Gewährleistung auf Bauherren übertragen?

Diskutiere Gewährleistung auf Bauherren übertragen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, für unser Bauvorhaben bietet uns ein Anbieter an, dass er (Baubetreuungsgesellschaft) uns seine Kosten für die...

  1. #1 Haus2009, 14.06.2009
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    Hallo,

    für unser Bauvorhaben bietet uns ein Anbieter an, dass er (Baubetreuungsgesellschaft) uns seine Kosten für die Gewährleistungsversicherung nachlassen würde, wenn wir die Gewerke einzeln, also per Dirketbeauftragung, vergeben. Er würde dann quasi lediglich die Planungs- und Koordinationsaufgaben plus Bauleitung inne haben.

    Wer hat damit bzw. einer ähnlichen Konstellation Erfahrung und was ist ein angemessener Wert für die Kosten, die dann nachgelassen werden müssten (in %-Prozent vom Kaufpreis)?

    Was ist von dem Vorschlag zu halten?
     
  2. Julius

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    Er möchte für Euch also die Nachteile der Einzelvergabe mit denen des einen Vertragspartners kombinieren...?
    Respekt! :mauer
     
  3. #3 optikus, 14.06.2009
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    Hey Julius!
    Der is eben clever!:mega_lol:
    Und Geiz ist geil,das macht Appetit.


    Hey Haus 2009

    NICHTS
     
  4. Eric

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    Baubetreuung ist ein Rechtsbegriff. Das Beschriebene ist im Rechtssinne keine Baubetreuung. Ein Baubetreuer erbringt keine Planungsleistungen

    % vom Kaufpreis? Also Bauträger wird der " Baubetreuer ja wohl nicht sein. Die beschriebenen Leistungen werden nach HOAI ( = zwingendes Preisrecht ) vergütet.

    Im Übrigen: Ich habe Erfahrungen. Und zwar als Anwalt! Meist Obermurks und tolle Rechtstreite. Es ist nämlich vorprogrammiert, daß die Fortführung/der schlüssige Übergang von der Ausführungsplanung über die Ausschreibung und Vergabe ( LPH 6 + 7 ) in die Ausführung ( LPH 8 ) nicht funktionieren wird. Denn: Welcher Laie weiß, welche Überlegungen der Architekt in den LPH 1 - 5 angestellt hat.

    Ein Trost: Der sog. Bauleiter ist ziemlich doof, daß er einen sochen Vorschlag überhaupt macht, und er wird wegen Übernahme der LPH 8 auch haften, wenn er Fehler des Laien in der LPH 6 + 7 nicht rechtzeitig entdeckt und korrigiert. In der Regel aber erst nach einem langwierigen Rechtsstreit.

    Zu fragen wäre, warum der " Bauleiter " die LPH 6 + 7 nicht übernehmen will:

    Antwort: Viel Arbeit und vergleichsweise wenig Geld nach HOAI.
     
  5. #5 rudi1106, 15.06.2009
    rudi1106

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    Geht es hier um eine Vergabe im Sinne von Architektenleistungen?

    Ich hatte das so verstanden, dass der "Baubetreuer" im Prinzip ein Generalübernhmer ist, der sich aber vor einer Haftung drücken will.

    Dann wäre das Problem, dass man viele Vertragspartner hätte. Die Folge ist, dass man bei jedem Mangel erstmal herausfinden muss, wer verantwortlich ist. Das kann teuer und schwierig sein, weil man ja häufig nicht den Mangel selbst, sondern nur eine Folge erkennt (z. B. eine feuchte Wand).
     
  6. #6 Baufuchs, 15.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Ich

    habe das auch so verstanden wie Rudi1106.

    Dann ist eine Gutschrift in Höhe der Kosten der Gewährleistungsversicherung ein Witz. Stellt sich die Frage, warum der "Baubetreuer" nicht als Vertragspartner (GÜ) auftreten will. Probleme die Sicherheit in Höhe von 5% nach § 632a BGB zu stellen? Oder warum sonst?

    Vor allem stellt sich die Frage, welch ein Vertrag dann mit dem "Baubetreuer" gemacht werden soll. Wird das dann ein Architektenvertrag nach HOAI oder was?
     
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