Mängel verschwiegen

Diskutiere Mängel verschwiegen im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallöchen!!! Erstmal hoffe ich,dass ich den richtigen thread gefunden habe. Wir haben unser Haus von über einen Markler der Sparkasse gekauft....

  1. #1 DerAlex, 22.05.2009
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    Hallöchen!!!
    Erstmal hoffe ich,dass ich den richtigen thread gefunden habe. Wir haben unser Haus von über einen Markler der Sparkasse gekauft. Nun sind diverse Mängel aufgetreten:frust(unsere Mieter haben braunes Wasser im Bad, Fundamentschäden an der Garage),die laut aussage unseren Mieters bekannt waren aber uns,durch den Markler, der Verkäuferin, verschwiegen wurden.
    Haben wir eine chance Geld wieder zu bekommen?? Wie sieht die rechtliche lage aus???:boxing
    Würde mich über qualifizierte Antworten freuen!!!

    Viele Grüße:Baumurks
    DerAlex
     
  2. Julius

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    Waren denn die Mieter schon vor dem Kauf da drin?

    Und müßte jener Berufsstand jetzt nicht Euroler heißen...? :biggthumpup:
     
  3. #3 MoRüBe, 22.05.2009
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    MoRüBe Gast

    Wie ist die genaue Formulierung...

    ... bezüglich Mängel im Kaufvertrag?

    Gegen den Makler Ansprüche stellen, können Sie schon mal vergessen, der gibt nur weiter, was der Alt-Grundstückseigentümer ihm sagt.

    Frage auch: wie alt ist das Haus?
     
  4. #4 DerSuchende, 23.05.2009
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    Ob dir das hilft ? sagt dein Anwalt!

    MfG
     
  5. #5 fiddler, 23.05.2009
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    Der "Euroler" war genial! Habe herzhaft gelacht!
    fiddler
     
  6. Eric

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    Cato gilt auch heute noch!
     
  7. SvenW

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    Wenn Schäden bekannt sind müssen sie genannt werden!
    Wenn der Mieter bestätigt das er schon dem alten Besitzer den Mangel angezeigt hat, dürfte die Beseitigung auf Kosten des alten Besitzers gehen. Denn wäre der Mangel bekannt gewesen hätte man wahrscheinlich den Kaufpreis um diese Summe reduziert.
    Gleiches für das Fundament aber eben nur, wenn sich nachweisen läßt, das der alte Besitzer das wußte.
     
  8. Eric

    Eric

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    Entscheident ist, ob die Mieter bereits vor dem Abschluß des Kaufvertrages den Vermieter = Verkäufer über das Vorhandensein von " braunem Wasser " ( = wahrscheinlich Rostung der Trinkwasserleitungen ) und die Fundamentschäden an der Garage ( was genau und Beeinträchtigung für die Bausubstanz ? ) unterrichtet haben. Denn dann hatte der Verkäufer nachweislich selbst Kenntnis von diesen Mängeln und haftet bei unterlassener Aufklärung auf Schadensersatz, wenn diese Mängel bei einer Besichtigung des Hauses a.) vom Käufer nicht entdeckt worden sind und b.) auch nicht ohne weiteres zu erkennen waren.

    Siehe zu den Grundsätzen:

    http://www.haus-und-grund-nds.de/2007/09/hausverkauf.htm

    Urteil des OLG Koblenz vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 - als Beispiel heranziehen. Das Urteil ist leider nur in der ibr-online ( kostenpflichtig ) veröffentlicht.

    Anmerkung zum Link ( wörtliches Zitat):

    " Bei dieser Sachlage kann der Käufer Schadenersatz selbst dann geltend machen, wenn seine Haftung vertraglich ausgeschlossen wurde (§ 444 BGB) und auch dann, wenn der Käufer den Mangel selbst kannte (§ 442 Abs. 1 BGB)."

    In dem Link ist der zweite, kursiv geschriebene Halbsatz falsch: Der Käufer, der den Mangel im Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses bereits entdeckt hat, hat nach der zitierten Vorschrift selbstverständlich keine Gewährleistungsansprüche.

    Weiterer Link mit Besprechung des Urteils des OLG Koblenz:

    http://www.ra-heinicke.de/joomla//index.php?option=com_content&task=view&id=471

    Sie sollten einen Anwalt konsultieren, um Ihre Rechte durchzusetzen.
     
  9. drulli

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    Nur mal aus Interesse:
    Ist es eigentlich völlig unüblich, vor dem Kauf eines vermieteten Hauses mal die Mieter anzusprechen? Schließlich hat man hinterher regelmäßig mit ihnen zu tun und sie können einiges über das Objekt erzählen...
    Ich will nicht den Verläufer in Schutz nehmen. Der soll auf jeden Fall für verschwiegene Mängel geradestehen.
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 24.05.2009
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    Es ist auch nicht völlig unüblich, das Mieter sich auf solchem Wege an ihrem ungeliebten Vorvermieter rächen könnten.
    Nein - ich will niemand in Schutz nehmen oder anklagen. Aber sowas ist schon vorgekommen.
    Und ein Fundamentschaden an der Garage äussert sich wie?
    Keine Besichtigung mit eigenem Fachmann?
     
  11. Eric

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    Wenn es so stimmt, wie es geschrieben ist, braucht er halt jetzt den Fachmann --> Anwalt :), notfalls noch einen zweiten Fachmann :), der dem Anwalt sagt, was an dem Haus nicht in Ordnung ist und welche Maßnahmen und Kosten erforderlich sind, um die Mängel, die der Verkäufer bereits selbst oder über den Mieter nachweislich kannte, zu beseitigen ( sog. kleiner Schadensersatz ).

    Das mit dem Fundamentschaden an der Garage habe ich auch nicht verstanden. Aber ich muss es ja auch nicht.
     
  12. Eric

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    Gute Frage ? Nachher ist man immer schlauer und wenn alle diesen Vorschlag befolgen würden, hätten die Sachverständigen, Anwälte und Gerichte weniger/nichts mehr zu tun.

    Kehrseite: Ich kenne eine ältere Frau, die einen Kaufinteressenten ihr Haus mit viel offenem Holzgebälk hat prüfen lassen. Der Interessent hat eine Holzprobe mitgenommen und im Labor prüfen lassen. Ergebnis, was die Frau bis dahin nicht wußte: Gesundheitsschädliche Holzbehandlung aus den 70-80iger Jahren. Das hat ihr dann der Interessent mitgeteilt und mit dieser Begründung vom Kauf Abstand genommen.

    Sie hat den Mangel überlebt und muß jetzt mit dem wertlosen und viel zu großen Haus weiter leben.
     
  13. #13 DerAlex, 28.05.2009
    DerAlex

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    Danke für die vielen antworten...
    Der Fundamentschaden ist daraus entstanden, weil das Regenwasser nicht abgeleitet wurde über Jahrzehnte, das Regenwasser ist quasi aus dem Fallrohr einfach in die erde geleitet worden, ohne Drainage o.ä. So das das Fundament gerissen ist und das Wasser hinter den Schwarzanstrich gelaufen ist, was dazu geführt hat das das Fundament risse bekam und die Garage einseitig abgesackt ist und Feuchtigkeit gezogen hat...(der mängel ist nun behoben durch ne Fachfirma).
    Mit dem Mieter gab es Kontakt nur leider hat der vom Makler Redeverbot bekommen... was ich ne absolute Sauerei finde das sich der Mieter dran gehalten hat!!! und ja wir haben den Mieter mit übernommen....

    viele grüße

    P.S.: mittlerweile liegt die Sache beim Rechtsanwalt
     
  14. #14 Olaf (†), 28.05.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Bevor...

    Du den Groll auf nunmehr Deinen Mieter kultivierst:
    Er macht sich ggf. schadenersatzpflichtig, wenn er durch seine Ansagen das Geschäft des Verkäufers schädigt oder unmöglich macht. Es sei mal dahingestellt, ob er Recht hat oder nicht - für sich gesehen hat er durchaus vernünftig gehandelt, wenn er den Auflagen gefolgt ist.
     
  15. bernix

    bernix

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    na, denk mal drüber nach....

    Pest oder Cholera!

    Sagt er was, kaufst du nicht und er hat Stress mit dem Vermieter

    Sagt er nix, kaufst du (vielleicht, das weiss er aber nicht) und er hat Stress mit dem Vermieter

    Was sich ändert ist der Vermieter (vielleicht).....der Stress bleibt gleich:biggthumpup:
     
  16. #16 MoRüBe, 28.05.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Hmh, hier wird viel spekuliert, aber...

    ... die wichtigsten Fragen nicht beantwortet. Rein theopraktisch kann er ja auch ein Sanierungsobjekt gekauft haben, weiß doch keiner. Oder der Kaufpreis war aufgrund von Renovierungsstau/Sanierungsstau niedriger. Oder oder oder...

    Hier hätte eigentlich mehr input kommen müssen. Da die Sache nun beim Anwalt liegt, hat sich das Thema allerdings von selbst erledigt.
     
Thema:

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