Verschieferung genehmigungspflichtig?

Diskutiere Verschieferung genehmigungspflichtig? im Außenwände / Fassaden Forum im Bereich Neubau; Hallo liebe Experten, ich frag einfach mal aus Neugier, Spaß am neuen Häuschen und juckenden Fingern (Ungeduld :o): Ist das Verschiefern...

  1. #1 Vorgartenzwerg, 04.06.2009
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    Hallo liebe Experten,

    ich frag einfach mal aus Neugier, Spaß am neuen Häuschen
    und juckenden Fingern (Ungeduld :o):
    Ist das Verschiefern einer Fassade irgendwie genehmigungspflichtig?

    Konkret: Wir wollen den oberen Teil des Anbaus an unserem
    Haus verschiefern lassen. Drunter soll bei der Gelegenheit gleich
    Dämmung. Ansonsten soll baulich nix verändert werden.

    In der HBO hab ich leider nix dazu gefunden. Deshalb meine Frage hier.

    Ja, ich werde das ganze vom Fachmann planen und auch durchführen
    lassen. Allerdings erst nächstes Jahr. Warum ich dann jetzt schon frage?
    Weil das Planen und Träumen so einen Spaß macht. :D

    Falls Euch also auch gerade langweilig ist...:biggthumpup:
     
  2. #2 Baufuchs, 04.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal

    in die textlichen Festsetzungen des betreffenden Bebauungsplans sehen.

    Oftmals finden sich dort Fesetzungen zur zulässigen Fassadengestaltung.
    Die sind zu beachten.
     
  3. #3 Schwarz, 05.06.2009
    Schwarz

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    gemäß anlage 2 zur hbo (punkt 2.4) prinzipiel "jein" :think

    wie der baufuchs schreibt sind aber die festsetzungen eines evtl. vorhandenen bebauungsplans zu beachten. ggf. gibt es auch eine ortsgestaltungssatzung. vorgaben hier sind einzuhalten, auch wenn das anbringen an sich genehmigungsfrei ist/wäre; aber auch bei baugenehmigungsfreien vorhaben sind sämtliche vorschriften einzuhalten.

    also, sicherheitshalber den weg zur bauaufsicht wählen und mal nett nachfragen.

    schwarz
     
  4. #4 Vorgartenzwerg, 05.06.2009
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    Ok, dann werde ich mich da mal weiter einlesen.

    Es gibt vom Kreis B-Pläne online, aber da steht nix zum Thema
    Verkleiden/Fassadengestaltung.

    Teilweise sind die Nachbarhäuser im OG-Bereich auch verschiefert,
    könte das ein Hinweis darauf sein, dass es zulässig ist?
     
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Verschieferung genehmigungspflichtig?

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