subverteiler in Garage zulässig?

Diskutiere subverteiler in Garage zulässig? im Elektro 1 Forum im Bereich Haustechnik; Sehr geehrter Foren Gemeinde! Bei meinem Wohnhaus haben wir die Elektro-Verteilung gemeinsam mit meinem Meister Elektriker auf 3 Verteiler...

  1. #1 maxxmobile, 02.06.2009
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    Sehr geehrter Foren Gemeinde!

    Bei meinem Wohnhaus haben wir die Elektro-Verteilung gemeinsam mit meinem Meister Elektriker auf 3 Verteiler ausgelegt, geplant und durchgeführt.

    1 Hauptverteiler im Keller
    1 Verteiler im OG
    1 Verteiler in der Garage

    Der Garagenverteiler dient nur für den Aussenbereich, Licht..einige Steckdosen, Strom Garagentor, Tor Einfahrt....
    Dieser Verteiler ist mit 6mm² zum Hauptverteiler angebunden.

    Heute war der große Moment, den Netzbetreiber zu aktivieren.
    Nachdem auch der Elektriker für die korrekte Ausführung...haftet ist der Chef der Firma persönlich, auch Meister, vorbeigekommen.

    Er meint, ein Verteiler in der Garage sei nicht zulässig und beklagte sich, warum sein Meister das nicht wusste.....

    Jetzt stellt sich die Frage, abgesehen davon dass ich als nicht wissender mich darauf verlassen habe, dass alles korrekt ist, wie ist es jetzt wirklich.

    Lt. dem Chef sei es in ganz Europa verboten.

    Was sagen die Profis.

    Vielen Dank

    maxxmobile
     
  2. Jonny

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    :irre

    In der Garage, spontan min IPX4
    also was stabiles auch für feuchträume geeignetes.

    ansonsten seh ich keine Probleme.

    Grüsse
    Jonny
     
  3. #3 Dieter70, 02.06.2009
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    Da stell ihm doch mal die Standartfrage:

    "Wo steht das?"


    Würde mich übrigens auch sehr interesieren.:shades
     
  4. #4 Julius, 03.06.2009
    Zuletzt bearbeitet: 03.06.2009
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    Es ist ja auch nicht verboten, weder in Europa noch in Deutschland.

    Die Schutzart muß natürlich passen, wie schon erwähnt wurde.
    Auch der geringere Querschnitt geht in Ordnung, da von dort ja keine eigenständige Wohneinheit versorgt wird. Er muß nur zu Belastung, Leitungslänge, Verlegeart und Vorsicherung passen.

    Ich sehe also bisher kein Problem.

    Nachtrag:
    Upps, sehe gerade, daß Du aus Ösiland kommst.
    Meine Aussagen gelten zwar nur für D, aber zumindest auch für Europa. Sollte es demnach in A keine diesbezüglich einschränkendwen Sonderregeln geben (was ich nicht weiß), bleibt es dabei.
     
  5. #5 maxxmobile, 03.06.2009
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    Danke für die Infos, das stimmt mich wieder optimistischer :)
    Ich hoffe das wir im Ösiland nicht mit unseren Vorschriften aus der Reihe tanzen.

    Der Platz in der Garage ist einfach Perfekt für den Verteiler, noch dazu ist er schon fast fertig.

    Mal sehen ob ich meinen Meister noch bekehren kann.

    Es wird ja nichts offizielles geben, wo das dann steht, dass z.B. ein Verteiler in der Garage ausgeführt sein kann, oder?

    tx a lot
    maxxmobile
     
  6. #6 maxxmobile, 03.06.2009
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    Hi,
    hab jetzt die letzte Info von meinem Meister erhalten.
    Es ist leider tatsächlich nicht mehr erlaubt in einem brandgefährdeten Raum einen Verteiler einzubauen lt. ÖVE 8001, gab es diese Änderung.
    Dies soll auch außerhalb Österreichs so sein.

    Die Garage zählt leider zu den brandgefährdeten Räumen.

    :mauer
     
  7. #7 firefox_i, 03.06.2009
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    Hallo,
    seid ihr im schönen Alpenland (als Gleitschirmpilot bin ich da sehr gern) so viel schärfer als bei uns ? :eek:

    Ich hab in meiner Doppelgarage auch eine Unterverteilung und da hat sich keiner dran gestört. Weder der Elektromeister noch der vom EVU.

    Kann es sein, dass es in Ö eventuell auch ne Differenzierung gibt die aufgrund der Größe da andere Einstufungen hat ?

    Weil das wa sich da in der ÖVE so lese klingt für mich so, als ob eine normale Garage eines normalen Wohnhauses fast schon als Ex-Bereich auszuführen ist.

    Klingt für mich etwas übertrieben.

    Aber eventuell können hier auch die Elektromeister ausm Forum was dazu sagen wie es sich denn darstellt.

    Sven
     
  8. #8 firefox_i, 03.06.2009
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    Kleiner Nachtrag noch,
    wenn ich die Norm (ÖVE 8001-4-50) richtig versteh, dann sind in brandgefährdeten Räumen doch lediglich höhere Anfroderungen gestellt oder seh ich das falsch ?

    Meiner Meinung nach müsste eine Unterverteilung zuläsig sein, wenn Sie

    - IP5x als Schutzklasse hat, siehe Norm Punkt 50.5.3
    - Umhüllung mit hoher Brandsicherheit, siehe Norm Punkt 50.5.5
    - Vorsicherungen außerhalb der Garage, Norm Punkt 50.5.6

    Die genannten Nummern beziehen sich auf die Ausgabe 2001-05-01

    Von absolut verboten finde ich da nichts.

    Sven
     
  9. #9 Haringer, 08.06.2009
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    Dann gibts da noch Kleingaragen <50m² in den Vorschriften und da darf man das natürlich alles.
     
  10. #10 maxxmobile, 08.06.2009
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    Hallo,
    wenn das tatsächlich der Fall ist, wäre ich Ihnen über einen Link, Hinweis oder Auszug... sehr sehr dankbar.

    Vielen Dank
    Maxxmobile
     
  11. #11 firefox_i, 09.06.2009
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    Ich bin mir ehrlich gesagt nicht sicher ob die Kleingaragenregelung auch in Österreich existiert.

    Was sagt denn der Elektriker von dem die Aussage "ist verboten" kommt zu den von mir genannten Einwänden ?

    Sven
     
  12. #12 Haringer, 09.06.2009
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    Sorry,
    kann Dir leider nicht Sagen, wie das in Österreich gehandhabt wird.
     
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