Unklare LV Positionen in Verträgen, öffentlicher AG

Diskutiere Unklare LV Positionen in Verträgen, öffentlicher AG im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo ich habe folgende Fragen an alle, welche sich angesprochen fühlen: ------FIKTIVES BEISPIEL------ Ich habe ein Leistungsverzeichnis...

  1. Lintec

    Lintec Gast

    Hallo
    ich habe folgende Fragen an alle, welche sich angesprochen fühlen:

    ------FIKTIVES BEISPIEL------

    Ich habe ein Leistungsverzeichnis auf der Grundlage von Einheitspreisen, welches bereits bepreist wurde. Vereinbart wurde die VOB / B Ausgabe 2006 als "ganzes". Der Bauherr ist ein öffentlicher AG.

    Der Positionstext beschreibt Mauerwerksarbeiten, z.Bsp. Mauern eines Pfeilers, mit Angabe der L*B*H. Die ausgeschriebene Einheit wird in m³ angegeben.
    Jetzt frage ich mich, ob hier die ausgeschriebene Einheit falsch ist, da gemäß DIN 18330 Stück bzw m auszuschreiben wären?
    Ist eine Position hinsichtlich Einheiten und Maße so richtig ausgeschrieben?

    Grundsätzlich ist mir klar, dass eine ungenaue Position nicht einer Inhaltskontrolle nach BGB § 305 ff unterzogen ist. Hier liegt eine Preisvereinbarung vor. Man hätte hier in diesem Fall im Vorfeld natürlich die Unklarheiten erkennen können und auf "Aufklärung" verlangen können. Aber widerspricht das nicht eindeutig der VOB / A § 9 wonach alles eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist? Manchmal habe ich das Gefühl, dass LV-Positionen in diversen LVs evtl. absichtlich oder aus mangelnden wissen ungenau beschrieben sind.
    Welche grundsätzlichen Möglichkeiten hat den ein AN, wenn die LV Position unklar bzw. anderweitig zu verstehen ist? Wann kann eine Preisvereinbarung nicht mehr hingenommen werden?

    Freu mich auf Antworten.... vielleicht geht mir auch dann ein :think auf!!!!!

    mfg
    Lintec
     
  2. #2 Ralf Dühlmeyer, 08.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

    Ralf Dühlmeyer

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    Bei einem öffentlichen AG müsste eigentlich irgendwo in dem vielen Papier immer auch eine Stelle angegeben sein, die in solchen Fragen anzusprechen ist.
     
  3. #3 wasweissich, 08.06.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    sind auch bestimmt die feinheiten zu allen positionen aufgebröselt........:bounce:
     
  4. PeMu

    PeMu

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    Nachdenken kostet extra.
    Indem du mal den ganzen Text liest.

    Wie wäre es mit 5.2.2 - hmm zu indirekt,
    dann 0.5.2
     
  5. Lintec

    Lintec Gast

    Wenn man keine Ahnung hat, dann soll man besser gar nichts sagen!! :irre

    Sag mal bitte was die 0.5.2 (DIN 18330 VOB / C) mit den oben genannten Problem zu tun hat! In 0.5.2 geht es ja gar nicht um Mauerwerk, sondern um Auffüllungen von Hohlräumen bzw. Schüttungen.
    Außerdem ist mein Beispiel nur fiktiv. Grundsätzlich gibt es ja oftmals solche Auschreibungen, wobei die Einheiten nicht nach DIN bzw VOB / B beschrieben sind. Die Fragen bleiben ja grundsätzlich bestehen,.......siehe oben
     
  6. gast3

    gast3 Gast

    stellt ..

    sich für mich erst mal die Frage, warum sich ein Student für öffentliche Ausschreibungen (in der Praxis) interessiert ...

    Seminararbeit ?
     
  7. Lintec

    Lintec Gast

    Ja, das ist richtig. Aber wenn der mutmaßlicher Fehler bei der Angebotskalkulation nicht auffällt? Was dann?
    Ich hab mal gelesen, dass ca. nur jedes 15 te LV, welches in einer Firma bearbeitet wird, den schriftlichen Auftrag nach sich zieht. Kalkuliert wird ein LV ja grundsätzlich "schnell". Im weiteren ist ja nach VOB / A geregelt, dass ein Bieter einen Preis ohne umfangreiche Vorarbeiten ermitteln kann. Das wiederum bedeuted ja, dass die LV Position umfangreich durch den Erfüllungsgehilfen des AG beschrieben sein soll.
     
  8. #8 DerSuchende, 09.06.2009
    DerSuchende

    DerSuchende

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    @Lintec
    Lies VOB Teil A § 9

    Ach JA, eine "DIN_Auschreibung" hätte ich auch gerne ma gesehen

    MfG
     
  9. Lintec

    Lintec Gast

    Als Student kann man sich immer bezeichnen, weil man ja grundsätzlich nie auslernt - auch wenn man Dipl.-Ing. schon hat
     
  10. Lintec

    Lintec Gast

    Kann jetzt Deine Aussage nicht nachvollziehen.
    Gibts Du mir Recht oder sagts Du die Antwort steht im §9 VOB / A?
     
  11. #11 DerSuchende, 09.06.2009
    DerSuchende

    DerSuchende

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    Jeder der eine Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis aufzustellen hat, muß die betreffenden, in den genannten Normen aufgeführten Gesichtspunkte kennen, sie überdenken, und sich dahin entschließen, ob sie im jeweiligen Vergabe- bzw. Vertragsfall eine Rolle spielen.

    Bei deinem Beispiel, ist der Fehler nur die Umrechnung und nicht die Kalkulierbarkeit.

    MfG
     
  12. Lintec

    Lintec Gast


    Ja, mag ja sein. Meine Frage ist ja desegen trotzdem nicht beantwortet. Bitte Punkt 1 durchlesen, das war ja meine Ausgangsfrage.

    Im weiteren möchte ich zu Deiner Antwort folgendes Beispiel liefern:

    Beispiel:

    Ausgeschrieben ist eine Putzposition, Putzen mit Kalkzementputz, t = xy, h bis xy, auch Kleinflächen,........
    Einheit: m² Menge: xy

    Bei der Leistungserbringung wird seitens des AN festgestellt, dass die meisten Putzflächen Kleinflächen sind. Gemäß DIN 18350 muss die ausgeschriebene Einheit für Kleinflächen (= bis 2,5 m² / Stück ) Stück betragen.
    Wo ist die Abgrenzug zwischen kalkulierbarkeit und Massenumrechnung? So eine Position ist in meinen Augen nicht kalkulierbar, weil nicht klar abgegrenzt ist, welche Mengen sich auf Klein- welche auf Großflächen beziehen. Im weiteren sind die Arbeitsaufwände logischerweise unterschiedlich, vgl. z.B. Plümecke. Grundsätzlich ist der eingeschriebene Preis bindend, weil eine Preisvereinbarung vorliegt und diese Position nicht einer Inhaltskontrolle gemäß § 305 ff BGB unterliegt.
    Aber, meine Frage ist nach wie vor: Wenn die Einheit nach DIN ... VOB / C falsch ausgeschrieben ist, welche Möglichkeiten hat man als AN?
     
  13. #13 Achim Kaiser, 09.06.2009
    Achim Kaiser

    Achim Kaiser

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    Nachtrag wegen falscher Ausschreibung ... bzw. es werden Leistungen erforderlich die durch das LV nicht abgedeckt sind ... gefundenes Fressen fürs Nachtragsmnagement :).

    Bisken Begründungspetersilie drum rum und schon hast was zu schwitzen ... und wieder wird dann die Qualität der Ausrede durch den Bauherrn auf den Prüfstand gestellt :).

    Gruß
    Achim Kaiser
     
  14. Lintec

    Lintec Gast

    ja, stimmt wobei diese im Gegensatz zur LV Position einer Inhaltskontrolle unterzogen sind. "Die meisten Dinge in den Vorbemerkungen oder sonstigen Vereinbarungen sind unwirksam". Ich finde es immer wieder erstaunlich, was da alles geschrieben steht.........
     
  15. gast3

    gast3 Gast

    Du hast recht ..

    es geht mich nichts an, aber nachdem du zumindest deine Berufsbezeichnung verraten hast (falsche Anmeldung ts ts ts), verrate mir doch mal, was du eigentlich willst. Dieses rumgeeier ... Brauchst du Argumente, um gegen jemand vorzugehen oder was auch immer .. also was wird das ...

    Dann kann dir ja vielleicht auch von jemand geholfen werden.


    Helge
     
  16. Lintec

    Lintec Gast

    Ich will wissen, ob eine falsch ausgeschriebene Einheit die Position zum "Platzen" bringt, obwohl rechtlich eine Preisvereinbarung vorliegt und die unterliegt keiner Inhaltskontrolle.

    Nicht mehr und nicht weniger möchte ich in Erfahrung bringen.
     
  17. gast3

    gast3 Gast

    und ..

    warum ?


    Helge
     
  18. Lintec

    Lintec Gast

    ich hab schon viele Bücher gelesen, welch sich zum Thema äußern. Hab aber nie verstaden, (und auch nirgends gelesen) wie was in einer solchen Situation zu händeln ist. Ich hab auch in keinen Baurechtsreport irgendwas zu diesem speziellen Problem gefunden.
     
  19. gast3

    gast3 Gast

    also ..

    rein akademisches Interesse ? Als immer dazu lernender ---

    Kannst mich nervig finden, für mich macht es aber einen großen Unterschied, ob Interesse oder auch "Laienhilfe" oder eben Munitionssammlung in einem konkreten Fall ..


    Helge
     
  20. Lintec

    Lintec Gast

    Also, es interessiert mich und ich hab öfters ganz konkrete Probleme. Ich kann mich ziemlich gut selbst verteidigen bei vielen Problemen! Aber es gibt vieles, was ich nicht weiß (deswegen nenne ich mich hier Student) und dieses Thema brennt bei mir schon lange unter den Nägeln.
    P.S.
    Schau mal was oftmals bei manchen Sachen geschrieben wird, da wird mir SCHLECHT!!!!!!

    Ich finde dich nicht nervig, aber kannst Du jetzt einen konstruktiven Beitrag bringen oder nicht. Im übrigen kommts nicht auf Titel (Student, Dipl.-Ing., Prof,....) an - es kommt drauf an, ob jemand in der Praxis was drauf hat oder nicht!!!!!
     
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