFH mit Keller n KFW60 Standart begonnen.
    Es soll ein Schlüsselfertiges Haus werden.
    Nach dem der Keller ausgehoben wurde, bekam ich Post von der Baufirma: dem sinn nach steht in dem Brief drinn, dass der mit dem Haus gekaufte Feuchteschutz unzureichend sei.
    Ein Keller aus WU Beton ist notwendig.
    Wir haben im Werkvertrag einen gemauerten Keller 30cm Wandstärke mit Bitumen-Dickbeschichtung stehen.
    Zusätzlich wurde eine Wäreisolierung mit 8cm Perimeterdämmplatten vereinbart.



    ich zitiere mal die Zusammenfassung aus dem Bodengutachten:
    Die Firma hat trotz dieser Angaben erhebliche bedenken angemeldet und drängt auf eine Bauweise mit WU-Beton welche zum sehr günstigen Zusatzpreis von 10.000€ (sonst 13.000€) zusätzlich Angeboten werden könne.
    Bei einer Bauweise wie geplant würde die Baufirma die Haftung von sich weisen.

    Zusatzangaben:
    Das Haus meines Vaters steht 6,5 Meter von meinem geplanten Haus entfernt, wurde 1956 mit gemauertem Keller , ohne Dränage und einfachem Schwarzanstrich errichtet. Es ist definitif absolut trocken.

    Witerhin behaubtet die Firma, Ein Feuchteschutz n.den geforderten Angaben im Bodengutachten sei fast genau so teuer wie die Ausführung in WU-Beton

    Nach weiterem drängen und bohren, und zahlreichen debatten, der drohung das bauvorhaben mit einer anderen Firma zu vollenden, wurde folgende Aussage getätigt:
    Wir können die empfohlene Dränage nach DIN 4095 in Kombination
    mit einem Abdichtungssystem nach DIN 18195, Teil 4 gar nicht umsetzen, diese ist in unserem Leistungskatalog nicht enthalten.




    Sorry, aber ich komme nicht mehr weiter, was ratet Ihr mir,
    ich habe um bedenkzeit bis morgen gebeten

    Ich habe ein ganz komisches Gefühl hierbei, doch die Firma hat sonst auch einen guten Ruf, zumindest denke ich das
     
  2. Julius

    Julius

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    Eigenen Fachmann zuziehen!
     
  3. Robby

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    Es steht fest:

    LAstfall: zeitweise drückendes Wasser aus aufstauendem Sickerwasser der DIN 18195-6

    Somit möglich:

    1. Weiße Wanne nach WU-Richtlinie. Auch bezüglich der Rissbreitenbeschränkung, Öffnungen (auch Lichtschächte, Fugen, Übergänge, Abschlüsse usw...) bis Oberkante Gelände

    2. Ausführung als Schwarze Wanne, bahnenförmige Abdichtung auch UNTER der Bodenplatte im Sinne der DIN 18195-6

    3. Ausführung als "Mischkonstruktion" = Bodenplatte WU-BAuteil, Wände vertikal abgedichtet mit KMB oder Bahnen, dabei Abachlüsse nach DIN 18195-9

    4. Errichtung einer Dränanlage nach DIN 4095, diese muss zuerst genehmigt werden Einleitung des Dränwassers?) dann geplant und mit Spül-Revisonsschächten versehen, vertikaler und eventuell Dränschicht unter der Bodenplatte? Dazu mit Stangenware im Gefälle usw usw
    Das würde den LAstfall auf Bodenfeuchte reduzieren.

    10 K Teuro ist happig !

    Wer begleitet das Bauvorhaben? UND es interessiert nicht was Papa nebenan früher hatte!
     
  4. BADU

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    also Dränage ist definitif nicht mit beantragt gewesen, das hätte ich mitbekommen, der Bauantrag wurde von der Firma erstellt, habe Iihn natürlich unterschrieben und selbst bei der behörde eingereicht.
    im Entwässerungsplan ist auch keine Dränage enthalten

    Der Bau wird vom Bauleiter der Baufirma begleitet.

    Was wäre hierzu die geeignete Maßnahme? wäre eine Schwarze Wanne ohne Dränage Sinnvoll?
    Wie teuer sollte die weiße Wanne sein?

    Baumaße: Sohle bis Kellerdecke: 2,43m (ca. Unterkante kellerdecke ist auch unter der Erde) Fußboden EG: 0,34m
    Keller 11,22m X 7,82m
     
  5. Hansal

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    Bei mir war der Mehrpreis für eine Weiße Wanne 5000€
    7.98x11.38m

    Grüße
     
  6. BADU

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    von welchen voraussetzungen ausgehend???

    war dränage inklusive vorher?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 12.05.2009
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    1) Drainage hat nichts mit der Baugenehmigung zu tun. Die muss vom zuständigen Abwasserentsorger genehmigt werden!!!!
    2) Eine fachgerechte Drainage ist nicht grad preiswert.
    3) Ist in den Mehrkosten vielleicht ein Anteil für das Wegbaggern von Sandstein enthalten?? DAS ist nämlich sauteuer, ausserdem muss ggf. noch aufgefüllt werden.
    Ich hatte hier einen Fall, da hat NUR der Sandstein in der Baugrube 17.000 € mehr gekostet für Aushub und Magerbeton zum schaffen eines ebenen Untergrunds.
    (Bevor Ihr motzt - es gab ein Baugrundgutachten, bei dem der aber bis auf einen Fall immer in die Spalten getroffen hatte :yikes)
    4) Sandstein KANN sehr versickerungsfähig sein. Das hilft aber auf der Bergseite ggf. nicht.
    Eine Weisse Wanne ist eigentlich die sicherste Lösung
    5) Wenn die Mehrkosten nur für Abdichtung sind, sind sie zu hoch. Hilft aber nix, weil ein Unternehmerwechsel auh nicht preiswerter sein dürfte UNTER dem Strich.
     
  8. BADU

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    beim Ausbaggern hatten wir glück, der Sandstein war erst weit unter sehr hart, das nur teilweise,
    und hat zusätzlich 3 1/2 std extra mit Baggermeisel gekostet. die Kosten werden seperat in Rechnung gestellt

    Die frage ist, was ist zu empfgehlen Beton oder Stein mit Dränage
    Hatte wegen der wesentlich höheren Wärmedämmung eigendlich Stein beforzugt
    oder lieg ich in meiner Annahme völlig falsch?
     
  9. Robby

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    Wärmedämmung kann man problemlos mit der Dämmung lösen.

    Vorteil Weiße Wanne: Im Falle einer Undichtigkeit relativ Problemlos von innen zu heilen, Abdichtung außen nur schwer dranzukommen. So mal im groben...

    Eine Dränung ist nicht ohne und Wartungsintensiv so die denn überhaupt genehmigt wird.

    Ich würde mir einen eigenen FAchmann ins Boot holen.
     
  10. BADU

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    kann mir jemand eine Firma im Raum Salzgitter empfehlen, die Isolierungs und Dränage Arbeiten verlässlich ausführt?
    Die Erkundung der gelben Seiten hatten leider keine brauchbaren Ergebnisse liefern können
     
  11. #11 Pascal82, 12.05.2009
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    Hallo,

    im rechtlichen kenn ich mich nicht aus,#
    aber was hast du gegen eine weiße wanne??

    bevor du dir nen steinkeller bauen lässt den du hinterher dichtschmieren und drainiren(schreibt man das so??) musst würde ich lieber in richtung WW gehen.
    gut die 10 tausend sind meines erachtens zu heftig (die wollen bestimmt irgendwelche kosten abfangen oder einfach mehr verdienen, aber es wäre (meiner meinung) mit sicherheit die bessere wahl.

    wiele grüße
    pascal
     
  12. Hansal

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    Nein.
    Mehrpreis zum Steinkeller.
    6cm Perimeterdämmung + 2500€
     
  13. BADU

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    also es sieht nun so aus,
    die geforderte Isolierung lehnt dir Firma ab

    ich wurde für mein Gefühl mehr oder weniger für 10.000 extra zum WU-Betonkeller gezwungen
    sonst geht die sache nicht weiter und auf die Gewährleistung müsste ich auch verzichten

    Methoden wie bei der Mafia, kann mich eh kaum wehren

    Allen Forenteilnehmern, die sich hiermit befasst haben vielen Dank erstmal
     
  14. Robby

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    Wieso nicht wehren?
     
  15. BADU

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    ja was soll ich den machen, welche Möglichkeiten habe ich

    vom Vertrag zurücktreten, kann teuer werden und den Abschluß unseres Bauvorhaben für dieses Jahr gefährden

    rechtlich sehe ich natürlich gute chancen, die Bauunternehmen ziehen meisst den kürzeren vor Gericht, aber ich will auch schnell in mein Haus
     
  16. #16 wasweissich, 12.05.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    mit einem rechtlichen beistand können fallstricke im vertragswerk durchschnitten werden....

    denkt j.p.
     
  17. Robby

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    Muss doch gar nicht! WW nach WU Richtlinie oder Abdichtung nach DIN 18195-6 beauftragen. Beides sind aRdT. Wieso soll da ein Strick fallen? Soll der BU doch einen Sub auftreiben!
     
  18. #18 wasweissich, 12.05.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    es geht darum , dass ein vertrag mit bitumenabdichtung geschlossen wurde , und jetzt für plus 10000€ eine WW erzwungen werden soll........
     
  19. BADU

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    Rückzug, brauche einen Fachanwalt für Bauwesen (bitte Empfehlungen)
    hab eben ne Rechnung über 17.380€ erhalten für Abfuhr und Entsorgung von 450³ Erde

    Mein Haus ist 11m X 8,5m
    denken die ich drucke mein Geld selber, rechnen kann ich noch
     
  20. bernix

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    Stadtrat
    ....was war denn vereinbart?

    die 450m³ passen (Keller völlig im Boden, plus Arbeitsraum.....)
     
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