Einbehalt bei falschem Fenster

Diskutiere Einbehalt bei falschem Fenster im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; Guten Tag, wir haben gerade unsere neue Wohnung gekauft und haben im Kaufvertrag für unser Schlafzimmer ein Fenster mit franz. Balkon...

  1. bertig

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    Guten Tag,

    wir haben gerade unsere neue Wohnung gekauft und haben im Kaufvertrag für unser Schlafzimmer ein Fenster mit franz. Balkon vereinbart. Der Bauträger hat uns nun aber ein normales Fenster mit einer Brüstung eingebaut. Können wir verlangen, dass er das Fenster nochmal rausreist (die Dämmung von aussen ist leider schon dran) oder können wir da etwas als Mangel abziehen und wenn ja, wieviel ???

    Hat jemand einen Tipp
     
  2. #2 Thomas B, 19.05.2009
    Thomas B

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    Bin zwar kein "Vetragsrechtler", aber wenn dies vertraglich so eindeutig vereinbart war, denke ich schon, daß Sie einen Anspruch darauf haben. Sonst könnte man sich den Vetrag ja auch gleich sparen....

    Erstmal "Nein", dann "Ja".
    Erstmal muß dem Vertragspartner eingeräumt werden den Mangel zu beheben. Macht er dies nicht, dann kann über einen Einbehalt, oder hier eher eine Minderung, nachgedacht werden. Es gibt aber hierfür keine "Tabellenwerte", die man ansetzen kann.

    Geht es Ihnen darum das bodentiefe Fenster zu bekommen oder können Sie damit leben und nun geht es in erster Line um eine finanzielle Entschädigung?

    Geht es um zweiteres würde ich mich mit dem vertrgaspartner zusammensetzen und mal rechnen, was es ihn kosten würde den Mangel zu beheben (Fenster raus und auf den Müll, neues fenster besorgen, Mauerwerk abbrechen, Fenster rein, Rollo austauschen (weil zu kurz,...wenn es ein Rollo gibt), Balkongeländer anbringen, Estrich ergänzen, Bodenbelag ergänzen, Fassade wieder herstellen....da kommen sicher ein paar rosa Lappen zusammen.

    Grüße Thomas
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Mich würde mal interessieren: Wurde der BT überhaupt schon informiert? Wenn ja, wie hat er reagiert?

    Da soll sich der BT zuerst einmal mit seinem Handwerker rumärgern, der Bauherr ist außen vor. Fehler/Mangel dem BT zur Kenntnis bringen, das war´s. Sollte der Fehler nicht beseitigt werden, dann hat er spätestens bei der Abnahme ein Problem. Also wird er schon aus eigenem Interesse reagieren.

    Oder geht es nur darum ein paar Euro zu verdienen?

    Gruß
    Ralf
     
  4. #4 Pelztier, 19.05.2009
    Pelztier

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    Fenster mit Brüstung?

    gemauerte Brüstung?

    oder Fenster mit Brüstungsholm und unten fest verglast?

    Wenn letzteres: Glas nach TRAV?

    Ausführung spielt für Ihre Entscheidung ja auch eine Rollex
     
  5. bertig

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    Hallo,

    Danke für die vielen Kommentare. Der Baufirma haben wir das schon gesagt, sie wollten es aber nicht mehr ändern, weil die Mauer (Brüstung) schon fertig war und zwingen können wir ihn anscheinend nicht. Daher die Frage, wieviel Schmerzensgeld könnten wir verlangen ? Oder können wir garnichts mehr zahlen, bis er das Fenster einbaut ?
     
  6. R.B.

    R.B.

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    Ob die das wollen oder nicht ist zweitrangig. Er hat zu liefern was nachweislich bestellt war, ansonsten gibt´s keine Abnahme. Ist er nicht in der Lage seine Arbeit zu planen und zu überwachen, dann ist das nicht Dein Problem.

    Würdest Du anstatt eines 32" Flachbildfernsehers auch ein 27" Röhrengerät akzeptieren, nur weil der Verkäufer sagt "ich will das nicht zurücknehmen"?

    Ist Dir das Fenster wichtig, dann würde ich ihm das unmissverständlich mitteilen (schriftlich) und ihn auf den Kaufvertrag verweisen.

    Hat das Fenster keine so hohe Priorität, dann fängt die Diskussion an. Wie soll man den Schaden ansetzen? Wie hoch wäre der Aufwand für die Beseitigung des Mangels? Glaub´ mir, Deine Vorstellungen werden von denen des BT gehörig abweichen.

    Gruß
    Ralf
     
  7. #7 Thomas B, 19.05.2009
    Thomas B

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    Stellen wir es doch einmal etwas überspitzt dar: Was wäre wenn die Baufirma alle Fenster vergessen hätte? Müßte sie dann diese auch nicht mehr nachträglich herstellen, nur weil diese nun eben schon alle zugemauert sind?

    Naja...ist nun eben die Frage, ob er Sie zwingen kann den kompletten Kaufpreis zu zahlen....

    Grüße

    Thomas
     
  8. bertig

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    Die Frage ist nun, mit welcher Forderung treten wir an den Bauträger herran ? Der Umbau würde sicherlich 1500 EUR kosten. Kann man das verlangen ?
     
  9. #9 Pelztier, 20.05.2009
    Pelztier

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    Sie haben es doch vertraglich eindeutig vereinbart. Also können Sie auch die vereinbarte Leistung verlangen! :winken
     
  10. SvenW

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    weis ihn darauf hin was in dem Vertrag steht und das du darauf bestehst. Und weiß ihn darauf hin, das du das Haus so nicht abnimmst. Ansonsten kannst du ohne Probleme das doppelte der voraussichtlichen Beseitigungskosten zurückhalten.
    Und dann laß ihn kommen. Wenn er sieht das du den Fehler nicht einfach akzeptierst, wird er dir ein Angebot machen und dann gehts ans Gefeilsche.
     
  11. #11 HolzhausWolli, 20.05.2009
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    Ich frage mich gerade, ob man das falsche Fenster als regelrechten Mangel im Zusammenhang mit der offiziellen Schluß- oder Zwischenabnahme ins Protokoll aufnehmen kann? Mit der (vorläufigen) Bitte um Nachbesserung bis zum soundsovielten. :deal

    Oder ist der Mangel so groß und umfangreich, daß er bereits außerordentlich angezeigt werden muß, um eine Schadenminimierung zu unterstützen - ich denke nein.
     
  12. R.B.

    R.B.

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    Also geht´s doch um die Kohle.
    Dann viel Spaß beim Feilschen.

    Gruß
    Ralf
     
  13. #13 Olaf (†), 20.05.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Nun...

    seit doch mal nicht so garstig.
    Fakt ist, Haus ist nicht vetragsgerecht errichtet. Hand hoch, wer sich nicht aufregen würde, wenn mal so locker 1m² Fensterfläche (und damit eine in der Planung zugesicherte Eigenschaft Helligkeit) fehlen würde.
    Der Mangel ist schon gravierend und die Beseitigungskosten nicht subordinär hoch. Offensichtlich ist er ja sogar bereit, dies dem BU zu ersparen und wäre mit einem Schmerzensgeld zu frieden.
     
  14. #14 MoRüBe, 20.05.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Mich würde mal der zeitliche Ablauf...

    ... interessieren. Habt Ihr erst gekauft, als es schon fertig war, quasi vorher lange verhandelt, gezögert, der BT muß ja weitermachen und kann nicht warten, bis sich endlich mmal jemand entscheidet, oder wie war das?

    Finanziell lässt es sich eigentlich ganz leicht feststellen: was hat er als Aufpreis genommen?

    Und wenn schon lange vorher vertrag war, warum nicht mal angezeigt, als man es noch retten konnte?

    Nachtigall ick hör dir trapsen...

    Ralf::28:
     
  15. #15 Thomas B, 20.05.2009
    Thomas B

    Thomas B

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    naja...wenn es sich z.B. um ein Mehrfamilienhaus handelt turnen da ja nicht täglich die zukünftigen Besitzer auf der baustelle herum (weil sie es auch gar nicht dürfen). Da kann so etwas schon mal später auffallen.

    Letztendlich schuldet der GU die vertraglich vereinbarte Leistung. Wenn der Erwerber sich mit einer Minderung befriedigen läßt, ist es ja auch gut.

    Thomas
     
Thema: Einbehalt bei falschem Fenster
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