Elementarschadenversicherung / Rückstau / Grundwasser

Diskutiere Elementarschadenversicherung / Rückstau / Grundwasser im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Wir überlegen gerade, ob eine Elementarschadenversicherung lohnt. Erdbebenklasse ist 0, und seit 1973 gab es im Landkreis drei Beben mit Stärke...

  1. #1 capslock, 14.05.2009
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    Wir überlegen gerade, ob eine Elementarschadenversicherung lohnt.

    Erdbebenklasse ist 0, und seit 1973 gab es im Landkreis drei Beben mit Stärke 1 - 2, trotzdem tut uns die Versicherung in Klasse 2, was die Sache sowieso recht teuer macht. Auf Rückfrage hieß es, das seien andere Erdbebenklassen als die der Innenministerien / Baubehörden, aber anders als bei ZÜRS gibt es zu Erdbebenklassen der Versicherungswirtschaft keine Info im Netz.

    Schneelast sollte kein Thema sein bei 24 cm Sparren und 32° Dachneigung.

    Überschwemmungen vom nächsten Bach sollten kein Thema sein, da der ca. 10 m tiefer liegt.

    Erdrutsche sind bei 6% Hang aus recht festem schluffigem Ton unwahrscheinlich.

    Überschwemmungen aufgrund von Starkregen würden vermutlich zuerst durch die Kellerfenster auf der dem Hang zugeneigten Seite reinkommen, deren Unterkante ca. 80 cm unter GOK liegt. Nach Studium der Versicherungsbedingungen vermute ich, daß die Versicherung dies als ansteigendes Grundwasser werten würde, auch wenn es sich eigentlich um Oberflächenwasser handelt, was in den mit Schotter verfüllten Bauraum läuft. Richtig? Die gegenüberliegende Gebäudeecke liegt aber 1,5 m tiefer, und bei 1,5 m x 0,8 m Schotterquerschnitt sollte eigentlich jede beliebige Wassermenge ums Haus rum und dann weiter den Hang runter ablaufen.

    Bleibt also Rückstau. Im Keller gibt es eine Kondensathebeanlage mit Rückstauventil. Da ich angegeben habe, daß dieses funktioniert, hätte ich im Defektfall wohl ohnehin Streit mit der Versicherung. Im Haus selbst ist der tiefste Auslaß ca. 25 cm über der Rückstauebene (Kanal- und Gullideckel in Anliegerstraße), deshalb ist für den Zweig der Entwässerung keine Klappe vorgesehen. Zählt das als funktionsfähige Rückstausicherung ("Ventil, Klappe" laut Versicherungsbedingungen)? Wohl kaum, oder?

    Ist es wahrscheinlich, daß Kontrollschacht und Gulli gleichzeitig verstopft sind? Wenn ja, sollte ich wohl eher noch eine Rückstauklappe für das EG vorsehen als eine Versicherung abschließen, oder?
     
  2. ISYBAU

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    Naja, das ist wie mit dem Lottospielen. Alles eine Frage der Wahrscheinlichkeit.

    ... oder die Taler doch für einen guten Schoppen einsetzen ...
     
  3. #3 capslock, 14.05.2009
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    OK, reduzieren wir es mal auf die zwei Kernthemen:

    - Oberflächenwasser, was in den mit Schotter/Kies verfüllten Arbeitsraum reinläuft und durch's Kellerfenster reinkommt (auch wenn es viel wahrscheinlicher ums Haus rumläuft), wäre das ein Versicherungsfall oder könnten die das als ansteigendes Grundwasser abtun?

    - kommt sowas vor, daß Kontrollschacht und Gulli verstopfen? nächster Gulli und Kontrollschacht liegen ca. 0,5 m höher, also über unserem Duschabfluß...
     
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