Schwellenhöhe bei Terrassentüren

Diskutiere Schwellenhöhe bei Terrassentüren im Fenster/Türen Forum im Bereich Neubau; DIN 18025-1: 1992-12 Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen :D

  1. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    DIN 18025-1: 1992-12
    Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen

    :D
     
  2. #22 Schwarz, 25.05.2009
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    :respekt

    aber obacht dr. watson

    da gibt es auch noch einen teil 2 von

    din 18025-2 "barrierefreie wohnungen" ooch vom dezember 1992
     
  3. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    Hab ich auch und nu? Bleiben es Sonderkonstruktionen ;)
     
  4. #24 Schwarz, 25.05.2009
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    jau - bleiben sonderkonstruktionen

    aber machbar

    und wie heißt es so schön

    "wer schreibt der bleibt"

    wofür gibt es sonst diese ärgerlichen protokolle? :motz
     
  5. Robby

    Robby Bauexpertenforum

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    :biggthumpup:

    Damit der ein oder andere an zu geringen Schwellenhöhen auch was verdient? :)
     
  6. #26 Maidörfer, 26.05.2009
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    aRdT - Warum versagen Theoretiker oft in der Praxis?!

    Mal wieder ein blöde Frage an die Experten: Ist eigentlich der größte Teil der Nachkriegsbauten kurze Zeit später wieder in sich zusammengefallen, weil man nach dem Krieg mit Sicherheit weniger nach den aRdT gebaut und mehr darauf geachtet hat, was für Baumaterial verfügbar war.

    Leute, vielleicht ist es noch nicht bei Euch angekommen, aber wir haben gerade eine dicke Finanzkrise, welche sich zur Wirtschaftskrise ausgedehnt hat und vermutlich in einer Depression enden wird. In diesem Fall sollte dem Bauherrn die Aussage reichen das aRdT vielleicht was für Theoretiker sind, er sich aber bereits mit einer hohen Schwelle anfreunden sollte, weil diese vermutlich preiswerter realisierbar ist.
     
  7. #27 Maidörfer, 26.05.2009
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Humbug hoch drei

    Setzen Gefahrenhinweise die aRdT außer Kraft?!
     
  8. #28 Maidörfer, 26.05.2009
    Maidörfer

    Maidörfer Gast

    Doch. Ich bin bewusst ein Risiko eingegangen und habe dafür bezahlt. Hätten Sie sich vermutlich nicht getraut, oder?
     
  9. #29 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Dann frag ich mich bloß, warum Sie nicht diesen Super-Kollegen fragen, sondern uns arrogante Nichtskönner.

    Ich würd an Ihrer Stelle GANZ SCHNELL auf ein normales Maß runterkommen

    ICH bin kurz davor, Ihnen ein Schloß vorzuhängen. Nicht vor einen Beitrag. Sondern tuto kompletti. Wg unangemessenem Verhalten.
    Und irgendwie hab ich das Gefühl, dass ich da nicht alleine stehe.
     
  10. #30 Haringer, 26.05.2009
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    Man gehört aber auch bestraft, wenn man in einem Haus eine Terrassentüre für 199,- € auf der Westseite verbaut, und das auch noch mutwillig, weil ja alle anderen blöd sind.
     
  11. #31 Pelztier, 26.05.2009
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    Und weil jetzt grad Finanzkrise ist sollen alle die aRdT außer acht lassen um billiger zu bauen???? Ich fass es nicht.:mega_lol:

    Damit öffnet man dann spez. Künstlern Tür und Tor und :Baumurks

    @Maidörfer: zuviel Maibowle im Mai?:respekt
     
  12. gast3

    gast3 Gast



    jopp - ziemlich unpassend der Auftritt

    naja - eben Künstler
     
  13. Eric

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    Maidörfer: Sie reden über Dinge, von denen Sie nichts verstehen.

    Nach dem BGB ( = ständige Rechtsprechung des BGH ) und nach der VOB/B ist ein Gewerk bereits dann mangelhaft, wenn es nicht im Einklang mit den aRdT erstellt worden ist. Zu einem Schaden muß es hierbei noch nicht gekommen sein; die von den aRdT abweichende Ausführung reicht für die Gewährleistungsverpflichtung aus.

    Die aRdT sind u.a. schriftlich niedergelegt in den DIN-Normen, die die widerlegbare Vermutung als aRdT haben. Der Unternehmer, der von der DIN-Norm abweicht, muß also beweisen, daß a) entweder die jeweilige DIN-Norm nicht mehr aRdT ist oder aber b) seine abweichende Ausführung auch den ( dann ungeschriebenen ) aRdT entspricht. Hierbei hat ein vom Gericht gegebenenfalls hinzugezogener SV u.a. zu klären, was der Schutzzweck der verletzten DIN-Norm ist und ob dieser Schutzzweck bei der abweichenden Ausführung ebenso und vor allen Dingen auch dauerhaft erfüllt wird.

    Bei der Abdichtung von Terassen- und Balkontüren ist der Schutzzweck der DIN 18 195-5 die dauerhafte Verhinderung des Eindringens von Wasser in das Gebäude, weil hierdurch massive, zunächst nicht sichtbare Schäden entstehen können ( das " können " reicht für den Mangel aus ! ). Der die Vermutung widerlegende Beweis des Gegenteils ( abweichende Ausführung ist auch aRdT ) ist von einem Unternehmer praktisch nicht zu führen.

    Alles was von der DIN 18 195-5 abweicht, ist eine Sonderkonstruktion. Der Architekt darf keine Sonderkonstruktion planen, der Handwerker keine Sonderkonstruktion ausführen, es sei denn, diese haben den Bauherren vor der Planung/Ausführung klar, eindeutig und verständlich über die Vor- und Nachteile der Sonderkonstruktion hingewiesen und der Bauherr hat es sodann ( immer noch ) gefordert. Die Anforderungen an die Belehrung sind hoch. Beim VOB-Bauvertrag hat sie außerdem schriftlich zu erfolgen ( was für die idR schreibfaulen Unternehmer noch nachteiliger ist und richtig und verständlich ausdrücken können sie sich im Zweifelfall auch nicht ).

    Auf diese eindeutige Rechtslage zielen die in diesem Forum gegebenen Hinweise ab. Wir können hier nichts empfehlen oder befürworten, was unter Berücksichtigung der Rechtslage zu einem Mangel führt. Insofern sind wir " Praktiker ", Sie hingegen ein ahnungsloser und für die Leser gefährlicher " Theoretiker ".

    Wenn Ihren Unfug weiterhin verbreiten, werden Sie in diesem Forum gesperrt.
     
  14. #34 Ralf Dühlmeyer, 26.05.2009
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    Eher Maibock - Hörner runter und auf alles los, was auf die Wiese kommt :motz
     
  15. bernix

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    ....wir wissen nicht ob die Prüfung objektiv war (du auch nicht), zumindest hat der Aktionismus bleibenden Eindruck (bzw Schaden: 199euro und 2 Dosen Bauschaum)hinterlassen...
    Es ist natürlich...vor allem wenn man sein Gegenüber kennt...einfach der einfachere Weg zu sagen: " Probiers aus, könnte gehen vielleicht aber auch nicht..." statt zu sagen: "Machs gleich richtig...".
    Vor allem: Bei 199 Euro + zwei Dosen Bauschaum geht er kein Risiko ein....Wenn die Summen um Faktor 10 höher wären würdest auch du das Ganze nicht mehr als besondere Risikobereitschaft darstellen.
    -
    Ich kannte da jemanden mit gleicher Einstellung...erst mal selbst und auf die vermeintliche preiswerte Tour....ich kann mich nicht erinnern wie oft ich ihm sagen musste: "Hättest du es gleich richtig gemacht"....!
    -
    Maidöfer...das prägt! (Es war mein Vater)
    gruss
     
  16. Eric

    Eric

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    Die Argumentation zieht nicht:

    Wenn der Patient bei Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst auch überlebt hätte, war die hiervon abweichende Art des Eingriffs gleichwohl pflichtwidrig. Es ergäben sich bei - unterstellt - identischen Heilungsverlauf nur keine Rechtsfolgen.

    Wenn nur der Eingriff außerhalb der ärztlichen Regeln der Kunst lebensrettend war, dann war der durchgeführte Eingriff situationsgebunden der Richtige, z.B. Notoperation im Hochgebirge mit dem Taschenmesser.

    Hätte der Eingriff bei Einhaltung der " aRdM " zum Tod geführt, dann entsprachen die " aRdM " generell oder in dem speziellen Fall nicht/nicht mehr den ärzlichen Regeln der Kunst. Die zur Vergleichsbeurteilung

    - was hat der Arzt getan und was hätte er tun müssen -

    und damit die zur Beurteilung der Pflichtwidrigkeit herangezogen " aRmT " waren dann die falschen oder sie waren entgegen Ihrer Annahme bereits überholt.

    Denn aRdT ist kraft Definition ( sollte man kennen ! ) eine Anwendung nur dann, wenn sie im konkreten Fall auch richtig ist. Insofern haben DIN-Normen auch nur die Vermutung als aRdT; sie überlassen dem hiervon abweichenden Anwender den Beweis des Gegenteils.

    Bei einem Bauwerk scheitert der Beweis des Gegenteils allerdings meist am Tatbestandsmerkmal der Dauerhaftigkeit.

    Der Arzt hats leichter: Der falsch behandelte Patient ist entweder tot ( Haftung + ) oder er hats überlebt. Hat der Patient die falsche Behandlung überlebt, sind Anschlußfragen zu stellen: gleiche Behandlungsdauer, gleicher Heilungsverlauf usw.

    Auch beim Arzt steht es allerdings jedem frei, sich nach entsprechender Belehrung außerhalb der ärztlichen Kunst behandeln zu lassen. Das kann dann als " Sonderbehandlung " bis zum Voodoo gehen.
     
  17. xelax

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    Wir haben uns dann doch für einen 84er Rahmen entschieden. Die behindertengerechte 20 mm Ausführung ("Haustürschwelle") ist bei der Firma Brömse nicht schlagregendicht und dafür wollte die Firma keine Garantie übernehmen. Jedoch versenken wir die Terrassentür 3 cm tiefer im Estrich, so dass die Schwelle innen nur ca. 5,5 cm hoch sein wird. Denke, das ist eine für uns akzeptable und dennoch sichere und günstige Lösung.
     
  18. #38 Pelztier, 29.05.2009
    Pelztier

    Pelztier

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    Vorsicht Xelax, schau das dann der Türflügel noch aufgeht!
    Da is nix mehr mit Fußmatte davor legen usw.

    Gruß Andre
     
  19. janjan

    janjan

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    @xelax
    ....ist schon okay wie Du die Situation für Dich gelöst hast, vorausgesetzt Du liegst außen tiefer...

    an Robby,Ralf,Olaf
    .... sperrt endlich den ""Künstler""......das geht doch gar net....
     
  20. #40 firefox_i, 29.05.2009
    firefox_i

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    Hallo zusammen,
    mal ne kleine Frage zu dem Thema :

    Ist denn Belags-OK die wasserführende Schicht ?

    Zwischen den Brettern sind doch Fugen und da läuft das Wasser doch durch oder hab ich da irgendwo nen Denkfehler drin ?

    Danke für klärende Worte
    Sven
     
Thema: Schwellenhöhe bei Terrassentüren
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