Hallo! Ich habe mich bei "unserem" AZV erkundigt und erfahren, dass an dem uns interessierenden Grundstück in ca. 3 Jahren eine Druckentwässerungssystem zur Abwasserbeseitigung angeschlossen werden soll. Nun streiten sich die Experten, ob das EFH mit einer Hebeanlage angeschlossen werden muss oder nicht. Der Baufachmann meint, dass nur die tieferliegenden Anschlüsse gehoben werden müssten, aber die Techniker vom AZV sagen, dass unbedingt eine Hebeanlage notwendig ist, damit man mit eigenem Druck in diese Leitung entwässern kann. Wenn ich die Funktionsweise eines Druckentwässerungssystem richtig verstanden habe, gibt es irgendwo eine Pumpstation, welche mit Druck die Leitung entwässert. Wenn also Druck auf der Abwasserleitung herrscht, muss ich ja mit einem höheren Druck mein Abwasser da hinein pumpen. Da dürfte das natürliche Gefälle nicht ausreichen. Sehe ich das richtig? Was sagen die Experten hier im Forum dazu?
Bin da zwar kein Experte, aber: Die öffentliche Pumpe kommt doch sicherlich erst (in Fließrichtung) NACH den Anschlüssen der Gebäude! Der Abschnitt bis dahin sollte also - wie auch sonst bei Gefälleanlagen - drucklos sein. Genau kann Dir das aber nur der örtlich zuständige Entsorger sagen. Hier im Forum können wir nur vermuten...