Übliche Nachweise und Unterlagen für eine Weiße Wanne?

Diskutiere Übliche Nachweise und Unterlagen für eine Weiße Wanne? im Abdichtungen im Kellerbereich Forum im Bereich Neubau; Im Prinzip richtet sich diese Frage an die Rohbauer hier: Was sind eigentlich die üblichen Nachweise und Unterlagen bzw. Dokumentation die ein...

  1. #1 sk8goat, 08.06.2009
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    Im Prinzip richtet sich diese Frage an die Rohbauer hier:
    Was sind eigentlich die üblichen Nachweise und Unterlagen bzw. Dokumentation die ein Bauherr von Euch(vom BU) bekommt?

    Im LV steht: ‚Fremdüberwachung durch Fa. Wolf oder ähnlich’ (ich weiß, was ‚oder ähnlich’ bedeutet)
    Nun ist im Prospekt der Firma Wolf zu lesen, dass die bei Montage der Fugensicherungen und Überwachung der Betonierarbeiten durch Fa. Wolf eine 10-jährige Gewährleistung übernommen wird. Optional kann auch eine 10-jährige Garantie gewährt werden.
    Ist also bei WW mit Fremdüberwachung eine 10-jährige Gewährleistung üblich?
    Und wird diese bei ohne Fremdüberwachung vom BU übernommen?

    Ist es üblich bzw. kann man verlangen:
    1. dass die rissweitenbeschränkende Bewehrung nachgewiesen wird? (z.B. durch entsprechende Bewehrungspläne und dazu passende Lieferscheine für Bewehrungsmaterial
    2. Nachweis der Fremdüberwachung? (oder alternativ Gewährleistungsübernahme für 10J. durch BU)

    Bei den Bauarbeiten ist mir aufgefallen, dass bestimmte Details in der Ausführung nicht der Leistungsbeschreibung entsprechen. Z.B. ist die Bodenplatte nicht 25cm wie in der Leistungsbeschreibung, sondern nur 20cm. Vom BU wird natürlich behauptet, dass dies überhaupt kein Problem darstellt. Was würdet ihr mir deswegen raten?
    Kann ich aufgrund dieser Abweichungen eine Verlängerung der Gewährleistungszeit verlangen?

    Soll ich mir quittieren lassen, dass die Weiße Wanne gemäß der Leistungsbeschreibung ausgeführt wurde? (um im Schadensfall einen besseren Standpunkt zu haben)
     
  2. Robby

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    Erstmal klären:

    1. Lastfall, danach richtet sich die Überwachungsklasse
    die Überwachung sagt aber nix über Fugen usw aus.

    2. Rissbreitenbeschränkung muss statisch / rechnerisch nachgewiesen werden. Das natürlich auch so auf der BAustelle umgesetzt. Sinnvoll = Bewehrungsbanahme

    3. Abwichung ist schon heftig bei WU Richtlinie ist das "SOLL" bei Beanspruchungsklasse 1 25 cm. Nun wundert man sich wie man die Bewehrung für eine 25 cm Bodenplatte ind 20 cm versteckt bekommt vor allem wie es dann mit der Betondeckung und den Abstandhaltern aussieht.

    Wer plant und überwacht?
     
  3. #3 sk8goat, 08.06.2009
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    Hallo Robby, herzlichen Dank schonmal für die Antworten.
    1. Baugrundbeurteilung: Aufstauendes Sickerwasser = zeitweise drückendes Wasser. Welcher Überwachungsklasse entspricht dies?
    In der Leistungsbeschreibung WW steht aber sowieso, dass eine Fremdüberwachung stattfindet.
    Ist bei Fremdüberwachung eine längere/erweiterte Gewährleistung durch den Fremüberwacher bei deinen Baustellen üblich?
    2. Dieser Nachweis ist also ein muss und ich kann ihn verlangen?
    Bekommen deine Bauherren diesen statisch/rechnerischen Nachweis immer ausgehändigt?
    Findet bei dir immer eine Bewehrungsabnahme bei WW statt?
    3. Was würdest du mir aufgrund dieser heftigen Abweichung raten?
    Vllt wenigstens eine Verlängerung der Gewährleistung durch den BU?

    Es ist ein GU-Bau. Geplant und überwacht durch durch den BU selbst. (ja ja ich weiß, inzwischen bin ich da auch schlauer).
    Die WW wurde wohl von seinem TWP geplant.
     
  4. Robby

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    1. ÜK 1 hat aber nur mit dem Beton zu tuen
    2. Das ist Planungsvorgabe, bei einem GU schuldet ihr die Planung also glaube ich das erstmal nicht.
    3. Wird das durch die gewährleistungsverlängerung besser? Und was wenn der BU ne Grätsche macht?
     
  5. #5 sk8goat, 08.06.2009
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    Statische Berechnung, Werk- und Detialplanung nach HOAI sind beim GU. Dafür gibt es im LV entsprechende Postitionen. Der GU ist praktisch ein Totalunternehmer.

    Eine Fremdüberwachung ist im LV enthalten, also sollte ich auch eine bekommen. Und zwar unabhängig von der Überwachungsklasse, denn was angeboten wird, das sollte auch geleistet werden. Oder liege ich da falsch?
    Ist bei Fremdüberwachung eine längere/erweiterte Gewährleistung durch den Fremüberwacher Baustellen üblich?

    Ich befürchte der BU hat sich (unter anderem) die angebotene Fremdüberwachung eingespart. Als pragmatische Lösung fällt mir nur ein: Entweder Preisreduzierung oder Gewährleistungserweiterung.
     
  6. Robby

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  7. mls

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    falsch, wie sich jetzt zeigt.
    bestenfalls wäre die frage an gü´s zu richten.

    du liest schon sooo lange mit .. also:
    dein vertragspartner schuldet dir, was vertraglich vereinbart ist.
    die technische ausgestaltung dieser vereinbarung sollte auch den vertrag
    beeinflussen (wird aber auch bei trennung von planung und ausführung
    oft verschlafen - dabei reicht oft vor vergabe eine besprechung mit dem
    bauherren, um eine ardt-konforme chancen-risiko-abwägung
    vornehmen zu können).

    die fragen 1. und 2. im ersten beitrag gehören zusammen, die kann man
    nicht jeweils für sich beantworten.
    der hintergrund ist, wie wird "dichtigkeit" hergestellt.
    ein konzept von vielen ist e. begrenzte rissbreitenbewehrung
    (kosten!) in kombination mit ...
    ein anders konzept wäre ein "stahlgrab" (volle rissbreitenbewehrung) und
    einige wenigere additive massnahmen.

    eine (bspw.!!) lösung
    1. jein
    2. ja
    ist denkbar - nur weisst du nicht, worauf du dich einlässt.
    da allerdings hat der planer e. sehr weitgehende aufklärungspflicht.
     
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