Rechtliche Folgen bei Überschreitung Baufenster

Diskutiere Rechtliche Folgen bei Überschreitung Baufenster im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, mich würde einmal interessieren was passiert wenn man zB einen Meter aus dem Baufenster raus ist. Hat jemand Erfahrungsberichte bzw....

  1. #1 POLow6N, 28.05.2009
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    Hallo,

    mich würde einmal interessieren was passiert wenn man zB einen Meter aus dem Baufenster raus ist.

    Hat jemand Erfahrungsberichte bzw. da ja alles in Deutschland irgendwo geregelt ist einen Paragraphen aus dem man die möglichen Strafen sich heraus suchen kann.

    Danke
     
  2. Julius

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  3. #3 HolzhausWolli, 28.05.2009
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    Also eine Preisliste wirst Du nicht finden.

    Ebenso würde ich nicht unbedingt davon ausgehen, daß man eine Überschreitung meterweise kaufen kann. :D

    Grundsätzlich ist das Baufenster zu respketieren und einzuhalten. Punkt!

    Die einzigst seriöse Antwort auf deine Frage ist wohl oder übel Julius´ Hinweis mit dem Rückbau. Und dafür gibts ganz sicher eine nachlesbare Regelung, die das SO vorsieht. Ob das umgesetzt wird liegt aber wohl im persönlichen subjektiven Ermessen des Sachbearbeiters. Es ist also alles möglich und vor allem davon auszugehen.

    In der Praxis aber wird sicher abgewogen. Dabei spielen sicher so Dinge wie mögliche Beeinträchtigungen der Nachbarn etc. eine Rolle und im weiteren Verlauf die Gesamtzumutung des Rückbaus im Verhältnis zum Herstellungsergebnis.

    Wenn es jedoch ein "Versehen" sein soll das Baufenster überschritten zu haben, dann wäre es ratsam, nicht vorher eine Befreiung dessen beantragt zu haben, die abgelehnt wurde. Alles schon passiert! Aber dann werden sie sauer - zu Recht, wie ich meine.
     
  4. #4 POLow6N, 28.05.2009
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    Von einem Abriss gehe ich auch nur im wirklich schlimmsten Fall aus.

    Da immer die Verhältnismäßigkeit abzuwägen ist in der deutschen Rechtssprechung.

    Eine Preiseliste für jeden Meter mehr wäre aber cool :28:

    Dann könnte man die direkt in die Hausplanung mit reinrechnen.

    In meinem Fall stresst mich nur, dass ich ein 16,50m Baufenster in einem 35m langen Bauplatz habe und würde nur zu gerne 1m mit der Garage tiefer gehen.

    Laut Bauamt müsste dann aber die Gemeinde den kompletten Bebauungsplan ändern. Eine Ausnahmegenehmigung für nur einen Bauherren wäre nicht machbar rein rechtlich. Wobei ich aber doch immer wieder von Sondergenehmigungen überall lese und mitlerweile auch alt genug bin um zu wissen das es immer eine Ausnahme gibt!!
     
  5. #5 POLow6N, 28.05.2009
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    Habe den § 31 Ausnahmen und Befreiungen gefunden:

    (1) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans können solche Ausnahmen zugelassen werden, die in dem Bebauungsplan nach Art und Umfang ausdrücklich vorgesehen sind.

    (2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
    1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
    2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
    3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde

    und wenn die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

    Ich vermute nur das unter die Grundzüge der Planung das Bebauungsfenster fällt. D.h. selbst wenn ich den Gemeinderat auf meiner Seite hätte es mir nicht viel bringen würde.
     
  6. Terra

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    So!? Dann bitte mal im BGB § 9?? sehen. Soll die Garage 1m länger werden? Bei 9m ist sowieso Schluß! Oder nur einen Meter nach hinten versetzt werden?
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2009
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    Watt meinste wohl, wie ein Richter einen Meter Garage gegen öffentliches Baurecht abwägt?

    Da wirste (ab)gewogen und für viel zu leicht befunden.

    Ach ja - zum Abriss gibts als Sahnehäubchen noch ne saftige Geldstrafe drauf
     
  8. #8 POLow6N, 28.05.2009
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    Ich hab vergessen zu erwähnen, dass das Haus hinter der Garage steht.

    Das heisst das Haus kommt 1m aus dem Baufenster raus :biggthumpup:

    Und das wiegt dann wieder mehr als ich.
     
  9. #9 Olaf (†), 28.05.2009
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    Da...

    könnte den einer schon Vorsatz vermuten
     
  10. #10 HolzhausWolli, 29.05.2009
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    Ergo ist doch auch der für Dich schlimmste Fall ein durchaus realistischer, oder? Also lass es besser!

    Wo bitte steht denn geschrieben, daß geltendes Recht zunächst einmal gebrochen werden darf und dann geschaut wird ob es in diesem Fall auch wirklich Anwendung gefunden hätte?


    Da haben wir es doch: Du hast es bereits angefragt und publik gemacht. Ein Versehen ist nun nicht mehr möglich - und wäre ohnehin sehr mutig gewesen.

    Damit könntest Du recht haben! Eine Baulinie halte ich als Festsetzung in einem B-Plan schon für etwas sehr grundsätzliches. Müßte aber mal ein Experte was zu sagen, ob es dort jemals Befreiungen gegeben hat.

    Auszug:
    (2) Von den Festsetzungen des Bebauungsplans kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
    1. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
    2. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
    3. die Durchführung des Bebauungsplans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

    Aha... auch noch eine "Kann-Bestimmung" ! Das heißt Du benötigst auch noch ein gewissen Quantum an Goodwill.
    Insbesondere bei Pos. 2 greift die subjektive Anschauungsweise des Bauamtes mit aller Macht, wenn die das wollen.

    Möglichwerweise läßt sich der Eindruck nicht verschleiern, daß ich diesbezüglich meine ganz persönlichen Erfahrungen machen durfte.... und dieser Eindruck trifft zu. :konfusius
     
  11. #11 sk8goat, 29.05.2009
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    Ein erfahrener Architekt mit einem guten Draht zum Bauamt der sich vorher mal mit dem Bauamt zu einem persönlichen Gespräch trifft und dann eine passend formulierte Begründung abgibt und möglich ist das.
     
  12. #12 POLow6N, 29.05.2009
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    Genau so stelle ich mir das auch vor. Wie bereits erwähnt gibt es hierbei viele kann Festlegungen und ich denke wenn das Bauamt das möchte geht es auch.

    Ich arbeite also noch an dem Thema und halte euch auf dem laufenden. Weil so schnell lasse ich mich von meinem Projekt nicht abbringen. Den wenn ich Baue dann will ichs auch so haben wie ich mir das vorstelle.

    Da bin ich Stur :mauer
     
  13. #13 sk8goat, 30.05.2009
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    Das dumme ist nur, dass man die Höhe der Gebühren für Ausnahmen und Befreiungen von LBO und Bebauungsplan erst hinterher erfährt. Und dann sind sie auch schon fällig.
    Wenn die Sachbearbeiter beim Bauamt das Gefühl hatten, dass sie sich damit sehr weit aus dem Fenster lehnen, dann wird es sehr teuer. Das kann in die tausende gehen.
     
  14. #14 POLow6N, 30.05.2009
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    2-3000,-€ wäre mir meine "Traumlage" schon Wert.

    Immerhin haben wir lange nach einem Bauplatz mit der richtigen Südausrichtung usw. gesucht. Jetzt werden wir das mit dem Baufenster auch noch hinbekommen damit uns in die nächsten Überraschungen beim bauen stürzen können :D
     
  15. Seev

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    Du arbeitest also noch dran. Hast Du auch einen Architekten, der dran arbeitet? Falls ja: Was sagt der denn dazu?
     
  16. Rene'

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    Wichtig: Wenn das Bauamt überhaupt mitspielt dann die ganze Sache vor (!!) Baubeginn klären und nicht "einfach machen" und abwarten was passiert.

    Ein Nachbar meines Bruders hatte einfach, abweichend vom Bebauungsplan, eine kleine Gaube auf's Dach gemacht um den Speicher irgendwann mal als Wohnraum nutzen zu können.
    Das Bauamt hat die Sache spitz bekommen und wollte für die nachträgliche Befreiung vom Bebauungsplan 8500€ + statischen Nachweis der Dach-und Deckenkonstruktion + neue Pläne eines Architekten haben. Alternativ Rückbau.

    War glaube ich die teuerste Gaube der Stadt.



    Gruß,
    Rene'

    PS: Baufenster sind in der Regel beim Grundstückkauf aber schon bekannt.
     
  17. #17 angoletti1, 10.02.2013
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    habe zu dem Thema eine interessante Diskussion in der Nachbarschaft mitbekommen. Leider hatten alle bloß Vermutungen, weshalb ich gerne wüsste was nun wirkliche Sache ist.
    In der Nachbarschaft ging es um ein Neubauvorhaben auf einem ziemlich großen Grundstück von mehr als 20m Breite zur Straße hin und über 40m in die Tiefe, also nach hinten. Das Haus soll übliche normal große Maße von ca. 9m breit und 8m tief haben, also nicht übermäßig groß. Da man sich nach Aussage des Bauherren komplett an den Bebauungsplan hält, lief der Bauantrag in diesem beschleunigten Verfahren (keine Ahnung wie das genau heißt). Nun ging es um die Frage, ob sie das Haus "einfach so" 3m weiter nach hinten setzen dürfen, auch wenn dieses so über die obere Kante des Baufensters hinaus geht? Die Abstände zu den Nachbarn bleiben unverändert, einfach nur die ganze Hütte nach hinten
    wie auf Bild 2 in blau zu sehen?
    Genauere Maße zu den Nachbarn habe ich jetzt nicht, ist aber doch massig Platz und stören würde es zumindest mich nicht.
    Darf man das und wenn ja, einfach so oder ist sind dazu Genehmigungen von Behörden oder Nachbarn notwendig?

    Den Anhang 34349 betrachten
    Den Anhang 34350 betrachten
     
  18. H.PF

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    du MUSST das genehmigen lassen!

    Deine Genehmigung ist so genehmigt wie eingezeichnet, eine Verlegung des Gebäudes muß beantragt werden. Wenn es keinen stört kann es ja keinen großen Stress geben. Aber einfach anders bauen als geplant ist ein Schwarzbau...
     
  19. #19 angoletti1, 10.02.2013
    angoletti1

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    Ich nicht, ist ja nicht mein Grundstück und Bau ;-)
    Der Meinung war ich eben auch, danke für die Info, jetzt kann ich beim nächsten Bier unter Nachbarn mit Fachwissen glänzen ;-)
     
  20. #20 Gast036816, 10.02.2013
    Gast036816

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    das muss jetzt niemand verstehen - oder???
     
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