Hilfe :(

Diskutiere Hilfe :( im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich bin neu hier und möchte Euch um Eure Meinung bitten. Verzweifelt bin ich schon :( Wir haben vor zwei Jahren von einem...

  1. #1 AnaMari, 28.05.2009
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    Hallo zusammen,
    ich bin neu hier und möchte Euch um Eure Meinung bitten.
    Verzweifelt bin ich schon :(


    Wir haben vor zwei Jahren von einem Bauträger eine DHH erworben. Es wurde ausgemacht das wir ihm 115000 Euro bezahlen um seine Grundschuld abzulösen (ich hoffe ich habe das richtige wort gewählt). Der Restbetrag sollte bei kompletter Abnahme ohne Mängel ausgezahlt werden.
    Doch nachdem wir unterschrieben hatten ging der ganze Ärger los.
    Wir kamen in Verzug und ausserdem wurden gravierende Mängel nur durch puren Zufall entdeckt.


    1. Laut Baugenehmigung sollte das Haus auf Streifenfundamenten frostfrei gegründet werden. Diese Fundamente sind aber weggelassen worden.
    Wie uns gesagt wurde ist dies nicht weiter schlimm solange die Bodenplatte auf einer 60 cm dicken Schotterschicht steht.
    Ist aber auch nicht der Fall. Wir haben an der Hausvorderseite nur 34 cm.
    Bei unserem Nachbarn dessen Hälfte im Gefälle steht da steht die Bodenplatte an der Ecke in der Luft.

    2. Es wurde einfach die Dachstütze die im DG stehen sollte weggelassen.

    Wir haben dies bemängelt, einen Gutachter bestellt und bezahlt der dies auch bestätigt hat. Der BT wollte davon nichts wissen, er wollte den Rest des Kaufpreises da das Haus seiner Meinung nach das Geld wert war. Wir haben uns geweigert und darauf beharrt das die Mängel beseitigt werden.
    Daraufhin hat er uns gedroht uns falls wir doch einziehen wegen Hausfriedensbruchs zu verklagen falls wir einziehen ohne ihm die Restsumme zu bezahlen woraufhin wir uns einen Anwalt nehmen mussten da das Schreiben von seinem RA kam.
    Wir sind dann doch eingezogen haben jedoch die Mängel angezeigt und unterschreiben lassen das dies keine Abnahme ist und das die Mängel beseitigt werden müssen.
    Kleinigkeiten hat er auch beseitigt.
    Aber die zwei angesprochenen Punkte bis heute noch nicht.
    Erst hat er ein Jahr überhaupt nicht auf die Briefe von unserem Anwalt geantwortet und dann, nur durch die Initiative von unserem Gutachter musste er einen Schiedsgutachter beauftragen.
    Dieser hat ebenfallt die Mängel bestätigt. Das war letztes Jahr im November.
    Der BT hatte bis Mitte März die Frist die Mängel zu beseitigen was er jedoch nicht getan hat. Wir sind ihm entgegengekommen dies auch zu tun, für seine Vorschläge zur Mängelbeseitigung haben wir statische Berechnungen verlangt.
    Nach zwei Monaten standen diese weiterhin aus, es wurde jedoch nur ein anderer "Verbesserungsvorschlag" unterbreitet von dem nie einer vorher gesprochen hatte. Der BT hatte Vorschläge zu denen er die Berechnungen hat vorlegen sollen doch statt dessen ein neuer "Verbesserungsvorschlag".
    Dies alles wäre weiter nicht schlimm wäre da nicht die Sache mit der Eigentumsumschreibung.
    Der Typ verweigert uns die Überschreibung wegen nicht-Zahlung der letzten Rate und wird dieser auch nur zustimmen wenn wir uns "geeinigt" haben.
    Im Klartext heisst dies das wir unser Haus zwischenfinanzieren mussten und nach einem Jahr eine Nachfinanzierung in Kauf nehmen müssen.
    Diese sind für die Gelder der WfA da diese uns das Geld nich auszahlt solange wir nicht Eigentümer sind.
    Ein ellenlang und nicht enden wollender Rattenschwanz.

    Wir wissen so langsam weder ein noch aus.

    Dauernd entstehen Kosten auf denen wir sitzen und dieser Kerl lässt alles seelenruhig angehen da er weiss das uns jeder vergehende Tag nur noch mehr kostet.
    Am liebsten würden wir mit ihm nichts mehr zu tun haben wollen. Ihn sozusagen rausschmeissen, das Restgeld behalten, die Arbeiten davon bezahlen und endlich Eigentümer werden. Doch geht das so einfach?
    Der Anwalt hat gesagt das wir ihm die Möglichkeit geben müssen die Mängel zu beseitigen wenn er dazu bereit ist.
    Er will ja angeblich es tut sich nur nichts.

    Wie kommen wir da raus?

    Es tut mir leid falls das an falscher Stelle gepostet wurde. Ich wollte lediglich Eure Meinungen dazu hören und mir endlich den Frust von der Seele schreiben.
    Geholfen hat es ja ein bischen.

    Danke.
     
  2. Julius

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    Kann es sein, daß Ihr langsam den Anwalt wechseln solltet...?
     
  3. Terra

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    Wie heißt der BT? Bitte per PM!
     
  4. bernix

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    es muss nicht das Hamm in NRW sein....wir haben auch eines hier um die Ecke.

    Wenn das mit dem Gefälle eine Hanglage bedeutet, dürfte es eher eures sein...
    gruss
     
  5. #5 DerSuchende, 28.05.2009
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    1.) Schon den Notar gefragt oder kam der vom BT?
    2.) Ist der BT groß oder klein?

    MfG
     
  6. #6 AnaMari, 28.05.2009
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    Als aller Erstes danke ich Euch für Eure Antworten.
    Ich hatte ein bischen die Befürchtung auf Unverständnis zu stossen doch habe ich mir gedacht das ich es einfach wagen sollte.

    Was unseren Anwalt angeht, er wurde uns von einem Freund empfohlen. Dieser ist Bauingenieur und hat uns auch auf die Mängel hingewiesen. Wir waren ja so stolz bald Hausbesitzer zu sein und waren mit Eifer bei der Sache unser Eigenheim so schön wie möglich und mit viel Fleiß zu gestalten.
    Ob ein Wechsel des Anwalts etwas bringt, ich weiss es nicht. Immerhin ist er Fachanwalt für Bauangelegenheiten und wir denken das es besser ist das er dies zu Ende bringt da er den Fall auch nunmehr kennt.

    Unser Haus befindet sich in Hamm-Westfalen. Genauer gesagt im Stadteil Bo-Hö.
    Der Bauträger ist ein kleiner Ein-Mann-mit-Ehefrau-als-Sekretärin-Betrieb.
    Als wir auf diesen Bauträger gestossen sind hatten wir keine Ahnung gehabt wie er ist. Er ist sehr nett, hat ein seriöses Auftreten und wir haben uns bei einem ehemaligen Kunden von ihm das Haus angeschaut. So wie es mal aussehen soll.
    Leider haben wir es versäumt nachzufragen wie das ganze gelaufen ist. Im Nachhinein haben wir erfahren das er früher bevor er BT wurde bei einem Autohaus angestellt war. Tja.....

    Was die Hanglage betrifft:

    Es sind vier Doppelhaushälften.
    Von der Straße bis zur vierten geht ein kleiner Privatweg der leicht steil ansteigt.
    Unser Haus ist das zweite.
    Das erste jedoch, von unserem Nachbarn mit dem wir das Haus teilen, seine Bodenplatte steht am Anfang in der Luft.
    Du kannst Dir das ungefähr so vorstellen wie wenn bei ihm die Schotterschicht von null anfängt und dann nach oben hin bis zum letzten Haus ansteigt.
    Dies heisst aber nicht das die beiden letzten Häuser zu viel Schotterschicht haben.



    Was den Notar angeht, der ist vom BT.
    Ich hatte bis jetzt noch nicht bei ihm angefragt da dies ein laufendes Verfahren ist und ich nicht auf eigene Faust loslegen wollte.
    Aber tatsächlich habe ich mir schon gedacht dort anzurufen und nachzufragen was mit der Eigentumsumschreibung ist.
    Laut einem Urteil des LG hagen vom 30.11.2006 darf der BT die Eigentumsübertragung wegen Nichtzahlung der Schlussrate wegen berechtigten Mängeln nicht verweigern wenn diese den Käufer an der Abschlussfinanzierung gehindert wird. Ansonsten haftet der Bt für den dem Käufer durch anderweitige Finanzierung entstandenen Zinsschäden.

    Vielleicht sollte ich tatsächlich morgen beim Notar hinterfragen was damit ist. Bei der WfA habe ich schon nachgefragt doch die Wfa beharrt auf dem Übergang des Eigentums.

    Terra,
    ich weiss nicht ob ich Dir einfach den Namen darf?
     
  7. Terra

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    Leider kann ich Dir keine PM schreiben. Dieses ist bei Dir ausgeschaltet!
    Hätte da aber vielleicht einen Tip!
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 28.05.2009
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    Ja, er muss Gelegenheit haben, die Mängel zu beheben.
    Aber NEIN, er hat dafür nicht bis zum Skt Nimmerleinstag Zeit.

    Frist setzen mit Androhung der Ablehnung, der Ersatzvornahme und der Kostengeltendmachung, nach Fristablauf - und tschüss.

    Aber BITTE; BITTE über den Anwalt.

    Sonst gehts in die Hose.
     
  9. #9 AnaMari, 17.06.2009
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    Hallo Leuts,

    war schon länger nicht mehr hier doch mittlerweile gibt es etwas Neues.

    Also,
    vor ca. drei Wochen hat sich der Bauträger einverstanden erklärt die Mängel nach diesem Verbesserungsvorschlag zu machen. Er wurde noch einmal von unserem RA dazu aufgefordert. In diesem Schreiben hat der RA gleichzeitig den Bauträger aufgefordert die Eigentumsumschreibung zu veranlassen da das Schiedsgutachten (das laufende) ja gezeigt hat das die Mängelrügen berechtigt waren und er juristisch keinen Grund hat die Eigentumsumschreibung zu verweigern bzw. von einer Restzahlung abhängig zu machen. Ihm wurde eine Frist gesetzt und sollte er diese nicht einhalten müsse er mit einer Klage rechnen.

    Und stellt Euch mal vor:
    Ich hatte gestern glatt einen Brief von unserem RA im Briefkasten.
    Darin stand das sich der Anwalt des Bauträgers gemeldet hat und das Schreiben wurde an uns weitergeleitet.


    Des weiteren stand da drin das die (er und sein RA) keinen Grund sehen die Eigentumsumschreibung vorzunehmen. Wir hatten schließlich einen Vertrag auf ein Restsumme XX. Die Mängelbeseitigungskosten würden sich auf ca. 5000 Euro belaufen (frag mich bloss woher er diese Info hat?)
    Aber....
    und jetzt kommt das Dollste:

    ENTGEGENKOMMENDERWEISE (extra gross geschrieben weil ich finde das dieses Wort so eine bodenlos unverschämte Frechheit ist die ihresgleichen sucht) ist er bereit die Umschreibung zu veranlassen wenn wir ihm 12 000 Euro überweisen. Und dann schliesslich nach Mängelbeseitigung den Restbetrag. :irre Ich dachte ich spinne! :irre

    Unglaublich!

    Ich bin schon richtig deprimert.
    So wie es aussieht, wird die Sache vor den Kadi müssen.
    Anders wird es leider wohl nicht möglich sein.

    Tja....
    so viel zu diesem sich bereits zwei Jahre hinziehenden Leides - ich glaube der Bauträger macht das absichtlich. Vielleicht denkt er ja das er uns damit mürbe bekommt.
    Fast hat er es geschafft. :(

    Ich tröste mich aber damit das es so wie uns einer kleinen Million anderer Menschen ebenfalls geht, wenn nicht noch schlimmer.

    LG Euch allen :winken
     
  10. jens

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    Es tut mir um Euch leid. Solche Typen bringen die ganze Branche in Verruf, und darunter leiden dann auch die seriösen Unternehmer. Also bitte den Rechtsweg kompromisslos durchziehen, bei voller Entschädigung - Euer Anwalt soll sich aber vorsehen, falls der BT vor dem Urteil zahlungsunfähig wird und Euer Haus in die Konkursmasse fällt.
     
  11. #11 DerSuchende, 25.06.2009
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  12. mls

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    ot/: kennst du alle fallstricke, hintertüren und spitzfindigkeiten in
    schiedsgutachten (oder der vreinbarung derselben) .. dann kannst´s auch
    auf´n ordentlichen streit ankommen lassen *laienmeinung
     
  13. Robby

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  14. #14 DerSuchende, 26.06.2009
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