Vorsatzschalen als Trennwände im Dachgeschoß?

Diskutiere Vorsatzschalen als Trennwände im Dachgeschoß? im Trockenbau Forum im Bereich Neubau; Hallo, in meiner Wohnung im Dachgeschoß sind einige Trennwände erneuert worden. Die Wände umschließen jeweils das Ständerwerk der...

  1. omega

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    Hallo,
    in meiner Wohnung im Dachgeschoß sind einige Trennwände erneuert worden. Die Wände umschließen jeweils das Ständerwerk der Dachkonstruktion, d.h. der dadurch sich ergebende Hohlraum in der Wand steht mit dem ungeheizten und ungedämmten Dachboden direkt in Verbindung.
    Der Aufbau der neuen "Wände" ist ein neu hinzugekommenes Metallprofil-Ständerwerk, mit raumseitiger GK-Beplankung (also einseitig doppelt beplankt).
    Nachdem ich nun Mängel in der Wärmedämmung und der Abdichtung zum Bauwerk feststellte, meint der hierzu beigezogene Gutachter, das seien vom einschichtigen Aufbau her nur Vorsatzschalen, die nach DIN 18??? keine Wärmedämmung samt notwendiger Abdichtung erfordern.

    Nun meine Frage: Bei einem Ausbau eines Dachbodens werden die neuen Verkleidungen innen, die der Außenhülle zugewandt sind, auch nur einseitig beplankt auf eine Lattung o.ä. aufgebracht, mit Wärmedämmung und Dampfsperre. Sind das dann auch nur Vorsatzschalen ohne technische Anforderung an Luftdichtheit und Wärmedämmung?
    Welche Definition müßte ich meinem Gutachter benennen?
    Bin da grad etwas ratlos...

    Die Definitionen der Gipsplattenhersteller verbinden den Begriff Vorsatzschale immer mit dem zusätzlichen Aufbringen einer Wärme/Schalldämmung, bzw. dem Verbergen von Installationen vor einer bestehenden Wand.

    Viele Grüße
    omega
     
  2. Peeder

    Peeder

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    2 Vorsatzschalen und Wände im Trockenbau sind m.E. zwei unterschiedliche Definationen.

    [​IMG]

    Hier eine Doppelständerwand, die vergleichsweise als zwei Vorsatzschalen angesehen werden kann, getrennt nur durch ein Moosgummistreifen, aber aneinanderliegend.

    [​IMG]

    Installationswand, auch zwei Vorsatzschalen, aber miteinander verbunden, somit als Wand anzusehen.

    Sind diese Wände an einer Aussenwand angeschlossen, die nicht verputzt ist, so stellt diese Wand m.M. nach am Anschluss einen Mangel dar, ich denke mal an die Luftdichtigkeit.


    Peeder

    bildquelle Knauf
     
  3. KPS.EF

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  4. omega

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    Hallo KPS,
    ob Du mir eine Fundstelle benennen kannst, die ich dann zitieren kann?
    Der betreffende Gutachter ist ein öbuv SV... und per Gericht beauftragt.
    Viele Grüße
    omega
     
  5. KPS.EF

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    Hallo @omega,

    wenn Du z.B. die eingangs beschriebenen (Luft-) Undichtheiten in der wärmetauschenden Gebäudehülle zweifelsfrei nachweisen kannst -z.B. durch eine differenzdruckgestützte Leckageortung mittels Blower-Door-Anlage, inkl. Visualisierung und Bewertung der gefundenen Fehlstellen, kannst Du Dich auf die Energieeinsparverordnung beziehen, die im § 6 eine dauerhaft luftdichte Ausführung der wärmeübertragenden Umfassungsflächen bei zu errichtenden Gebäuden (Neubau) vorschreibt und im § 11 Veränderungen an Außenbauteilen in der Weise, dass sich die energetische Qualität des Gebäudes verschlechtert, ausschließt. :deal

    Das sollte Dein Hauptargument sein!:28:

    Die Luftdichtheit von Gebäudehüllen wird normenseitig u.a. durch die DIN 4108, Teil 7 (Luftdichtheit von Gebäuden, Anforderungen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie -beispiele) reglementiert. Derartigen Normen haben i.A. erst einmal lediglich empfehlenden Charakter.

    Deshalb sollte man sich in der Argumentation besser auf die o.g. Energie-Einspar-Verordnung stützen.

    MfG aus Erfurt :winken

    KPS.EF
     
Thema: Vorsatzschalen als Trennwände im Dachgeschoß?
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