SGWN Garantieversicherung

Diskutiere SGWN Garantieversicherung im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo liebes Forum, in unserem Bauvertrag ist eine SGWN-Garantieversicherung enthalten: a) Vertragserfüllungsbürgschaft (100% der Bausumme)...

  1. Laie

    Laie

    Dabei seit:
    09.02.2004
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    Thüringen
    Hallo liebes Forum,

    in unserem Bauvertrag ist eine SGWN-Garantieversicherung enthalten:
    a) Vertragserfüllungsbürgschaft (100% der Bausumme)
    b) Bauabnahmegarantie (5 % der BS)
    c) Gewährleistungsbürgschaft im Insolvenzfall (100 ! % der BS)
    :deal
    Nun ist die SGWN Versicherung (aus Hollland) Pleite gegangen und, um es höflich auszudrücken, unser BT tut sich sehr schwer mit einem Ersatz. :think

    Da unsere BT für a) und c) uns keinen Ersatz (Bewährleistungsbürgschaft) usw. stellen will, nun meine Frage:

    Kann mir jemand sagen, wie viel ungefähr ein BT an die SGWN pro Bauvorhaben (oder in % der BS) für die Versicherung zahlen musste? Wenn der BT nämlich keine andere Sicherhait stellen will, will ich mind. die Summe, die der BT sich als Versicherungsbeitrag erspart hat.

    Gibt es andere Lösungen, um die durch die Insolvenz der SGWN entstandenen Problematik zu lösen.

    Vielen Dank im voraus. :think
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Wie ist den der Stand des Bauvorhabens?
     
  3. Laie

    Laie

    Dabei seit:
    09.02.2004
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    Thüringen
    Unser Bauvorhaben ist zu ca. 80% fertig, d.h. der Innenputz ist drin. Estrich, Sani-feininst. und Außenputz sind noch dran. Das heist ca Mitte April müsste Übergabe sein.

    Daher brauche ich auch fast keine Fertigstellungsgarantie mehr. Allerdings ist mir ein sinnvoller Ersatz oder finanzieller Ausgleich für die 100% Gewährleisungsgarantie wichtig.

    Daher meine Frage: Wie solte ich diese Problematik am besten angehen?

    Gibt es sinnvolle Alternativen?
    und
    Wieviel ist (besser war) so eine SGWN-Gewährleistungsgarantie wert?

    Vielen Dank
     
  4. #4 bauworsch, 22.02.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Naja

    Jetzt hängt es ab, wieviel im Verhältnis Bautenstand zum Zahlungsplan tatsächlich bezahlt wurde und noch zu zahlen ist. Also eine Aufstellung der realistischen Kosten, die noch erforderlich sind ( im ortsüblichen Bereich ) um das Bauvorhaben fertigzustellen, gegenüber gesetzt, was tatsächlich bezahlt wurde bisher.

    Wenn ich aber lese, dass noch kein Estrich drin ist und der Außenputz fehlt, könnte es bei einer InSo des BT tatsächlich etwas enge werden.
    Fehlen somit neben dem Estrich ( und Außenputz ) auch mögliche Ergänzungen der Rohinstallation Haustechnik, Innenteppe, Fliesenarbeiten, Malerarbeiten, Bodenbeläge, Innentüren, Elektrofein- und Endinstallation, Sanitärendinstallation, ist die Heizung schon drin?, Innentüren, Balkone?? ( Belag und Geländer ), Schlosserarbeiten?, Außenanlagen.
    Sind die Dachschrägen schon bekleidet?

    Unabhängig davon kann ich mir vorstellen, wenn eine derartige Sicherheit als Vertragsbestandteil vereinbart war und ist, dass Sie in Ihrem Vertrag nach der Pleite der Gesellschaft zumindest in Punkto Sicherheit zumindest gleich gestellt werden müssen. Also BT muss eine andere Sicherheit bringen. Oder Sie zahlen erst, wenn tatsächlich alles fertig ist.

    Kriegen wir noch ein paar Infos mehr bitte, gerade bezügllich Verhältnis Zahlungsplan ( einzelne Raten ) zu Bautenstand und bereits geleisteter Zahlungen und auch zum Vertrag? Danke!
     
  5. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Sie haben ein Haus mit dem " Gütesiegel " gekauft, daß für die Bauleistungen und für die Gewährleistungverpflichtung nach Abnahme eine Absicherung durch eine Versicherung, nämlich der SGWN, die vor der Insolvenz einer der gößten Bauleistungsversicherungen in den NL war, geleistet wird.

    Die Insolvenz der SGWN liegt im Risikobereich des BT. Er muß Ihnen an sich eine neue, gleichwertige Sicherheit beibringen.

    Die Neueindeckung des Risikos bei einer Versicherungsgesellschaft dürfte jedoch unmöglich sein. Denn derartige Sicherheiten wurden in Deutschland nur von der SGWN angeboten.

    In Betracht käme allenfalls eine Bankbürgschaft. Wegen des hohen Risikos wird eine Bank die Bürgschaft nur übernehmen, wenn der BT entsprechende Sicherheitsleistungen stellt. Ihr BT verfügt hierüber offenbar nicht.

    Ergo muß ein anderweitiger Ausgleich geschaffen werden. Denkbar wäre, daß Sie erst bei Abnahme zahlen und dann mit einem hohen Sicherheitseinbehalt, der vom BT durch eine Bankbürgschaft abgelöst werden darf.

    Es dürfte sich um einen Fall des Wegfalls der Geschäftsgrundlage mit der Verpflichtung zur Vertragsanpassung handeln.

    Sie sollten sich hierzu von einem Anwalt beraten lassen.

    Die Herabsetzung des Kaufpreises um die vom BT aufgewandten Beiträge für die SGWN-Versicherung erscheint mir nicht interessengerecht. Denn die Minderung hilft Ihnen nichts, wenn
    sich vor oder nach der Abnahme ( innerhalb der Gewährleistungszeit ) ein schwerer Mangel zeigt und der BT dann insolvent sein sollte. Die " Minderung " ist also wesentlich höher, weil entgegen dem Vertrag nicht nur die Insolvenz nicht mit abgedeckt ist ( dafür höherer Kaufpreis), sondern das Insolvenzrisiko Ihnen überbürdet wird. Das war nach dem Vertrag so nicht vorgesehen.
     
  6. #6 bauworsch, 23.02.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Das mit der Beratung

    von dem Anwalt hatte ich vergessen, danke Eric! Aber dann liege ich mit meiner Auffasssung wohl in der Richtung nicht so falsch. Danke Eric für die Erläuterung.

    Jetzt schmeiß ich mal spitzfindig ein, wie sieht es aus, wenn der Bauherr mit den genannten Begründungen künftige ( nach Zahlungsplan vorgesehene ) Raten kürzt oder vollständig einbehält, bis der BT entsprechende Ersatzsicherheiten vorlegt?

    Der BT wird doch aus wirtschaftlichem Interesse versuchen den Bauherren dann unter Druck zu setzen und anstreben, bei Nichtbezahlung nach Nachfristsetzung seine Leistungen einstellen, in der Hoffnung, dass der Bauherr ob des ( wohl auch zwangsweise Ausziehen Müssens der gekündigten Mietwohnung? ) Zugzwanges Eingeständnisse macht?
     
  7. Laie

    Laie

    Dabei seit:
    09.02.2004
    Beiträge:
    16
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Laie
    Ort:
    Thüringen
    Vielen Dank...

    erstmal für die Anregungen. Ich will die Sache etwas konkretisieren:

    Diese Woche sind 15 T€ fällig für den kompletten Trockenbau, Treppen- und Innenputzarbeiten.

    noch fehlende Leistungen:
    - Estrich
    (Hierfür stehen 15 T€ zur Verfügung.)

    -Innentüren
    -Außenputz
    -Sanifeininstallation
    -Elektrofeininstallation
    Hierfür stehen noch ca. 8 T€ aus. (Schlussrate)

    (Fliesen, Teppich , Außenanlagen sind Eigenleistungen)

    Ich denke, der zahlungsplan sieht nach der Rate "Estrich" schlecht für mich aus.

    Nun zu den Versicherungen:

    Vertragserfüllungsbürgschaft: Dafür ist es ja fast zu spät, da ja 80% schon gebaut sind. Eigentlich bekommt man ja diese vor Baubeginn. Dies wäre der einzige Anlass, die Raten zu kürzen. ODER?

    Gewährleistungsbürgschaft (100%):
    Bauträger ist erst bei Übergabe verpflichtet, mir diese auszuhändigen. Insofern kann ich aufgrund dessen keine Rate zurückbehalten.

    Die letzten 5 % sollen auf ein Treuhandkonto und nach Beseitigung der Mängel (und Übergabe der Gewährleistungsbürgschaft) an den BT ausgezahlt werden. Wie sollte ich das mit dem "hohen Sicherheiteinbehalt wegen Nichterbringung Gewährleistungsbürgschaft" unter der Problematik "letzte 5 % auf ein Treuhandkonto" gestalten?

    Danke
     
  8. Eric

    Eric

    Dabei seit:
    08.07.2003
    Beiträge:
    5.055
    Zustimmungen:
    12
    Es bringt nichts. Sie müssen zu einem Anwalt, der Sie sachkundig berät und mit dem BT für Sie verhandelt.

    Nach dem Vertrag war Ihnen der nahtlose Übergang von Sicherheiten für Ihre Zahlungen zugesagt.

    Vertragserfüllungsbürschaft > Abnahme > Gewährleistungsbürgschaft.

    Es bringt insofern nichts, wenn Sie nur daran denken, die Raten in Höhe der im Kaufpreis enthaltenen ( nutzlosen ) Versicherungsbeiträge zu kürzen.

    Ihre letzte Sachverhaltsschilderung deutet auch darauf hin, daß Ihnen nur in Höhe der letzten 5% ( auszahlbar vom Treuhandkonto nach Beseitigung der bei der Abnahme festgestellten Mängel ) eine Gewährleistungsbürgschaft zu stellen war. Das wäre dann auch die mir bekannte Handhabung bei größeren Bauvorhaben.

    Sie müssen über einen Anwalt einen Kompromiß aushandeln. Der könnte vielleicht wie folgt aussehen:

    Sie zahlen alle künftig fälligen Raten bei Fälligkeit auf das Treuhandkonto ( doch wohl beim beurkundenden Notar ? ).

    Die auf dem Treuhandkonto hinterlegten Raten werden bei Abnahme zur Auszahlung an den BT freigegeben.

    Sie ziehen zu der Abnahme einen Fachmann hinzu ( sollte man sowieso immer tun! ). Der Fachmann kostet Geld. Dafür übernimmt er aber auch die Haftung, wenn er einen Mangel übersieht, den er bei sorgfältiger Überprüfung hätte erkennen können oder müssen.

    Die letzte Rate von 5 % des Kaufpreises erhält der BT gegen Aushändigung einer Bankbürgschaft in gleicher Höhe für die Dauer der Gewährleistungszeit ( unter der Annahme, daß auch nach dem Vertrag nur eine 5%-ige Gewährleistungsbürgschaft vereinbart war ).
     
  9. Lebski

    Lebski Gast

    Und wo ist die Absicherung gegen Mängel innerhalb der Gewährleistung bis zu 100 % der Bausumme?

    Nö. Ohne Ersatz würde ich die gesammte Restsumme auf ein Treuhandkonto einzahlen, für 5 Jahre. Den SV von dem Geld bezahlen, wegen Sicherheitsbedürfnis.

    Aber auf jeden Fall mit RA abklären.
     
  10. #10 bauworsch, 24.02.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Absicherung gegen Mängel

    innerhalb der Gewährleistung bis zu 100% der Bausumme wirst wohl nirgendwo kriegen. Iss ne Marktlücke für eine Nachfolgergesellschaft. ;)

    Da mußte schon mit den 5% auskommen.
     
  11. Lebski

    Lebski Gast

    Warum sollte der Laie jetzt mit 5 % vorlieb nehmen?

    Wie läßt sich das rechtlich Begründen? Das ist doch eine Bringschuld des BT, oder?
     
  12. #12 bauworsch, 24.02.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    Wir müssen wohl

    den Hintergrund der Gewährleistung im InSo-Fall näher betrachten, damit wir ( zumindest ich ) da nix falsches reininterpretieren. Ich gehe eher bei dieser 100% Gewährleistung davon aus, dass es gewährleistet ist, dass der Bau komplett fertiggestellt wird.
    Eine Gewährleistungssicherheit in dieser Höhe für auftretende Mängel während der Dauer der Gewährleistung kann ich mir nicht so recht vorstellen?
     
  13. Lebski

    Lebski Gast

    Ist (war) aber so.

    Deshalb sind die ja auch Insolvent.
     
  14. #14 bauworsch, 24.02.2004
    bauworsch

    bauworsch Gast

    O.K.

    wenn dem dann tatsächlich so ist, dann lag ich falsch. Wußte ich nicht.
     
  15. Lebski

    Lebski Gast

    Zur Ehrenrettung: Die 100 % Gewährleistungsbürgschaft der SGWN treten nur nach InSo des BT ein!

    Leider in Deutschland an der Tagesordnung.
     
  16. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Nur am Rande:

    Ich kenne keine SGWN-Verträge aus der Praxis. Wer ist eigentlich der Versicherungsnehmer? Falls das der Bauherr ist und der GU nur vermittelt hat, würde sich die Diskussion erübrigen.
     
  17. JEST71

    JEST71

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Ein Ort in Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    Bauen ist schön ! Oder ?
    Wer oder was ist denn eigentlich "SGWN" ... (irgend eine Versicherung dem Anschein nach, oder) ??

    Ist das ein Gut des Allgemeinwissens oder muss man da Experte sein?
     
  18. JEST71

    JEST71

    Dabei seit:
    07.01.2004
    Beiträge:
    232
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Lehrer
    Ort:
    Ein Ort in Hessen
    Benutzertitelzusatz:
    Bauen ist schön ! Oder ?
    Hab oben noch mal genauer nachgelesen ... Damit hat sich meine Frage erledigt erledigt. Ungefähr kann ich mir ein Bild machen .... :smoke
     
  19. Lebski

    Lebski Gast

    Versicherungsnehmer:
    Versicherungsnehmer ist der Auftragnehmer/Bauträger, der für die Erfüllung eines versicherten Bauvertrages verantwortlich ist und der mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag über Bauvorhaben geschlossen hat, die nach den Versicherungsbedingungen versicherbar sind.

    Zum Nachlesen:

    http://www.sgwn.de/
     
  20. Bruno

    Bruno

    Dabei seit:
    28.02.2003
    Beiträge:
    3.943
    Zustimmungen:
    4
    Beruf:
    Dipl.-Ing.
    Ort:
    86167 Augsburg
    Benutzertitelzusatz:
    Bauexperte - Augsburg
    Danke für den Link. Also Beauftragung durch den GU. Und ca. 1,5% Prämie war auch zu finden. Vielleicht ein Anhaltspunkt für Verhandlungen. Vergleichbare Versicherungen scheint es ja nicht zu geben.
     
Thema: SGWN Garantieversicherung
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. vertragserfüllungsbürgschaft 100%

    ,
  2. sgwn