Beseitigungsanzeige

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  1. #1 Laubfrosch, 31.05.2009
    Laubfrosch

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    Hallo,

    Ich möchte eine Doppelgarage (52qm Grundfläche) mit Flachdach beseitigen.
    Laut Art. 57 Abs. 5 Satz 1 BayBO ist das Vorhaben Verfahrensfrei. Das Gebiet liegt nicht im Einzugsbereich eines Bebauungsplanes(kein Aussenbereich).
    Muss dennoch eine Beseitigungsanzeige gemacht werden?Wenn ja muss ein Tekturplan beigefügt werden?

    Grüße Hans
     
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