Nachbarwand - Schäden bei der Dämmung

Diskutiere Nachbarwand - Schäden bei der Dämmung im Mauerwerk Forum im Bereich Neubau; Hallo, hab jetzt hier mal einiges durchgelesen, aber leider keine Antwort auf meine Frage bekommen. Folgender Sachverhalt: Wir haben eine...

  1. Mara7

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    Hallo,

    hab jetzt hier mal einiges durchgelesen, aber leider keine Antwort auf meine Frage bekommen.

    Folgender Sachverhalt:

    Wir haben eine Nachbarwand (Kommunwand), an der unser Nachbar angebaut hat. Als wir das Grundstück erworben haben, wurde das alte Haus auf unserem Teil abgerissen und wir haben mit Abstand zur Mauer unser Haus gebaut.

    Der Nachbar verlangte damals, dass die freie Mauer gedämmt wird.
    Das haben wir auch getan.

    Um diese lange, 2,5 m hohe Mauer in unserem Garten etwas ansehlicher zu machen, haben wir dort vor 3 Jahren Rankgitter angebracht und Pflanzen hochwachsen lassen.

    Nun kommt unser Nachbar jetzt daher und verlangt, dass wir die Gitter wieder entfernen, da die Dübel die Wärmedämmung seines Hauses beeinträchtigen.
    Er hätte ein Urteil, in dem dies bestätigt wird.

    Meine Frage:
    Kann das sein, dass die Dübel zu Problemen bei ihm führen?

    Hat er das Recht, die Beseitigung zu verlangen? Es ist doch unser Teil der Wand, den wir errichtet haben, also kann ich doch dort Dübel anbringen, wie ich will.

    Weiß jemand, von welchem Urteil unser Nachbar spricht?


    Er droht jetzt mit Anwalt etc., das möchte ich eigentlich vermeiden.
    Allerdings möchte ich die Dübel nicht enfernen, da wir sonst keine Rankgitter anbringen können und die 17 x 2,5 m lange Mauer im Garten haben - kein schöner Anblick!

    Kann uns jemand helfen?
     
  2. sepp

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    versteh ich nicht ganz...
    ist diese wand seine hauswand? (2,5m?)
    gehört die wand beiden, steht sie grenzmittig?

    wenn sie ihm alleine gehört, habt ihr keinen anspruch auf befestigungen.
    wenn sie euch beiden gehört, gehen veränderungen nur über beidseitigem einverständnis. (ob ein dübel dazugehört, weis ich nicht)
    ob ihr die beabsichtigte bepflanzung an der grenze erstellen dürft, regelt das nachbarrecht eures bundeslandes.
     
  3. #3 VolkerKugel (†), 30.05.2009
    VolkerKugel (†)

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    Mach mal ...

    ... Foto :konfusius .
     
  4. sepp

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  5. Mara7

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    Hallo Sepp,

    Die Wand war früher die Außenwand des Gebäudes, das auf unserem neu erworbenen Grundstück stand. Da hatte der Nachbar damals angebaut.
    Diese Wand wurde somit zur Kommunwand, gehört also beiden.

    Wenn ich das richtig vestanden habe, darf bei einer Kommunwand/Nachbarwand jeder anbauen, dazu hat er das Recht. Rankgitter sind allerdings keine Bauten.

    Außerdem haben wir auch nicht die Wand angebohrt, sondern die Dübel in dem von uns errichen Teil mit der Dämmung angebracht.

    Gibt es da eine Regelung im bayserischen Nachbarrecht?
     
  6. Mara7

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    Mach ich gerne, leider ist meine Tochter über Pfingsten verreist und hat die Kamera dabei. Sobald sie wieder hier ist (die Kamera meine ich ;) ) werde ich ein Foto einstellen.
     
  7. Mara7

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  8. BJ67

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    Ja, aber erst wenn Du Post vom Gericht bekommst. Warum willst Du vorher Geld ausgeben ? Und bei den 10 Dübeln oder so muss sich erst mal ein Anwalt finden, der auf Grund des geringen Streitwertes gegen Dich vorgeht. Abwarten und Tee trinken würde ich sagen.
     
  9. sepp

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    stop...
    wem gehört jetzt die wand?
    durch einen anbau an eine grenzwand wird diese noch lange nicht zur kommunwand. wenn sie auf euerem grundstück steht gehört sie euch.
    die dämmung musste angebracht werden damit keine schäden am nachbareigentum entstehen. blöd für euch, wenn die wand euch gehört und ihr habt die dämmung selbst 100% bezahlt.
     
  10. Mara7

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    Klar, das warte ich ab, aber laut seinen Aussagen war er schon beim Anwalt. also ist es nur noch eine Frage der Zeit :motz
     
  11. Mara7

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    Die Wand ist eine Kommunwand.
    Das wurde gerichtlich festgelegt, da unser lieber Herr Nachbar gerne streitet und behauptet hat, es wäre seine Wand. Da die alten Bauten Schwarzbauten sind, gibt es leider keine schriftlichen Aufzeichnungen darüber, deshalb legte das Gericht fest, dass es eine Kommunwand ist.

    Die Dämmung hatten wir schriftlich zugesagt, da der Nachbar sonst nur Ärger gemacht hätte. Um des lieben Friedens willen, haben wir auch das gemacht - und das Ergebnis haben wir jetzt :irre



    Kann mir jemand sagen, ob durch diese Dübel in der Dämmung tatsächlich Schäden für die Wand entstehen könnten?
     
  12. #12 Budenzauber, 30.05.2009
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    Hallo,
    weiß zwar nicht, welche Dämmung da drauf ist und welcher Schaden entstehen könnte: aber in den Threads, wo es um Befestigungen auf WDVS geht (z.b. für Sat-Schüsseln), wird auch von speziellen Dübelsystemen dafür gesprochen.

    Vielleicht wär das eine preisgünstige Alternative zu dem ganzen Aufwand mit Anwalt und Prozesshanselei.:biggthumpup:

    Leut gibts... Viel Erfolg.

    Gruß Budenzauber
     
  13. Julius

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    Na, wenn es eine Kommunwand ist, warum solltest Du kein Recht haben, daran etwas zu befestigen???

    Ich denke, das Verfahren kannst Du in aller Ruhe auf Dich zukommen lassen.
     
  14. sepp

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    dübel in der dämmung - ja, dübel durch die dämmung, bei richtiger ausführung - nein.
    wenn der richter das rankgerüst als anbau sieht - ist dies zustimmungspflichtig.
    wenn nicht und durch das rankgerüst entsteht keine beeinträchtigung , könnte der ein oder andere auf euerer seite sein.
     
  15. #15 pauline10, 30.05.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Ich setze mal voraus, daß eine "Komunwand" eine gemeinsame Wand mittig auf einer gemeinsamen Grenze ist.

    Aber
    "wir haben mit Abstand zur (alten?) Mauer unser Haus gebaut.
    Der Nachbar verlangte damals, dass die freie Mauer gedämmt wird."

    Wenn ihr einen Abstand zu der alten Mauer gehalten habt, wie kann eure Mauer noch gemeinsam sein??

    Welche "freie Mauer" ist denn nun gedämmt worden?? :think :konfusius


    pauline
     
  16. #16 wasweissich, 30.05.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    wer lesen kann , und das gelesen versteht ,ist der sieger,,,,,,,,:shades
     
  17. #17 cekodeko, 30.05.2009
    cekodeko

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    Schlag doch ein paar T-Profile (wie die vom Maschendrahtzaun) in den Boden
    und dann baust Du daran deine Rankprofile wieder an.

    Falls der liebe Nachbar dann noch etwas gegen den Bewuchs hat, kannst Du das
    auf dich zukommen lassen. Im gegenwärtigen Zustand und da wir halt in D leben .........

    Grüße
     
  18. Mara7

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    Hallo Budenzauber,

    Du meinst, ich soll mir spezielle Dübel für das Dämmmaterial kaufen und die austauschen? Wenn es damit getan wäre, keine Problem.
    Wo bekomme ich so etwas, einfach im Baumarkt?
     
  19. Mara7

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    O je Sepp, Du verwirrst mich!

    Die Dübel sind natürlich in der Dämmung, aber ob sie ganz duch sind? Bedeutet das, wenn sie komplett durch die Dämmung gehen, richten sie keinen Schaden an? Aber da könnte doch Feuchtigkeit erst recht zur Mauer kommen, oder sehe ich das falsch?

    Es ist kein richtiges Rankgerüst, sondern 4 Rankgitter mit ca. 1 x 1,5 m, die über die Mauer verteilt sind.

    Ich dachte, bei einer gemeinsamen Wand ist ein Anbau eben nicht zustimmungspflichtig, sondern dazu hat jeder ein Recht?
     
  20. Mara7

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    Das "alte" Haus war direkt an diese Mauer gebaut, das haben wir abgerissen und unser "neues" Haus ordnungsgemäß nach Abstandsflächenrecht ca. 6 m weg davon gebaut.

    Die Mauer steht nun als Grenze zwischen unseren Grundstücken.

    So verständlich?
     
Thema: Nachbarwand - Schäden bei der Dämmung
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