seltsame auskünfte vom bauamt

Diskutiere seltsame auskünfte vom bauamt im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; hallo zusammen, ich interessier mich dafür ein wochenendgrundstück zu kaufen und möchte dort ein we-häusschen bauen. in dem wochenendgebiet...

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    hallo zusammen,

    ich interessier mich dafür ein wochenendgrundstück zu kaufen und möchte dort ein we-häusschen bauen. in dem wochenendgebiet wurden bereits einige häuser gebaut vor mehreren jahren, ein großer teil der grundstücke ist aber noch unbebaut. die verkäuferin der grundstücke sagt, dass ein zeitlich unbegrenztes baurecht gemäß bebauungsplan gegeben ist.

    anwohner meinen aber, dass keine baugenehmigungen mehr erteilt werden, weil die gemeinde aus politischen gründen nun doch lieber kein wochenendgebiet mehr haben will.

    der sachgebietsleiter im bauamt sagte: baugenehmigungen werden in keinem fall erteilt. nach längerem nachfragen sagte er dann: wenn entsprechend des bebauungsplans gebaut würde, bedürfe es ja keiner weiteren baugenehmigung. aber ganz genau könne das nur der jurist des bauamtes sagen.

    der jurist des bauamts sagt: das sei sehr kompliziert. eigentlich dürfe dort überhaupt nicht mehr gebaut werden, denn eine ausreichende erschließung des gebiets sei nicht sicher gestellt. denn die trinkwasserversorgung wäre mehr schlecht als recht. ursprünglich habe die besitzerin des gebiets die trinkwasserversorgung vertraglich zugesichert. aber die damalige besitzerin existiere nun nicht mehr, weil konkurs gegangen und mit der nachfolgebesitzerin, gäbe es keinen vertrag. um die wasserversorgung ordnungsgemäß zu gewährleisten müsse aber ein brunnen gebohrt werden, dazu würde aber die obere wasserbehörde (oder so ähnlich) nicht die benötigten genehmigungen geben.

    auf den hinweis, dass der sachgebietsleiter aber gesagt habe, dass eine bebauung im rahmen es bebauungsplans zulässig sei, meinte er (der jurist), das könne er nicht beurteilen, da sei der sachgebietsleiter der experte........... (?????)

    mir erscheint das alles undurchsichtig. wenn das so eindeutig wäre, dass dort gar nicht mehr gebaut werden dürfte, wieso wird das nicht klar gesagt, sondern so merkwürdig drum rum geredet und hin und her geschoben? könnte es sein, dass die stadt einfach versucht die leute abzuwimmeln?

    also, ich möchte ganz gern dort hin. nach diesen komischen aussagen vermute ich, dass es eben nicht total ausgeschlossen ist, dort zu bauen, sonst würden die amtsleute ja nicht so hin und her reden. ich will aber natürlich auch keinen ärger haben. soll ich mal zu nem anwalt gehen? oder könnt ihr mir was zur rechtslage bei so was sagen?

    danke, zeiten
     
  2. mc3d

    mc3d

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    Dafür gibts Architekten. Einfach mal einen anrufen, Problem schildern, Fragen was die Klärung kostet.
     
  3. #3 MoRüBe, 16.05.2009
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    Nachtigall ick hör Dir trapsen...

    ... hier braucht man wahrscheinlich eher nen Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Der kürzeste Weg allerdings dürfte eine Bauvoranfrage sein. Die kann man theoretisch auch selbst machen. Vorhaben beschreiben und nach Genehmigungsfähigkeit fragen.
     
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    hi morübe,
    bauvoranfrage, das klingt doch mal gut. dann mach ich mich da mal dran.
    danke, zeiten
     
  5. #5 Ingo Nielson, 18.05.2009
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    morübe.... ja, und die architekten dürfen dann den evtl. bockmist an "bauvoranfragen" der bauherren später wieder geradebügeln. "selber machen" ist gerade und besonders bei bauvoranfragen kontraproduktiv.
     
  6. #6 MoRüBe, 18.05.2009
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    MoRüBe Gast

    Ingo alter Stinkstiefel...

    ... mußt mal wieder meckern mit mir wa?:biggthumpup:

    (und bevor jetzt wieder jemand mit mir meckert: nein, das war nicht böse gemeint, das machen wir immer so!:p )

    Ingo, prinzipiell hast Du natürlich Recht. Aber hier in diesem Fall gips nen B-Plan, also keine besondere Schwierigkeit. Der Knackpunkt hier ist die gesicherte Erschließung, und da brauchste nicht Planung studiert zu haben, um diese Frage im Wege eines Vorbescheides rechtssicher beantwortet zu bekommen haben wollen möchten, oder so:D

    Da reicht nen Zweizeiler: ich halte mich an den B-Plan, ist die Erschließung gesichert?, darf ich baun?

    Und Du wirst sehn, bei der ersten Frage fangen die an zu schlucken...:D
     
  7. Hansal

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    hey jungs,
    blos kein stress. morübe sieht das richtig. mir is ja im moment schnurz, wie das eventuelle haus mal aussehen wird. es geht ja erst mal grundsätzlich darum, ob ich mir da überhaupt gedanken drüber machen brauch oder nicht.

    wär das so ausreichend formuliert, dass ich eine rechtsverbindliche auskunft bekomme?



    wieso nicht?

    D A N K E ! ! !
     
  9. #9 Ingo Nielson, 18.05.2009
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    mit dem "aussehen" hat eine bauvoranfrage erstmal wenig zu tun. hier geht´s knallhart um baurecht. ahnung davon? wenn ja: machen. wenn nein: nicht machen - fachleute einschalten.
     
  10. #10 MoRüBe, 18.05.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    das ...

    ...

    hätt ich auch gern gewußt:)

    Ingo, hier gehts um Verwaltungsrecht in höchster Potenz. Da ist ein Architekt nicht in der Lage zu. Du weißt, daß ich weiß, wovon ich spreche. Deswegen auch mein allererster Rat mit dem RA:konfusius
     
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    hi,
    ich hab da folgendes gefunden:

    kann das wohl heißen, dass, wenn das ein genehmigter Wochenendplatz ist (wovon ich mal ausgehe), dass man dann wirklich einfach da ein ding hinbauen darf (natürlich nach den vorgaben im bplan!) ohne irgendeine weitere genehmigung? ich meine, das wird in gleichem atemzug genannt, wie die kleinen 30 m3 gartenhäusschen. und da braucht man ja auch nicht erst großartig ne genehmigung für....

    kann das wohl sein, dass mich dann diese sicherstellung der erschließung überhaupt nicht interessieren braucht? und kann das wohl sein, dass deswegen der erste beamte sagte, dass ich für ein häusschen entsprechend dem bplan keine baugenehmigung bräuchte. na das wär ja n ding!

    :)gruß, zeiten
     
  12. #12 Baufuchs, 19.05.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    und

    dann kramt das Bauamt die Camping+Wochenendplatzverordnung heraus.

    Da heisst es dann z.B. , "max 40m² Größe der Wochenendhäuschen", Betrieb nur zu "bestimmten Zeiten des Jahres", "Trinkwasserversorgung mit min. 200l je Wochenendhaus/Tag muss sichergestellt sein" u.v.m.

    Da ist einfach nix für Laien.....
     
  13. #13 Schwarz, 19.05.2009
    Schwarz

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    selbst genehmigungsfreie vorhaben erfordern die vollständige einhaltung des baurechts hinsichtlich aller (!) komponenten.

    hilfreich ist hier noch der §4 der bauo-nrw

    § 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
    VV BauO NRW: 4 Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden (§ 4)
    (1) Gebäude dürfen nur errichtet werden, wenn gesichert ist, dass bis zum Beginn ihrer Benutzung
    1. das Grundstück in angemessener Breite an einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche liegt oder das Grundstück eine befahrbare, öffentlich-rechtlich gesicherte Zufahrt zu einer befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche hat; Wohnwege, an denen nur Gebäude geringer Höhe zulässig sind, brauchen nur
    befahrbar zu sein, wenn sie länger als 50 m sind;
    2. die erforderlichen Anlagen zur Versorgung mit Trink- und Löschwasser vorhanden und benutzbar sind und
    3. die erforderlichen Abwasseranlagen vorhanden und benutzbar sind und die Abwasserbeseitigung
    entsprechend den wasserrechtlichen Vorschriften gewährleistet ist.


    hilfreich ist hier auch die folgende quelle Verwaltungsvorschrift zur Landesbauordnung . hier werden die anforderungen zum wasser/abwasser noch mal präzisiert.

    allein der punkt einer mangelnden abdeckung mit löschwasser kann teilweise schon zu ablehnungen führen. von regulärem trinkwasser mal ganz zu schweigen etc. unter umständen könnten hier lösungen gefunden werden, aber so aus der hüfte für einen laien "is' dat nüscht".

    trotzdem viel vergnügen. :winken

    schwarz
     
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