wie ist das procedere?

Diskutiere wie ist das procedere? im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; hallo zusammen, ich interessiere mich für ein wochenendgrundstück. dort möchte ich vielleicht ein kleines häusschen bauen. und nun möchte ich...

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    hallo zusammen,
    ich interessiere mich für ein wochenendgrundstück. dort möchte ich vielleicht ein kleines häusschen bauen. und nun möchte ich wissen, wie der ganze ablauf mit den ämtern ist, also bauamt, nehme ich mal an. ich hab so gar keine ahnung, wann ich wofür eine genehmigung brauche.

    für das gebiet ist erschlossen und es existiert ein bebauungsplan. kann ich einfach zum amt gehen und mir den kopieren, damit ich dann weiß, was dort erlaubt ist? oder kann ich mir den schicken lassen? oder muss ich jemanden beauftragen, der sich damit auskennt? oder wie komme ich an die infos?

    kommt dann später ein gutachter um zu schauen, ob alles richtig gebaut ist, damit ich dort dann wohnen darf? so quasi als endabnahme? oder wie ist das?


    viele grüße, zeiten
     
  2. #2 Baufuchs, 16.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Sie brauchen

    einen Architekten.

    1.) Der kann einen Bebauungsplan lesen, d.h. der erkennt an den Festsetzungen des bebauungsplans, was auf Ihrem Grundstück gebaut werden kann. U.a. auch, ob z.B. dauerhaftes Wohnen auf Ihrem "Wochenendplatz" überhaupt zulässig ist.

    2.) Der plant danach mit Ihnen zusammen das Gebäude.
    Ein Statiker rechnet den Standsicherheitsnachweis und den Nachweis, dass das Gebäude die Anforderungen der Energieeinsparverordnung und des ErneuerbareEnergienWärmegesetzes erfüllt.

    3.) Der Architekt reicht als sogenannter "Bauvorlageberechtigter" den Bauantrag/die Freistellungsanzeige ein.

    Fazit: Ohne Architekt gehts nicht.
     
  3. #3 kalauer71, 16.05.2009
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    So wie ich es verstanden habe geht es im ersten Schritt um die Entscheidung, ob das Grundstück überhaupt gekauft werden soll.
    Ich würde den Verkäufer nach dem Bebauungsplan fragen - und nur falls sich der sperrt selbst beim Amt vorstellig werden.
    Ich habe keine große Erfahrung mit Bebauungsplänen, aber den Bebauungsplan von unserem Baugebiet den kann ich als Laie gut verstehen. Ich würde daher den erst mal selbst durchlesen - und wenn das dann immer noch interessant klingt, DANN würde ich einen Architekten aufsuchen. (Das sind ja schon erhebliche Kosten - und das wäre ärgerlich die Kohle auszugeben nur um dann relativ schnell zu sehen, dass man da sowieso nicht hin will)
     
  4. #4 Baufuchs, 16.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    habe noch keinen Baulaien gesehen, der einen Bebauungsplan wirklich lesen konnte.

    Schon zu oft gehört "War beim Bauamt, da ist freie Bauweise" oder ähnlich.

    Wenn es um die Entscheidung geht "kaufen oder nicht" ist gerade bei Wochenendplätzen Vorsicht angeraten. Zumal "Zeiten" dort wohnen will. (Was ich mal mit Dauerwohnen interpretiert habe).

    Kopie vom Bauamt holen und mit einem Architekten durchsprechen kostet nicht die Welt und das sollte man schon investieren.
     
  5. mls

    mls Bauexpertenforum

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    andererseits muss es nicht schaden, zuerst zur gemeinde/unteren baubehörde
    zu gehen .. im negativfall erwächst daraus dankbarkeit gegenüber dem
    *eigenen* fachmann (archi) ;)
     
  6. zeiten

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    danke für die antworten.

    angenommen, ich hätte das grundstück gekauft. kann mir denn jemand sagen, ob ich einfach anfangen könnte zu bauen (natürlich so, wie der bebauungsplan das vorsieht) oder ob es dann noch ne extra genehmigung braucht? oder muss ich melden, dass ich anfange zu bauen? oder wie läuft so was?
     
  7. #7 DerSuchende, 16.05.2009
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    na, nach dem gesetzlichen Rahmen:
    - Bauordnungsrecht
    - HOAI

    MfG
     
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    na du bist ja soooo süß :knutsch:
    ich wollt das ernsthaft wissen. weißt du auch was da drin steht? und was ist hoai?

    greetz, zeiten
     
  9. #9 Baufuchs, 16.05.2009
    Baufuchs

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    @Zeiten

    Nochmal Beitrag #2 lesen.


    Auch wenn ein Bebauungsplan vorhanden ist, muss ein Antrag im sogenannten "Freistellungsverfahren" gestellt werden.

    Bauvorlageberechtigt gem. Bauordnung NRW sind:

     
  10. #10 DerSuchende, 16.05.2009
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    Aus einem komplexen Vorhaben überschaubare Teilaufgaben und Schritte zu isolieren und diese wieder zum Ganzen zusammenzufügen.

    MfG
     
  11. zeiten

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    hey baufuchs,
    vielen dank! cool, jetzt hab ich schon was verstanden. da müßte also eine freistellungsanzeige von nem archi (=bauvorlageberechtigte) eingereicht werden. hast du ne ahnung, was dann passiert? also kann dann das bauamt auch ablehnen? oder müssen die dann zustimmen, wenn diese freistellungsanzeige mit dem b-plan übereinstimmt?
    gruß, zeiten
     
  12. #12 MoRüBe, 16.05.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Wenn ich dann jetzt mal die Verbindung...

    ... zum anderen fred herstellen darf:

    Ich würde mich zunächst mal darum kümmern, ob da überhaupt gebaut werden darf. Also einfachste Grundlagenermittlung betreiben, Bauvoranfrage stellen. Denn der B-Plan ist nüscht wert, wenn die Erschließung nicht gesichert ist.
     
  13. #13 Gast943916, 16.05.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    evtl. in der Mongolei....:winken


    Gipser
     
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