Spitzboden Statik

Diskutiere Spitzboden Statik im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo Forumsteilnehmer, in unserem Neubau ist ein Spitzboden (nicht ausgebaut) vorgesehen. Über eine Einschubtreppe komme ich da rauf. Ich...

  1. #1 email2010, 17.05.2009
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    Hallo Forumsteilnehmer,

    in unserem Neubau ist ein Spitzboden (nicht ausgebaut) vorgesehen. Über eine Einschubtreppe komme ich da rauf. Ich wollte dort OSB-Platten verlegen und den Raum nicht als Wohnraum nutzen. Der Raum ist ca. 3 Meter breit und verläuft schräg. Von 0,50 Meter auf ca. 3,00 Meter Höhe von Wand zu Wand gesehen.

    Erst jetzt lese ich das die statische Berechnung besagt, dass die Verkehrslast nur 50 kg/ qm beträgt. Was bedeutet das? Dass ich theoretisch noch nicht mal da drauf darf? Und was bedeutet das praktisch? Ich habe nicht das Geführ dass die Konstruktion unstabil ist. Will sich der Statiker bzw. Generalunternehmer mit diesem niedrigen Wert quasi schützen (kann ich mich beschweren oder was einfordern weil z. B. eine DIN Norm nicht eingehalten wird)?

    Last not least: Was kann ich jetzt tun um den Wert zu verbessern?

    Danke für eure Antworten und Gruß,
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  2. #2 Anfauglir, 17.05.2009
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    Guck mal in der Statik, ob da was von "Mannlast" steht.

    Wenn allerdings erst mal die Platten da drauf sind (welche auch schon was wiegen) sammelt sich meist auch Gerümpel an. Die 50kg sind dann sehr schnell überschritten.

    Ach ja, warum willste dich beschweren (:mega_lol: wird das Problem doch noch grösser)?

    Was war denn bestellt?
     
  3. #3 email2010, 17.05.2009
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    In der Statik steht nichts von Mannlast, sondern nur Vekehrslast.

    Die Zusammenstellung ist wie folgt:

    Eigengewicht 0.15
    Unterdecke 0.25
    Dämmung 0.14
    Spanplatte 0.25 (okay, hier habe ich jetzt OSB-Platten genommen)

    Gesondert aufgeführt dann:

    Verkehr 0.50

    Bestellt war ein "Spitzboden (nicht ausgebaut)". Nur bei so wenig Vekehrslast ist ja noch nicht mal begehen möglich, oder verstehe ich das falsch? Zudem war immer besprochen dass der Schornsteinfeger durch den Raum muss um durchs Dachlukenfenster an den Schornstein zu kommen.

    Beschweren war in der Tat ein falscher Begriff. Ich will aber auch nicht dass ich den Spitzboden quasi nicht nutzen kann, daher auch meine Frage was man hätte besser machen können bzw. was man jetzt noch besser machen kann.
     
  4. mls

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    lass dir von deinem vertragspartner erklären, wo die 50 kilo (0,5 kn/m2)
    herkommen.
    der soll dir ne norm zeigen (din 1055-3 von 2002, tab.1) ..
     
  5. archi3

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    @mls: Zwischenfrage

    Hallo Markus,
    wieso DIN 1055-3 aus 2002 und nicht aus 2006?

    In der Fassung 2006 fordert DIN 1055-3 gem. Tab 1: "Für Wohnzwecke nicht geeigneter, aber zugänglicher Dachraum bis 1,80 m lichter Höhe." 1,0 kN/m2

    Oder war das der versteckte Hinweis auf die Anwendung einer alten DIN...:winken
     
  6. #6 sk8goat, 18.05.2009
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    Passt jetzt zwar nicht direkt zum Thema mit dem dieser Fred loszieht:
    Ich finde die OSB auf Kehlbalken nicht so gut, wenn der Spitzboden unbeheizt ist. Denn ich habe schon mehrmals mitbekommen, dass man dann früher oder später Schimmel an der Unterseite der OSB hat.
    Nimm lieber Rauspund, dann ist die Oberseite der Kehlbalken etwas Diffusionsoffener als die Unterseite.
    Außerdem neigt Rauspund nicht so zum durchhängen wie OSB, weil es natürlich gewachsenes Holz ist.
     
  7. #7 Anfauglir, 18.05.2009
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    Das stimmt natürlich, wenn Rauspund drauf ist kann die OSB nicht schimmeln;),
    und ob da was durchhängt liegt auch an der Dimensionierung.

    Ich kann zwar der Argumentation nicht ganz folgen, bin aber i.A. auch eher Rauspundfan.
     
  8. #8 email2010, 18.05.2009
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    Kommen wir nicht gerade etwas vom Thema ab?

    Es ging um Statik, nicht Schimmel.

    Offenbar ist das nicht nach DIN Norm gebaut. Aber was bedeutet das?

    Berechtigt mich das jetzt doch zu einer wie auch immer gearteten Beschwerde bzw. Bitte die Statik zu erhöhen. Wie ginge das?
     
  9. #9 Anfauglir, 18.05.2009
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    Frag doch erst mal nach und lass dir die Werte erklären.
    Möglicherweise wurde die Konstruktion nach baulichen Gesichtspunkten dimensioniert und danach rechnerisch geprüft (mit falscher Lastannahme?), somit könnten Bauteilquerschnitte und Verbindungsmittel reichlich Reserve haben und alles wird gut.
     
  10. PeMu

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    Mach ihm nicht zuviel Hoffnung.

    Beim Bauträger muss man dass mitbestellen - ausgebaut, sonst ist auch die Lastannahme idR nur minimal - hat Kosten zur Folge.
     
  11. #11 Anfauglir, 18.05.2009
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    Hach, bin ich froh, dass ich keinerlei BT-Erfahrung habe.:)

    So nämlich nicht, wenn ich mich mal auf deine Signatur beziehen darf.
     
  12. #12 email2010, 19.05.2009
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    Der Statiker hat in der Tat reichlich Reserve reingerechnet, so seine Aussage. Er könne auch 100 kg reinrechnen hat dies aber nach Rücksprache mit dem Generalunternehmer nicht gemacht weil er nicht der Ansicht sei dass dort oben Zementsäcke gelagert würde.

    Hm.

    Nun meine Frage: Kann ich die Konstruktion auch einfach so neu berechnen mit 100 kg. Was spricht, ausser den Kosten, dagegegn? Ich haette es dann wenigstens schwarz auf weiss. Haette ich auch sonst was davon?
     
  13. Hansal

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    DIN 1055-3

    Spitzböden: bis 1,8m lichte Höhe 1,0KN/m2

    Lass dir eine ordnungsmäße Statik geben!
    Macht laut Aussage des Tragwerksplaner kein Problem.
    Also bitte:biggthumpup:

    Grüße
     
  14. PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Eher die nächste Laststufe ist erforderlich.
    Da müssen alle betroffenen Bauteile und Anschlüsse mitmachen.

    Nur mal so.
     
  15. Hansal

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    Aus meiner Sicht hast du Anspruch auf eine ordnungsgemäße Statik.
    Die Kosten trägt im Zweifelsfall der BT oder Tragwerksplaner.
    (Das ist keine Rechtsberatung):deal

    Grüße
     
  16. #16 gunther1948, 19.05.2009
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    hallo
    0,5 KN/qm verkehrslast gabs noch in keiner DIN, soweit ich mich zurück erinnern kann.
    ab 1,8 m stehhöhe muss mit 2,00 KN/m² gerechnet werden und dieser wert darf auch nicht wie zum beispiel bei holzbalkendecken, für die unterstützenden bauteile abgemindert werden.

    grus aus de pfalz
     
  17. PeMu

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    Nö, die Frage ist doch, ob das überhaupt als begehbarer Bereich ausgelegt wurde. Wird gerne als extra verkauft. Ist eben Bauträger.
     
  18. #18 email2010, 20.05.2009
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    Der Spitzboden wurde lediglich als "nicht ausgebaut" bezeichnet.

    Mal rein hypotetisch gefragt: Wenn der Raum niedriger wäre, also z. B. von 0 cm auf der einen Seite auf 1,70 Meter auf der anderen Seite laufen würde, wäre dass dan noch ein Spitzboden? Oder gibt es für solch einen Raum dann keine bezeichnung und damit auch keine DIN Norm?
     
  19. #19 gunther1948, 20.05.2009
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    hallo
    ist und bleibt ein spitzboden und ist mit 1,00 kn/m² verkehrslast zu rechnen egal ob BT oder nicht.

    gruss aus de pfalz
     
  20. PeMu

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