Getrennte vs. gemeinsame Bodenplatte

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  1. Robby

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  2. #22 pauline10, 25.05.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Entsprechend dem Link von robby sind bei 2 x 15 cm KS 68 dB zu erwarten.

    Da liegen Welten zu den gemessenen 43 dB dazwischen.

    Also da ist bestimmt eine Schallbrücke zwischen den beiden Gebäuden vorhanden. Die gemeinsame Bodenplatte ist das nie und nimmer. Diesen Einfluß kann man evtl. , wennn überhaupt , mit Meßgeräten ermitteln.

    Da ist der Bauträger gefordert, durch ein Durchtrennen, die Schalldämmung herzustellen, Wenn da noch eine Gewährleistung besteht.

    pauline
     
  3. #23 runnerz, 25.05.2009
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    Das verstehe ich nicht. Warum ist dann im Schallschutznachweis ein Wert von 43 db errechnet worden? Dieser Schallschutznachweis lag dem Gutachter auch vor. Er hat die 43 dB übernommen.

    Zwischen 68 dB und 43 dB liegen wirklich Welten.

    Ich schaue mir den Schallschutznachweis mal an.

    Viele Grüße, runnerz
     
  4. #24 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2009
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    Unser Paulinsche redet mal wieder Halbgares.

    Sie meint, bei Deiner Bauweise hätten theoretisch 68 dB rauskommen müssen (ich habs nicht nachgesehen, obs stimmt).
    Ob Du aber darauf einen ANSPRUCH hast, ist eine zweite, ganz andere Frage.

    Dazu müsste man/frau das Vertragswerk kennen.
    Das Schallgutachten sagt einfach nur - XY ist. Und nimmt vielleicht noch auf die Norm Bezug. Wenn da aber keiner ausdrücklich nach dem Wert, der zu erwarten wäre, gefragt hat (warum auch immer), wird der Gutachter dazu nichts schreiben.
     
  5. #25 runnerz, 25.05.2009
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    Verstehe ich anders: Vertraglich wir nach aktuellen Regeln der Baukunst gebaut. Wenn eine bestimmter Stein mit einer bestimmten Rohdichte, einer bestimmten Wandstärke, zweischalig etc. für die Häusertrennwände genommen werden, dann leitet sich daraus ein theoretisch errechneter Wert für den Schallschutz aus, der dann auch in der Praxis von der Wand zu erbringen ist. Wenn dieser Wert nicht erbracht wird, liegt ein Mangel vor.

    Ne, dem Gutachter lag der Schallschutznachweis von den Architekten unseres Bauträger vor, die aufgrund der verwendeten Materialien und Bauweise einen Wert errechnet haben, gegen den der Gutachter gemessen hat.

    Errechnet wurden (von den Architekten des Bauträger): 43 dB
    Gemessen wurden (vom Gutachter): 43 dB

    Also war/ist hier nicht zu beanstanden.

    Ich muss mir den Schallschutznachweis aber nochmal rauskramen, wie die auf den Wert von 43 dB gekommen sind.

    Ich werde Euch weiter informieren ;-)

    Viele Grüße, runnerz
     
  6. #26 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2009
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    Der rechnerische Wert nützt Dir weniger als das Papier, auf dem er steht, wenn im Vertrag irgendwie ein geringerer Schutz vereinbart ist - und wärst nicht der erste, der das von einem Juristen erklärt bekommen muss, was lt. Vertrag bloß sein muss.

    Ich sag ja auch nicht - muss so sein. Kann aber.
    Und wenn der BT-Architekt da was gerechnet hat, dann kann das schon son Kinken sein. Selbst dann, wenn die Berechnung falsch war.

    Jaaaaanz langsam mit den jungen Pferden. !!
     
  7. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Bevor man also viel Geld in die Jurisprudenz versenkt, mal mit dem Nachbarn darüber reden, ob man sich die Kosten für das Durchsägen teilt.
     
  8. Robby

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    Da spielt das Vertragswerk, wenn es 2 DHH sind und keine ETW keine Rolle. Es sei denn der AN hätte über die Abweichung aufgeklärt und das bis zum ERBRECHEN schriftlich!

    Das die Schallschutznorm nicht aRdT ist ist im weiteren mittlerweile Unstreitig. Es gild der max. mögliche Schallschutz als geschuldet der bei mangelfreier Erstellung Möglich wäre.
     
  9. #29 runnerz, 25.05.2009
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    Verstehe ich nicht: Im Vertrag steht nur nach aktuellen Regeln der Baukunst, d.h. es wird nichts weiter eingeschränkt oder andere Werte angegeben. Also sollte z.B., nach Verwendung dieser Materialien und Bauweise, ein höherer Schallschutz erreicht werden, als die stinknormale DIN 4109 beschreibt.

    Wenn der BT ein Schallschutznachweis aushändigt, dann muss er doch daran gemessen werden, es sei denn er hat Mist errechnet. Dann müsste doch eine neuer Nachweis her oder?

    Langsam verstehe ich nichts mehr...

    Viele Grüße, runnerz
     
  10. #30 runnerz, 25.05.2009
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    Mit den Nachbarn liegen wir im Streit, da ist nichts zu machen.

    Der ist schon beinahe mal Handgreiflich wegen des Themas geworden.

    Außerdem: Er fühlt sich ja nicht gestört von uns, wir nur von ihm, also, warum soll er was machen?
     
  11. Robby

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    @runnerz

    Was ist daran nicht zu verstehen? Wer in seinem Vertrag die "Regeln der Baukunst" verankert ist eh total daneben da dies noch aus der Kaiserzeit stammt.

    Eindeutig ist die ständige Rechtsprechung
     
  12. #32 runnerz, 25.05.2009
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    Es handelt sich um Reihenmittelhäuser.

    Max. mögliche Schallschutz (errechnet von BT): 43 dB
    Gemessen: 43 dB

    Also ist ja erstmal alles okay?

    Was ist aber, wenn ein Baumangel trotzdem vorliegt, der verhindert, dass ein besserer Wert, sagen wir mal 60 dB, erreicht werden könnte?

    Ich weiss ja von so einem Mangel erstmal nichts, deswegen mache ich ja eine Schallmessung, um erstmal zu schauen, ob alles okay ist. Wenn der Wert darunter gelegen hätte, hätte ich den BT davon in Kenntnis gesetzt und um Mangelbeseitigung gebeten. Was dann die Ursache des Mangels ist, ist für mich als Käufer ja nicht mehr interessant. Ich musste ja nur den Nachweis führen.

    Viele Grüße, runnerz
     
  13. #33 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2009
    Zuletzt bearbeitet: 25.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Also - gaaaaaanz langsam zum Mitschreiben.

    Die vereinbarte Ausführung (oder die gebaute, so sie besser ist) für die Trennwand kann in einen bestimmten, zu ERWARTENDEN Schallschutzwert umgerechnet werden.

    Wenn dem dann nichts vertraglich vereinbartes, niedrigeres entgegensteht, ist dieser Wert zu erbringen. Egal was da einer richtig oder falsch ausgerechnet hat. Nachgerade dann, wenn diese Berechnung NICHT Vertragsbestandteil war.

    Darauf hat der Bauherr/Käufer an Anrecht.

    So weit, so gut.

    Jetzt muss man nur noch das Geld und die Nerven haben, das bis in die 2. Instanz durchzuprozessieren. Und dafür einen BAURECHTSanwalt und einen eigenen Sachverständigen zu entlohnen!!

    Weil gerade erstinstanzlich manche Richter irgendwie anderes Recht haben als andere :cry
     
  14. #34 runnerz, 25.05.2009
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    Sorry, den erste Teil Deiner Aussage finde ich schwach:

    Kaiserzeit ist für mich: "Es wird nach DIN 4109 gearbeitet..."

    Gegenwart wäre: "Es wird der erhöhte Schallschutz nach DIN 4109 Beiblatt 2eingehalten..." oder "Es wird nach aktuellen Regeln der Technik gebaut..."
     
  15. #35 Ralf Dühlmeyer, 25.05.2009
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    Sorry - da war Helmut Kanzler. Welcher darfst Dir aussuchen :D
     
  16. #36 runnerz, 25.05.2009
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    Ja, genau.

    Ja, aber in meinem Fall wurde der vorher errechnete Wert ja in der Messung exact gemessen, damit bestätigt und damit habe ich nicht einzuklagen.

    Was ist, wenn der Schallschutznachweis falsch berechnet wurde? Das kann ich nicht nachprüfen als Laie und der Gutachter hat diesen Wert auch nicht nachgerechnet, sondern übernommen. Den Nachweis der BT-Architekten müsste ich einem Fachmann vorlegen, der das nochmal gegencheckt, oder?

    Vertrackte Situation finde ich.

    Viele Grüße, runnerz
     
  17. Robby

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    Eindeutig stammen die "Regeln der Baukunst" aus der Kaiserzeit, wurden dann zu den "allgemein anerkannten Regeln der Technik (abgeleitet aus dem Strafprozess), dann aRdT. Leider ist der Unterschied selbst in Urteilen oft nicht geläufig.

    Wenn nichts vereinbart ist gelten die aRdT, das "Übliche" entsprechend der Ausführung zeitgleich erstellter Gewerke, dann noch der geschuldete Erfolg.

    Such dir einen guten BAujuristen
     
  18. #38 pauline10, 25.05.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Also ohne jetzt nachgesehen zu haben erscheinen mir die 43 dB zwischen Reihenhäusern etwas dünn.

    Warum mauert man denn getrennt, so daß sich über 60 dB ergeben würden?? (Ich vermute mal, da ist beim Schalen der oberen Decken irgendein Holzstück in den Zwischenraum gefallen)

    Ein auch vor Gericht anerkannter Fachmann ist Prof. Völker. Den könnte man ggf. am Telefon erst mal dazu befragen.

    Aber der hat eines seiner Büros hier im Frankfurter Raum. Welche Kosten der für eine Tätigkeit in Köln berechnet, muß man erfragen.

    pauline

    Rest ggf. mit PN
     
  19. #39 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ist das SO schwer???
    Such Dir einen Fachmann, der Dir an Hand der bei Dir verwendeten Materialien den minimal zu erwartenden Schallschutz ausrechnet.
    Mit dem Wert und dem aus dem Gutachten gehts weiter. Um alles andere sollen sich die anderen kümmern :p
     
  20. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Äpfel und Birnen?

    Das eine ist Luft- und das andere Tritt- Schall(-schutz)

    Der Trittschallschutz 2-schaliger Wände ist eh was für Spezialisten - wer läuft die Wände hoch?

    Irgenwo klemmts in der Fuge. Decken durchbetoniert? Dann wären die Werte sinnvoll. Den Gutachter mal fragen, wie denn der Schallübertragungsweg verlaufen kann, bei den Empfindungen, Messungen usw.

    Und ratet mal, warum es kaum Angaben, Werte für die Innentreppen usw. bei 2-schaligen Wänden gibt?
     
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