Gewährleistungsbürgschaft gültig???

Diskutiere Gewährleistungsbürgschaft gültig??? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Ich habe heute gemerkt(eigene Dummheit), dass mir unser Dachdecker damals(200/) keine Gewährleistungsbürgschaft ausgestellt hat, obwohl diese im...

  1. andiwo

    andiwo Gast

    Ich habe heute gemerkt(eigene Dummheit), dass mir unser Dachdecker damals(200/) keine Gewährleistungsbürgschaft ausgestellt hat, obwohl diese im Bauvertrag steht. Ebenso habe ich damals den Sicherheitseinbehalt von 5% ausgezahlt, da der Dachdecker nach eigenen Aussagen etwas klamm war. 2 Tage nach der Auszahlung war Hochzeit, dann Flitterwochen und der Dachdecker war vergessen-bis jetzt.

    Jetzt benötige ich diese, da ich bereits zwei Briefe an den DD geschickt habe mit Gewährleistungsanmeldungen-keine Reaktion.

    Lt. Bauvertrag steht mir die Gew.bürgschaft zu
    Bekommen habe ich sie nicht
    Sicherheitseinbehalt ist ausgezahlt worden

    Sollte ich einfach die gängigsten Versicherungsgesellschaften dafür anrufen und rausbekommen wo er versichert ist???
    Ich denke mal, dass mir die Gew.bürgschaft rechtlich zusteht, aber wie komme ich zu meinem Recht?
    Vielen Dank für eine schnelle Beantwortung.
     
  2. gast3

    gast3 Gast

    Gut es wird deutlich, dass ich dein Problem nicht verstehe und mich auch nicht im Ver.-recht auskenne , aber was willst du eigentlich

    Gruß


    Helge


    (P.S. Chef du hast gepennt - Beruf = nichts = was macht der hier)

    Ok ist spät - bin schon weg
     
  3. andiwo

    andiwo Gast

    Ich will wissen, ob ich Anspruch auf eine "Nichtausgestellte Gew.bürgschaft" habe, welche mir lt. damaligen Bauvertrag zusteht.
    Nun benötige ich diese wahrscheinlich, da der Dachdecker auf meine Gewährleistungsanmeldungen nicht reagiert. Vielleicht habe ich es so besser ausgedrückt!!!:28:

    Und ich werde nicht die 354 Vers. durchtelefonieren. Aber es gibt ja einige "Gängige"-und mit nettem Fragen erreicht man dort auch was-arbeite selber für so einen Laden:e_smiley_brille02:
     
  4. #4 Gast943916, 12.06.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    wann genau?


    Gipser
     
  5. #5 Gast036816, 12.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Gewährleistungsbürgschaft

    Moin Moin,

    ob Ihnen die Gewährleistungsbürgschaft jetzt noch zugestellt werden muss, sollte ein Anwalt prüfen. Eine Rechtsberatung im Forum wird schwierig.

    Die Auszahlung eines Gewährleistungseinbehalts sollte nur Zug um Zug gegen Vorlage der Bürgschaft erfolgen. Das wird nicht einfach.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  6. #6 Baufuchs, 12.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wenn

    VOB/B Vertrag, dann kann Bürgschaft ohnehin nur von Kreditinstitut und nicht von einer Versicherung abgegeben werden. Die Suche nach einer Versicherung kann man sich schenken, denn der DD muss gar keine abgeschlosssen haben. Selbst wenn der DD eine Vers. abgeschlossen hätte, nutzt es nichts, diese zu kennen.
    Die Versicherung wird Ihnen keinerlei Auskunft erteilen.

    Sie könnten nun den DD auffordern, Ihnen die bisher fehlende Bürgschaft auszuhändigen. (Anwalt fragen, s.#5)
    Der wird aber vermutlich genauso reagieren, wie jetzt auf die Mängelanzeige. Nämlich gar nicht.

    PS:
    Wer kommt auf die Idee, einem "klammen" Handwerker den Sicherheitseinbehalt auszuzahlen, der u.a. gerade für diesen Fall gedacht ist?:irre
     
  7. #7 Gast943916, 12.06.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 12.06.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    nicht richtig,
    Zitat VOB/B § 17 2.
    ....kann Sicherheit durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines Kreditinstituts oder KREDITVERSICHERER geleistet werden....


    Gipser
     
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Gewährleistungsbürgschaft gültig???

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