Vorläufiger Grenzstein

Diskutiere Vorläufiger Grenzstein im Begleitende Ingenieurleistungen Forum im Bereich Neubau; Hallo, bin neu hier ... werd' mir aber Mühe geben.;) Wir sind Ende letzten Jahres in unser Neubauhaus gezogen. Der Nachbar im Süden hat vor...

  1. #1 MaggieMesser, 05.06.2009
    MaggieMesser

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    Hallo,

    bin neu hier ... werd' mir aber Mühe geben.;)

    Wir sind Ende letzten Jahres in unser Neubauhaus gezogen. Der Nachbar im Süden hat vor drei Jahren gebaut, der Nachbar Ost hat ein bisher unbebautes Grundstück - wann er baut, ob er baut = grosses Fragezeigen. Soviel zur Vorgeschichte.

    Der Süd-Nachbar setzt an unsere Süd-Ost-Grenzecke ein Gartenhaus hin mit Fundament. Wir haben zugestimmt, dass er ein Stück unseres Grundes mit abgraben kann, damit er sich leichter tut (unser 'Garten' ist noch nicht angelegt und es wird alles wieder in seinen Urzustand versetzt lt. Nachbar). Ergänzen muss ich noch dass beide Grundstücke ein Ost-West-Gefälle haben mit nicht unbedeutendem Höhenunterschied.

    Bagger kam, hub Loch aus, Fundament steht. Bis ich abends mal wieder zu dem Loch gucke, sehe ich, dass der vorläufige Grenzstein (Holzpfosten mit Nagel - für die Vermessung des Grundstücks haben wir bereits bezahlt) weg ist.:eek: Darauf angesprochen, ging Nachbar wie HB-Männchen an die Decke.

    Endgültige Grenzsteine dürfen nicht entfernt werden, das weiss ich soweit. Wie ist es in unserem Fall des vorläufigen Grenzpunktes?

    Freu mich auf eure Infos, denn am Montag kommt der Architekt des Nachbarn, der 'alles' vermessen hat ... nur naja, es ist halt der Architekt des Nachbarn. Nebenbei bemerkt sah es mit dem vorläufigen Grenzpfosten (vorausgesetzt der war korrekt platziert) so aus, als wäre der Nachbar an einer Stelle mit 10 oder 15 cm einer Mauer zu uns rüber gerutscht. Das würde uns überhaupt nicht stören, nur könnte es eine Motivation sein ... Man macht sich halt so seine Gedanken.
     
  2. #2 rainerS.punkt, 05.06.2009
    rainerS.punkt

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    Im Zweifel muss der halt neu eingemessen werden. Freut den Vermesser.


    Gruß
    Rainer
    ... kann vom Grenzstein auch ein Lied singen ;)
     
  3. gast3

    gast3 Gast

    Habe ich ..

    nicht verstanden...

    Wenn ihr da schon wohnt etc. sind die Flurstücke abgesteckt und es gibt Grenzsteine (Holzpflock vom Architekten abgesteckt, kann ja nur ne Hilfskostruktion für den Schuppen sein) -

    also muss euer "richtiger" Grenzstein noch da sein und wenn nicht, hat der, der ihn ausgebuddelt hat, den auch wieder einrichten zu lassen (durch ÖbVI und nicht durch Architekten)

    Gruß

    Helge
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Nö - neuere "Un"Sitte in Neubaugebieten. Rosa angesprühte Rohrenden an den Grundstücksecken als "Grenzstein".
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    du meinst ..

    Vermesser setzen keine Grenzsteine mehr, die stecken bemalte Plastikröhrchen in die Landschaft - Mensch, die Grundfeste des Gemeinwesens gehen den Bach runter


    Gruß

    Helge

    nichts desto trotz - wer was kaputtmacht, solls bezahlen,

    oder in trauter Einigkeit zusammen wieder herstellen - Pläne werdet ihr ja wohl haben (oder machen Vermesser auch keine Pläne mehr, nur noch bunte Bildchen ...)
     
  6. #6 Ralf Dühlmeyer, 05.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Doch Grenzsteine schon - aber erst, wenn das Schlimmste durch ist. Also die meisten Bagger und Radlader aus dem Baugebite raus sind und die Steine nicht mehr verschoben werden.
     
  7. gast3

    gast3 Gast

    Na ..

    dann gehen da die Zeiten aber anders ..


    Gruß


    Helge
     
  8. Terra

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    Hallo Maggie Messer!

    Keine Angst, mit Messern zwischen den Zähnen musst Du nicht rumlaufen!

    Ich gehe mal jetzt davon aus, dass es in Bayern genauso abläuft wie bei uns in NRW.

    Also, wenn ein Baugebiet in mehrere Bauplätze aufgeteilt wird, dann wird eine sog. "Zurückgestellte Abmarkung" gemacht. D.h., dass die Grenzpunkte erstmal vorläufig Kenntlich gemacht werden, z.B. durch Holzpflöcke. Hinter jedem Holzpflock steckt aber eine Koordinate, meist aber im örtlichen System.

    Der Vermesser kann dann auch abstecken (welcher Architekt macht den Vermessung?).

    So baut nun jeder mal sein Häuschen. Da es aber auch einige Zeit dauert bis alle Grundstücke verkauft und bebaut sind, kann es auch schon manchmal 3-5 Jahre dauern bis die nun endgültige Abmarkung mit Grenzzeichen erfolgt. In NRW meist durch ÖbVI (sowas gibt es ja in Bayern nicht)!

    Also ist es egal ob der Holzpflock nu weg ist oder nicht! Es kommt sowieso nen Stein oder anderes Abmarkungsmaterial hin.

    Vorsicht! In Zukunft ist nicht mehr der Grenzstein maßgebend, sondern die Koordinate! Der Stein kann dann auch 3cm daneben stehen!

    Diese Vorgehensweise gibt es schon seit Jahren und hat den Vorteil, dass es günstiger für alle wird. Die Grenzzeichen sind nach Beendigung der Bauphasen sowieso immer verschwunden gewesen!

    Nur das mit den 10-15 cm...:deal
     
  9. #9 penelope, 10.06.2009
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    Grenzstein
    Bitte nachschauen oftmals sind auf der Strasse auch zusätzlich Grenzpunkte vorhanden.
    Grenzgeschichten in der Regel nur schriftlich vereinbaren-ansonsten kann die Grenzlast zu eigenen Nachteilen führen (Gewohnheitsrecht) und man kann später selbst nicht mehr den Abstand zur Grenze für eigene Baumassnahmen (Garage etc.) nutzen.
    Besonders oft vergessen werden die Abstände die gemäß Brandschutz /Feuerwehr eingehalten werden müssen ansonsten kann auch mal der Versicherungsschutz verloren gehen.
    Viel Erfolg
    Penelope
     
  10. Terra

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    Die Anwendung von Gewohnheitsrecht zwischen privaten Beteiligten wird nur in seltenen Fällen anerkannt. Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht!
     
Thema: Vorläufiger Grenzstein
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