Frage zur fehlenden Bemaßung Baufenster

Diskutiere Frage zur fehlenden Bemaßung Baufenster im Praxisausführungen und Details Forum im Bereich Architektur; Hallo, in unserem Bebauungsplan sind Baufenster eingezeichnet die aber nicht bemaßt sind. Lediglich die Breite der Straße ist bemaßt und die 3m...

  1. #1 POLow6N, 03.06.2009
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    Hallo,

    in unserem Bebauungsplan sind Baufenster eingezeichnet die aber nicht bemaßt sind. Lediglich die Breite der Straße ist bemaßt und die 3m Abstand vom Baufenster zur Straße.

    Jetzt hat mir heute mein Bauträger erzählt ich könnte dadurch so weit nach hinten bauen wie ich möchte ich müsste mich nur an die Abstandsmaße und Grundflächenzahl halten. Es könnte keiner von mir erwarten das Baufenster auf Bebauungsplan genau auszumessen?!!?

    Also das kommt mir jetzt doch Suspekt vor.

    Daher meine Frage an die Profis hier im Forum was ich von der Aussage halten kann bzw. wie verhält sich das mit den umbemaßten Baufenstern?? Habe ausser meinem Bebauungsplan halt noch keinen anderern gesehen und bin daher kein Experte.

    Gruß
    Markus
     
  2. #2 Baufuchs, 03.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Lustiger

    Bauträger.

    Bebauungspläne sind in einem bestimmten Maßstab gezeichnet, so dass sich das Maß der Tiefe des Baufensters messen lässt. Ist keine Maßangabe vorhanden, so ist damit nicht die eingezeichnete Baugrenze unwirksam.

    Im Zweifel mit dem Bauamt abklären.
     
  3. Terra

    Terra

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    Hallo,
    im Bebaungsplan gibt es meist unter Textliche Festsetzungen gemäß § 9(1),(2) und (3) BauGB

    den Abschnitt

    Mindestmaße für die Breite der Baugrundstücke (§ 9 (1) Nr. 3 BauGB)

    dort steht dann z.B. die Mindestbreite von Grundstücken in den WA- und WA1-Gebieten, auf denen freistehende Einzelhäuser
    errichtet werden, wird auf 16,00 m festgesetzt. Die Mindestbreite von Grundstücken in den WA- und WA1-Gebieten,
    auf denen Doppelhaushälften errichtet werden, wird auf 9,00 m festgesetzt.
     
  4. #4 Baufuchs, 03.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Es geht

    nicht um die Breite,

    Zitat: "...kann so weit ich will nach hinten bauen"

    sondern um die Tiefe des Baufensters.
    Die ergibt sich nun mal aus den Abständen der im B-Plan eingezeichneten Baugrenzen.
     
  5. Terra

    Terra

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    @ Baufuchs

    Hast ja recht, hab ich falsch geschaltet!

    Dann halt maßstäblich abgreifen oder beim Stadtplanungsamt fragen, wie Du schon sagtest!
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 04.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Du kannst das Maß erfragen oder Du kannst den B-Plan wg Ungültigkeit anfechten. Und Du kannst tiefer bauen und Dir nen Satz warme Ohren abholen - verteilt vom zuständigen Verwaltungsgericht
     
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