Abtretung von Kreditverträgen durch Banken

Diskutiere Abtretung von Kreditverträgen durch Banken im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, ich stehe nun kurze vor einem Abschluss eines Annuitäten Darlehns bei der Debeka, als ich aber nun nachfragte ob eine Abtretung von...

  1. #1 seppsepp, 25.05.2009
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    Hallo, ich stehe nun kurze vor einem Abschluss eines Annuitäten Darlehns bei der Debeka, als ich aber nun nachfragte ob eine Abtretung von Kreditverträgen durch Banken auszuschließen sei, sagte mir der Sachbearbeiter das sie das nicht mit in den Vertrag einschließen können, sondern sogar darauf hinweisen müssen das dies möglich ist, aber noch nie vorgekommen ist.
    Als ich etwas im Netz gesucht hatte, fand ich einen Entwurf der Regierung zum Schutz vor Kreditverkäufen, aber halt nichts Verbindliches oder Aktuelles.
    Wie ist es bei euren Krediten?
    Hat jemand eine konkrete Aussage wie sich eine solche Klausel auswirken kann.
    Mit freundlichen Grüßen Seppsepp
     
  2. derF

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    Durch das sog. Risikobegrenzungsgesetz müssen Banken dem Kunden mitteilen, wie sie es mit Kreditverkäufen (insb. diesem Vertrag) handhaben.

    Dabei gibt es Banken, die dem Kunden zusichern, dass der Kredit nicht verkauft wird (meist regionale Institute).

    Andere Banken lassen sich im Kreditvertrag das Recht einräumen den Kredit an Investoren zu verkaufen.
    Bei solchen Klauseln ist es möglich, dass der Kunde plötzlich den Kontoauszug von einer anderen Bank, einem Hedgefonds oder sonstigen internationalen Investoren bekommt.
    Diese neuen Gläubiger sind dann Ansprechpartner und Vertragspartner.

    Ob man das will, muss jeder für sich selbst entscheiden. Bei Bedenken einfach so eine Klausel nicht akzeptieren. Auf mündliche Zusagen auf keinen Fall etwas geben!
     
  3. stevie

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    Wie sich solche Klauseln auswirken,...

    ...konnte man in der letzten Zeit ja in den Medien verfolgen :eek:

    Ich kann dazu nur sagen, dass meine Hausbank (Sparkasse) Kreditverkäufe vertraglich ausschließt - dafür sind die Zinsen allerdings auch nicht ganz so gut.

    Bevor aber in einigen Jahren ein paar dunkel gekleidete Herren mit nur wenigen verbalen Argumenten vor meiner Tür stehen und "ihr" Geld fordern, gehe ich lieber auf "Nummer sicher" :biggthumpup:
     
  4. #4 Alfred Witzgall, 26.05.2009
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    Es kann auch von dunkel gekleideten Herren nicht mehr gefordert werden als der Kreditvertrag hergibt. Die Rate muß gezahlt werden, ansonsten ist das alles so uninteressant, wie der sprichwörtliche "geplatzte Reissack".

    Ansonsten warten wir hier weiterhin auf den ersten realen Fall. Das theoretische Gespenst wurde jetzt ja schon monatelang um die Häuser gejagt.

    Man kann ja für jede neue Finanzierung einen derartigen neuen Thread aufmachen. :irre
     
  5. #5 hausbauer2008, 26.05.2009
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    Die Hann. Leben sichert für einen Minizinsaufschlag zu, dass der Kredit nicht weiterverkauft wird. War in der Größenordnung 0.01-0.02%. Obige Aussage der Debeka kann ich bestätigen.
     
  6. Julius

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    Vorsicht

    Das Problem ist, daß nach immer noch bestehender Rechtslage durchaus die Zwangsversteigerung der Immobilie betrieben werden kann, unabhängig davon, ob überhaupt und in welcher Höhe Zahlungsrückstände bestehen.
    Dagegen kann zwar nachträglich Rechtsschutz gesucht werden, aber wenn es dumm geht, ist die Hütte dann schon weg...
    Daher würde auch ich auf Nummer sicher gehen. Die hiesige Raiba hat auf Nachfrage auch nachträglich problemlos den Verzicht auf Verkauf der Forderung erklärt.

    Ich glaub, der Alfred geht da immer noch zusehr vom früheren Bild des ausschließlich seriösen Bankkaufmanns aus...
     
  7. #7 Gast14207, 26.05.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    Veringerter Wert der Sicherheit

    heisst das Zauberwort. Wenn die Bank Umstände geltend macht, die die dem Vertrag zugrunde liegenden Sicherheiten neu bewerten lässt, kann Sie den Vertrag kurzfristig kündigen. Das bedeutet, eine schnelle Anschlussfinanzierung, die man eher schwer bekommt, da ja noch eine Last auf dem Haus liegt (auch wenn die dann abgelöst wird) und für eine neue Bank das ganze irgendwie "komisch" aussieht.

    A B E R: Dazu muss der Vertrag nicht verkauft werden. Es reicht schon, wenn a) deine Bank sich neu formiert (Verkauf, Zusammenschluss, Insolvenz, etc.) oder b) die ach so tolle Genossenschaftsbank plötzlich dringend Geld braucht.

    Gegen solche Aktionen kann man mit Rechtsmitteln vorgehen, allerdings sollte man da einen gewissen finanziellen Grundstock dafür haben.

    Also, ich denke, das Geld ist für eine Rechtsschutzversicherung besser angelegt als für einen Zinsaufschlag. Ist auch billiger...

    Grüße
    Stefan
     
  8. derF

    derF

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    Natürlich grundsätzlich mal möglich, allerdings ist hier schon zu erwähnen, das dies die einzige Bankengruppe in Deutschland ist, die nicht vom Staat gerettet werden musste!

    Zudem dürfte es für den Kreditnehmer deutlich angenehmer sein, sich mit einer deutschen Bank zu streiten als eine Briefkastenfirma auf den Bahamas wegen ungerechtfertigter Bereicherung zu verklagen.
     
  9. #9 Gast14207, 26.05.2009
    Gast14207

    Gast14207 Gast

    stimmt

    mea culpa. Will ich mal nicht die Genossenschaftsbanker schlagen...
     
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