Frage zur Haftung

Diskutiere Frage zur Haftung im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; eigentlich reine Neugierde und auch aus aktuellem Anlass, da vor kurzem ein Beitrag "wegen Anstiftung zur Gefährdung von Leben und Gesundheit"...

  1. gast3

    gast3 Gast

    eigentlich reine Neugierde und auch aus aktuellem Anlass, da vor kurzem ein Beitrag "wegen Anstiftung zur Gefährdung von Leben und Gesundheit" gelöscht wurde.

    In wie weit kann ein Forumsbetreiber für die Folgen von "Ratschlägen", die ggf. nicht nur Sachschäden (falsche Bastelanleitung) sondern meinetwegen auch zu Verletzungen oder gar Todesfällen führen, haftbar gemacht werden ?

    Greifen dann im Zweifelsfall die ganzen Nutzungsbedingungen etc., oder kann es sein, dass ggf. vor Gericht auch das Urteil möglich ist, dass der Betreiber gegenüber grob fahrlässigen Beiträgen einer Sorgfaltspflicht nachkommen muss.

    Also: ein Nutzer gibt einen offensichtlich grob fahrlässigen Rat - Fragesteller wegen Befolgung des selbigen tot - Hinterbliebene klagen vor dem Hintergrund, dass ein Experte/Forumsbetreiber, diesen Rat als grob fahrlässig hätte erkennen und sofort hätte reagieren müssen.

    Gibt es Urteile oder Erfahrungen / Einschätzungen in dieser Richtung. Ich kann mir eben nicht vorstellen, dass die "normalen" Absicherungsmechanismen greifen bzw. ausreichen...


    Nein, ich will kein Forum gründen - reines Interesse.


    Helge
     
  2. #2 VolkerKugel (†), 27.05.2009
    VolkerKugel (†)

    VolkerKugel (†)

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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Deine Frage ist durchaus berechtigt ...

    ... so ein Forum bewegt sich eigentlich immer in einer Grauzone, wenn es um "Anleitungen" geht.

    Die Zone ist "weiß", wenn sich die Antworten im Rahmen der aRdT bewegen,
    sie wird "rabenschwarz" wenn DIY-Bastelanleitungen in kritischen Bereichen verbreitet werden (siehe Dein Beispiel).

    Hier hilft nur rigoroses Eingreifen, Löschen und Schließen.

    Die Bastelratgeber (in der Regel sowieso weitgehend anonym) sind sicher nicht bereit, sich im Schadensfall an den Kosten zu beteiligen.
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    Mensch ..

    Volker,

    du hast nicht geschrieben, dass ich einen Statiker fragen soll,

    dass ich das noch erlebe, Schluchz - DANKE (war nur Spaß), aber


    der Antwortende ist sowieso - wenn er denn auf dem Gebiet - "Laie" ist, bestimmt rechtlich nicht greifbar. Und wenn wir mit unserer ersten Einschätzung recht haben - puh - naja -

    dann wäre es konsequenterweise auch auf "grobfahrlässig verursachte" Sachschäden anwendbar - oder zumindest nicht vollkommen auszuschließen (nach dem Motto, die haben aber gesagt mein Fundament wird sich aufgrund von 30 Jahren Erfahrung im Hoch- und Tiefbau keinen mm setzen)

    Vor Gericht und in der Badewanne - Leute, ist das echt so

    Na 'erzlichen Glühstrumpf



    Helge
     
  4. #4 Gast943916, 28.05.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    und somit kann jetzt jeder nachlesen, warum hier solche Anleitungen nicht gegeben werden (sollten).


    Gipser
     
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