wanddurchbruch, tragende wand, baugenehmigung oder nur statiker?

Diskutiere wanddurchbruch, tragende wand, baugenehmigung oder nur statiker? im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; hallo wir wollen uns ein haus in nrw kaufen. 2 geschossig + dachgeschoss. in der paterre möchten wir zwei zimmer mit einem durchbruch verbinden....

  1. #1 leni123, 26.05.2009
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    hallo
    wir wollen uns ein haus in nrw kaufen. 2 geschossig + dachgeschoss. in der paterre möchten wir zwei zimmer mit einem durchbruch verbinden. es ist eine 5,40 mtr. breite tragende wand und der durchbruch soll etwa 4 mtr. werden. rechts und links werden ca. 70 cm stehenbleiben. paterre und 1. etage haben jeweils ca. 65 qm.
    meine frage. klar, statiker wird genötigt - wie hoch sind in etwa die kosten für den statiker -.
    muss ausserdem eine baugenehmigung beim bauamt dafür eingeholt werden?

    habe verschiedene meinungen dazu gehört. die einen sagen, nein nur staiker, keine baugenehmigung, weil es innerhalb des hauses ist.

    die anderen mit einem statikernachweis zum bauamt, um eine baugenehmigung dafür einzuholen, wäre vorgeschrieben.
    was ist nun richtig?
    wäre für antworten dankbar. leider eilt alles etwas.
    gruss leni
     
  2. #2 leni123, 26.05.2009
    leni123

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    habe noch eine frage
    wo kann man die baubestimmungen für nrw nachlesen? z.b wandveränderung, sanierung etc.
    danke leni
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    Hallo Leni ..

    habe heute Laientag ..

    Baugenehmigung: ja

    Statiker: Stundensatz sagen wir mal 60 - 80 Euro, Zeitaufwand richtet sich u.a. nach Qualität und Vollständigkeit deiner Unterlagen - insgesamt ein Tagesatz, wenn diese O.K. sind

    Bauvorlageberechtigung: keine Ahnung

    ansonsten: Bauordnungsamt Stadt Essen
     
  4. #4 Manfred, 27.05.2009
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    Hallo Leni,

    Hier mal ein Auszug aus der Landesbauordnung von NRW.

    Ich würde mal annehmen dass deine Maßnahme ehrer "nicht geringfügig" ist. Demnach brauchst du nur den Statiker und keine Baugenehmigung.

    Jemand anderer Meinung?
     
  5. #5 leni123, 27.05.2009
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    paragr. 65

    danke für die antworten und den hinweis auf paragr. 65.
    aber jetzt sind die auskünfte von bauamt essen und bottrop unterschiedlich.
    bauamt essen sagt: lt. paragr. 65 genehmigungfreies vorhaben nur statiker. den staikernachweis in die eigne bauakte als nachweis.
    bauamt bottrop sagt: statiker und baugenehmigung einreichen, damit die änderung beim bauamt eingetragen werden kann. hatte auf den paragr. 65 hingewiesen. nein, baugenehmigung müsste trotzdem sein.

    und nun? was ist richtig? wo kann man sich 100 % auskunft einholen.

    verstehe den paragr. 65 aus so, dass das vorhaben genehmigungsfrei ist.

    gruss leni
     
  6. #6 Manfred, 27.05.2009
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    Welches Bauamt ist denn Zuständig. Essen oder Bottrop.

    Im ersten Fall ist doch alles okay. Im 2. Fall könnte man die Bottropper mal fragen weshalb die das anders sehen als die Essener.

    Genau genommen müsste ja überall dass gleiche gelten und die Aussage von §65 ist ja eigentlich ziemlich eindeutig.
     
  7. #7 leni123, 27.05.2009
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    habe heute nur vorsichtshalber noch in essen nachgefragt, weil du mir den § 65 geschickt hast und dort antwort nur statiker, genehmigungsfrei. darauf bottrop - auf § 65 hingewiesen - nein, nur mit baugenehmigung!
    selbst der statiker, der bereits alles ausgearbeitet hat sagte, man braucht keine baugenehmigung. ebenfalls ein anderer statiker, den ich angerufen habe.
    hatte gelesen, dass der § 64 geändert wurde in 65. vielleicht darum das durcheinander?
    gruss leni
     
  8. Julius

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    Wo liegt denn nun das Bauvorhaben??? Ist Essen oder Bottrop zuständig?
     
  9. #9 leni123, 27.05.2009
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    in bottrop, wo man mir gestern bereits sagte - mit baugenehmigung. da hatte manfred mir noch nicht den § 65 zugeschickt, deshalb habe ich, um noch eine behörtliche beratung zu bekommen hier in essen beim bauamt angerufen.
    von stadt zu stadt kann es doch nicht verschieden sein, wie ich weiss nur von bundesland zu bundesland.
    gruss leni
     
  10. #10 leni123, 27.05.2009
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    bottrop hatte ich heute das 2 x angerufen und erst heute auf § 65 hingewiesen
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