Bebauung an einer Landesstraße

Diskutiere Bebauung an einer Landesstraße im Sonstiges Forum im Bereich Sonstiges; Hallo, hier zu meiner Frage: Ich möchte an einer Landesstraße ein Haus bauen. Nun muss man von der Landesstraße lt. Gesetz 20 m fernbleiben. Wie...

  1. katrin

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    Hallo, hier zu meiner Frage:
    Ich möchte an einer Landesstraße ein Haus bauen. Nun muss man von der Landesstraße lt. Gesetz 20 m fernbleiben. Wie sieht die Regelung aus, wenn mein Grundstück 15 m vor der OD-Grenze (Ortsdurchgangsgrenze) und 15 m hinter der OD-Grenze liegt. Heißt das, dass ich diese 20 m nicht einhalten muss, wenn ich z.b. das Haus auf dieses innerhalb der OD-Grenze liegendes Stück bauen würde. Muss man innerhalb der OD-Grenze diese 20m auch einhalten oder ist das dort nicht erforderlich?
    Häuser, die im Nachbarort innerhalb der OD-Grenze stehen, stehen meist nur mit einem 4 bis 5m-Abstand zur Landesstraße.
    Diese Frage kann m.E. nur von einem Architekten beantwortet werden oder einem sonstigen Fachmann.
    vielen Dank.
     
  2. #2 saarplaner, 10.06.2009
    Zuletzt bearbeitet: 10.06.2009
    saarplaner

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    Ganz genau so ist es! Also ab bei den Planer! Denn das kann so pauschal per Glaskugel nicht beantwortet werden. Kenne die Örtlichkeit nicht, usw..

    Zum Ausloten der Situatuion, möglich oder nicht möglich, ist es auch manchmal hilfreich aufs zuständige Bauamt zu gehen und mal ganz lieb nachzufragen. In der Regel können die dir dann sagen was Sache ist.

    Ein Problem könnte evtl. die Situation mit dem Aussenbereich werden, wenn ich das mit der "Ortsdurchgangsgrenze" richtig verstanden habe.



    Grüße

    Saarplaner
     
  3. #3 penelope, 10.06.2009
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    Penelope -Bebauung an der Landstrasse

    Hallo ,
    dies kann von Bundesland zu Bundesland recht unterschiedlich sein.

    Im günstigen Fall geben Gutachter im Rahmen einer amtlichen Verkehrsschau
    eine Zustimmung.
    Ansonsten hilft nur eine Bauvoranfrage.
    Gruß
    Penelope
     
  4. katrin

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    bauen an der landesstraße

    Danke für die Antworten,
    eine Bauvoranfrage habe ich schon gestellt. Positiv entschieden worden mit der Option, dass ich das Haus anstatt 20m nur noch 15m von der weißen Linie der Landesstraße entfernt, hinstellen kann.
    Da das GS aber zu einem Teil "innerhalb der OD-Grenze" liegt, war meine Frage, ob man in diesem Teil - zum Beispiel eine Garage oder ein Carport direkt auf die Grundstücksgrenze stellen könnte, falls man das möchte. Muss ja auch zum Gesamten passen.
    Werde einen Bauantrag einreichen und dann schau´n wir mal.
     
  5. #5 wasweissich, 11.06.2009
    wasweissich

    wasweissich Gast

    jetzt mal nur so gefragt:

    wenn das grundstück es hergibt , warum unbedingt so nah wie möglich an eine (wahrscheinlich) stark frequentierte strasse bauen wollen ? andere wären froh , ein stück nach hinten rücken zu können .

    die paar oere für ein paar meter mehr zuwegung können es doch nicht sein ? oder ?
     
  6. katrin

    katrin

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    landesstraße

    eben nicht, das Grundstück gibt es nicht her......
    da es nur knapp 500 qm groß ist, sollte auch optisch ein Haus darauf passen.

    Wegen der Verschiebung einer OD-Grenze weiß keiner so richtig Bescheid.
    Viele wissen garnicht, was eine OD-Grenze ist.
    Läge die OD-Grenze genau 15m weiter "ortsauswärts", hätten wir mit der Bebauung kein Problem. Und diese 15 m würden auch dem Träger der Straße nicht in den Geldbeutel greifen!
    Deshalb meine Frage, wer und warum und wann eine OD-Grenze verschoben werden kann.
    Denn steht das Haus, kann man es nicht mit Rädchen weitertransportieren, wenn im Zuge des bevorstehenden Ausbaues der Landesstraße bzw. bei einer späteren Verschiebung dieser Grenze eine Bebauung möglich wird.
     
Thema: Bebauung an einer Landesstraße
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