Versetzt gebaut

Diskutiere Versetzt gebaut im Baupreise Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, wir befinden uns auf der Schlussgeraden bis zur Fertigstellung unseres Hauses. Durch den Bauleiter (unterschiedl. GU) vom...

  1. Patko

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    Hallo zusammen,

    wir befinden uns auf der Schlussgeraden bis zur Fertigstellung unseres Hauses.

    Durch den Bauleiter (unterschiedl. GU) vom Nachbarn haben wir erfahren, dass unsere Doppelhaushälfte wohl versetzt bebaut wurde, sprich ca. 20 cm in unser Grundstück herein. Den Ausdruck vom Vermesser hat er uns vorgelegt.

    Meiner Meinung nach handelt es sich hier um einen Mangel. Wieviel darf ich unserem GU vom Vertragspreis abziehen?

    Der Quadratmeterpreis kostet ca. 400 € und das Haus ist 9 Meter lang.

    Freue mich auf Euer Feedback!
     
  2. Julius

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    Steht denn die andere DHH schon? Dann also teils auf Eurem Grundstück?
    Oder wie stellt man sich eine Lösung nun vor?

    Es geht doch weniger um irgendwelche Abzüge für bei Euch nun fehlende Gartenflächen, sondern vor allem auch um die Überbrückung einer Lücke zur Nachbarhaushälfte bzw. gebotene Flächenabtretung.
    Vielleicht kann der Nachbar direkt anbauen und Euch die knapp 2m² dann vor oder hinter dem Haus abtreten? Verfahrenskosten (nicht unerheblich) dann zu Lasten dessen, der so gemurkst hat.
     
  3. #3 pauline10, 05.06.2009
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    Aber das muß eine Hausfrau ja nicht wissen!!
    Wer hat denn das Schnurgerüst eingemessen??

    pauline
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2009
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    Au frau :mauer.

    Der GÜ!!!! Ob er es selbst gemacht, den Maurer hat machen lassen oder einen Vermesser beauftragt hat, ist sowas von sch....... egal für den Fragesteller.

    Pauline - stell endlich Dein Gebrabbel ein
     
  5. Patko

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    @Julius

    Das Haus des Nachbarn steht auf seiner Hälfte. Die Problematik der Fuge müssen die 2 GU unter sich klären. Mir geht es in diesem Falle darum, ob hier ein Mangel gegenüber dem GU vorliegt und wieviel ich davon geltend machen kann.
    Er hält ja bei mir auch für alles und nichts immer wieder die Hand auf.

    20 % vom Grundstückspreis pro angefangener Meter??

    @Pauline
    Ich glaube der Bauleiter hat das Schnurgerüst festgelegt aber ich weiss es nicht genau
     
  6. #6 VolkerKugel (†), 06.06.2009
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    Architekt . Nachweisberechtigter für Wärmeschutz
    Mach doch mal ...

    ... bitte Foto von der Fuge :konfusius (wenn doch schon alles steht).
     
  7. #7 Ralf Dühlmeyer, 06.06.2009
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    Im Sport nennt man das Revanchefoul und das wird (leider nur dort) härter bestraft, als die "Urtat".

    Es geht hier doch nicht um eine echte Beeinträchtigung (schließlich mussten erst Dritte Sie darauf hinweisen, obwohl das Haus fast fertig sein soll), sondern um ein reines Nachtreten gegen einen Partner, vom dem man/frau sich ungerecht behandelt fühlt.

    Um die möglicherweise real schlimmen Folgen dieses Fehlers machen Sie sich keinen Kopf, nur darum, wie Sie die Zitrone pressen können.

    Für mich einfach nur :boxing
     
  8. Baumal

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    ehrlich gesagt mußte ich 3 mal lesen um zu
    kapieren um was es nun geht....

    es fehlen nun 20cm gartenanteil
    ihres grundstücks, da der nachbar auf die
    grundstücksgrenze gebaut hat, sie aber nicht?

    prost mahlzeit... 20cm gartenanteil sind natürlich
    mit gold nicht aufzuwiegen.

    da würde ich aber auch auf die barrikaden springen
    und recht viel geld fordern... :mega_lol:

    wenns sonst keine probleme gibt, dann
    freuen sie sich über einen möglicherweise
    erhöhten schallschutz zum nachbarn durch die fuge....
     
  9. #9 HolzhausWolli, 06.06.2009
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    @ Ralf: Im Grunde unterstütze ich Deine Haltung in solchen Fällen aus meiner persönlichen Grundüberzeugung und mache die Geltendmachung eines Rechts von der TATSÄCHLICHEN Einschränkung abhängig und nicht aus der Position des Vorteils heraus.....
    Allerdings, diese Aussage....
    ....spricht aber eine andere Sprache, sollte sie denn auch zutreffen.

    Ich lese es so, daß dem GU eben nicht die faire Partnerschaft zuteil werden soll, die er selbst nie bereit war an den Tag zu legen.

    Und dann geschiehts ihm recht. Zunächst jedenfalls.
     
  10. Baumal

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    mal die kirche im dorf lassen...
    wenn ich es richtig verstanden habe,

    (für einen berater übrigens eine preisverdächtige
    ausdrucksform)

    sprechen wir hier von 1,80 m².
     
  11. Patko

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    Dass die 20 cm keine riesen Beeinträchtigung auf meinen Gartenanteil haben wird steht ganz ausser Frage.

    Wie manche schon richtig zwischen den Zeilen raus gelesen haben existiert seit längerem keine faire Partnerschaft zwischen mir und dem GU. Es wurde versucht den allerletzten Cent aus mir raus zu quetschen und offensichtliche Fehler als "normal" bzw. "nicht schlimm" abzustempeln.

    Aber zurück zum Wesentlichen...

    Liegt hier denn nun ein Mangel vor ? Und wie kann man diesen Mangel ansetzen?
     
  12. #12 Tom Köhl, 07.06.2009
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    Die Werbung in diesem Forum ist großer Mist
    Wo ist denn jetzt das Foto von der Fuge?
     
  13. Patko

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    Die Fuge ist in der Fragestellung absolut Offtopic.

    Sobald ich aber wieder mal am Grundstück bin und ein Bild machen kann werde ich dies gerne nachreichen.
     
  14. #14 Ralf Dühlmeyer, 07.06.2009
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    Nö. Die Fuge IST das Thema. Irgendwie will es mir nicht in den Schädel, dass man eine Fuge von 20 cm nicht sehen sollte.
     
  15. #15 Anfauglir, 07.06.2009
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    Wenn (zur Strassenfront) versetzt gebaut wurde gibt´s zwei unnötige Ecken, aber keine Fuge (falls ich es richtig verstanden habe).
     
  16. Julius

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    Dann hast Du es falsch verstanden.
    Es besteht eine Lücke von 20cm zwischen den beiden Doppelhaushälften!
    Nachbarhaus steht korrekt auf Grenze, das eigene abgerückt. Die Lücke wurde/wird "zugebrettert"...
    Und diese Fläche fehlt dem Fragesteller logischerweise nun an seinem Garten.

    Allerdings kann ich verstehen, daß auch 1,8m² wehtun! Das kann z.B. gerade die Fläche für ein Mülltonnenhäuschen sein.
    Wie gravierend sich das auswirkt, hängt z.B. auch an der Gesamtgröße des Grundstücks.

    Insofern sähe ich als gerechtfertigten Schadenersatz durchaus mehr als den Grundstückspreis (zzgl. Grunderwerbsteuer) für eben jene Fläche an!
    Denn der Eigentümer zahlt dadurch ja bis in alle Ewigkeit Grundsteuer und möglicherweise auch Oberflächenversiegelungsabgabe (Regenwassereinleitung) für eine nie nutzbare Fläche. Er muß bei Dacherneuerungen größere Fläche zahlen, ebenso bei Fassadenarbeiten. Und ob der Zwischenraum sauber wärmegedämmt ist (Verhinderung von durchströmender Luft) sollte auch geklärt werden.

    Vom Ärger ganz zu schweigen.

    Zu klären wäre auch, ob sich das Gebäude nun überhaupt noch im Bereich der zulässigen Bebauung befindet (Abstand zum anderen Nachbarn?).


    Auf der anderen Seite darf man hoffentlich davon ausgehen, daß die Schalltrennung gut ist. Aber das kommt auch auf die Ausführung der stirnseitigen "Lückenfüllung" an.

    Daher wartet Ralf zu Recht auf Bilder!
     
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