Strom und Wasser bei Bau mit Archi

Diskutiere Strom und Wasser bei Bau mit Archi im Bauen mit Architekten Forum im Bereich Architektur; Moin Gemeinde, unser Maurerunternehmen hat uns pauschal Summen für Strom und Wasser während der Bauzeit in Rechnung gestellt, die nach dem was...

  1. Molsen

    Molsen Gast

    Moin Gemeinde,

    unser Maurerunternehmen hat uns pauschal Summen für Strom und Wasser während der Bauzeit in Rechnung gestellt, die nach dem was ich so gelesen habe sehr hoch sind. Vertraglich hatten wir nur Baustromkasten und Bauwasseranschlüsse verinbart, eigentlich auch inkl. Nebenkosten und Gebühren.

    Nach meiner Meinung müsste ich keine weiteren Summen für Strom oder Wasser zahlen. Wenn ich das müsste, wäre das doch sicher mit den jeweiligen Strom- und Wasseranbietern nach Zählerständen abzurechnen, nicht? Sehe ich das alles richtig?

    Danke schon mal vorab.
     
  2. #2 Thomas B, 04.06.2009
    Thomas B

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    Natürlich KANN man das auch pauschal machen (wenn es denn so vereinbart ist), aber in der Regel wird gezahlt was gebraucht wurde (Wasseruhr, Stromzähler).

    Thomas
     
  3. #3 gandalf_x, 04.06.2009
    gandalf_x

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    auf welchen namen laufen denn..

    ..die anschlüsse?
    nicht dass ihr das 2mal bezahlt? :confused:
    pauschal an den maurer und nach verbrauch an die stadtwerke

    mysteriös

    gruß
    gandalf
     
  4. Molsen

    Molsen Gast

    Eine Pauschale war nicht vereinbart, daher möchte ich auch nicht diese glatten Beträge einfach so bezahlen. Kann ich eine Abrechnung bzw. Belege der Versorger einfordern?
     
  5. #5 Baufuchs, 05.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Falls

    Vertrag n. VOB/B und nichts weiter vereinbart:

     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Was sagt denn der Kollege, der die Ausschreibung gemacht und die Rechnung geprüft hat???
     
  7. #7 Thomas B, 05.06.2009
    Thomas B

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    ...ach Ralf....Du weißt es, ich weiß es, die anderen hier doch auch, daß da kein "Kollege" involviert ist. Sonst hätte der das Problem ja schon irgendwie "behandelt". Bist halt ein Schelm :shades...

    Grüßla

    Thomas
     
  8. Molsen

    Molsen Gast

    Wir haben ihn noch nicht gefragt, da ich erstmal wissen will, wie es grundsätzlich aussieht. Er hat jedenfalls die Rechnung abgesegnet, aber wir sehen es anders.

    Bei uns ist es tatsächlich so, dass mit dem AN bzgl. Strom und Wasser nichts vereinbart wurde. Es besteht ein VOB-Vertrag. Allerdings sind Umlagekosten von x% der Auftragssumme für Strom und Wasser vorgesehen, die wir auf die Unternehmer umlegen. Immerhin sind diese Summen ja auch in den jeweiligen Angeboten von den AN mit einkalkuliert worden, bzw. so sollte es sein.

    Wir denken: dieser AN hat die Ausschreibung nicht vernünftig gelesen und nun realisiert, dass er an den Strom- und Wasserkosten beteiligt wird. Also stellt er uns eine Rechnung über eine willkürliche Summe für Strom und Wasser.

    Ist er dazu berechtigt? Er hat auch die Zähler angemeldet. Unser Bau ist noch gar nicht beendet, stromrelevante Geschichten wie Estrich abheizen nicht gelaufen. Dann könnten wir uns ja jetzt mit der Anmeldung für einen normalen Stromtarif absichtlich viel Zeit lassen. Wie muss man das alles sehen?
     
  9. #9 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Hääää - da beisst sich doch die Schlange in den Schwanz.

    Unternehmer X stellt die Medien, soll diese dem Bauherren nicht in Rechnung stellen dürfen und gleichzeitig sollen er und alle anderen %-Sätze abgezogen bekommen für Verbrauchskosten.

    So kann man reich werden.

    Bitte mal den GENAUEN Passus aus dem Vertrag einstellen
     
  10. Molsen

    Molsen Gast

    Ulmagekosten für Strom und Wasser werden mit x% von der Bruttoschlussrechnugnssumme einbehalten.
     
  11. Molsen

    Molsen Gast

    Wir haben im übrigen auch keine einzige Aufmaßliste oder Abrechnungszeichnung erhalten, obwohl die Schlussrechnung nun gestellt ist. Sollte man auf so etwas verzichten?
     
  12. #12 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Wie soll denn geprüft werden, ob die Massen stimmen, wenn keine Massenermittlung vorliegt.
    Unter sowas hat der Architekt seine Unterschrift gesetzt? :yikes
     
  13. #13 DerSuchende, 05.06.2009
    DerSuchende

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    @mOLSEN
    Hast du einen Pauschalvertrag?

    MfG
     
  14. Molsen

    Molsen Gast

    Joh, hat er. Gab nur kurze Aufstellungen von Mehr- und Mindermengen bei abzählbaren Sachen, wie Kernbohrungen etc. aber keine Angabe relevanter Massen von Steinen, Beton, Stahl etc. Was tun? Einfach zahlen widerstrebt uns schon etwas.
     
  15. Molsen

    Molsen Gast

    Ich bin mir nicht so sicher, was genau das für ein Vertrag ist. Er sieht einen Festpreis vor, Grundlage ist allerdings das LV.
     
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