Bagatellregelung

Diskutiere Bagatellregelung im EnEV 2002 / 2004 / 2007 / 2009 Forum im Bereich Bauphysik; Gibt es so was wie eine Bagatellregelung (z.B. 3% Überschreitung) bei der EnEV?

  1. nutzer

    nutzer Gast

    Gibt es so was wie eine Bagatellregelung (z.B. 3% Überschreitung) bei der EnEV?
     
  2. Bruno

    Bruno

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    Gibts nicht. Zur Wärmebrückenproblematik beim EnEV-Nachweis gibt es einen Kommentar vom DIBt:

    "Es gilt hier die übliche Genauigkeit wie bei sonstigen Rechnungen und Messungen für den energetischen Nachweis."

    und sinngemäß:

    Einflüsse, die das Ergebnis ... um weniger als 3 % beeinflussen, können vernachlässigt werden.

    Das heißt aber nicht, dass das Ergebnis 3% danebenliegen darf, sondern nur, dass ich nicht jeden in die Wand geschlagenen Nagel als Wärmebrücke berücksichtigen muss.

    Spielraum nach Satz 1 gibt z.B. die EN ISO 6946. U-Werte müssen nur auf 2 Nachkommastellen genau angegeben werden. Folglich kann der bezogene Transmissionswärmeverlust auch nicht genauer sein. Das eröffnet ca. 1% Spielraum wenn die Software mitmacht.
     
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