Rohbauer stellt keine Schlussrechnung - Was tun?

Diskutiere Rohbauer stellt keine Schlussrechnung - Was tun? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo zusammen, ich habe letztes Jahr vorne und hinten angebaut. Es gab von Anfang an diverse Probleme mit mangelhafter Planungsleistung...

  1. #1 sagrotan, 16.06.2009
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    Hallo zusammen,

    ich habe letztes Jahr vorne und hinten angebaut.

    Es gab von Anfang an diverse Probleme mit mangelhafter Planungsleistung durch den Architekten/Bauleiter (alle HOIA Phasen), gleichzeitig gab es spontane Absprachen zwischen Archi und Rohbauer ohne das ich dazu befragt wurde. Mittlerweile bin ich schlauer, aber auch ärmer ;(

    Den Architekten habe ich nach Überschreitung der Kosten des Rohbaus um über 40% gefeutert.

    Nun schlag ich mich mit dem Rohbauer rum. Es stehen noch 30t€ im Raum. Der Rohbauer hat bisher nur eine Teilschlusrechnung gestellt, auf die Schlussrechnung warte ich seit September bis heute. Trotz ca. 50 Anfragen per Mail, Fax, Post mit entsprechenden Fristen.

    Muss ich die 30t€ nocht berappen, muss ich das an anderer Stelle kompensieren, ich kann also nicht einfach abwarten.

    Wie kann ich noch Druck machen? Eigene Schlussrechnung stellen?
    Wann verjährt so etwas?
    Wie kann das sein, dass ich um eine Rechnung betteln muss?

    Danke für ein paar Tipps von den Spezies
    Ciao
    Mattes
     
  2. #2 Gast036816, 16.06.2009
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    Gast036816 Gast

    Rohbauer stellt keine Schlussrechnung

    Moin Moin,

    wenn eine Teilschlussrechnung vorliegt, setze ich voraus, dass hier auch eine rechtsgeschäftliche Teilabnahme erfolgt ist.

    Ist der noch nicht schlussgerechnete Leistungsteil rechtsgeschäftlich abgenommen worden?

    Wenn Sie die Leistung noch unbedingt abgerechnet haben wollen, dann fordern Sie den Unternehmer mit Einschreiben/Rückschein auf, innerhalb einer angemessenen Frist - 3 Wochen - eine prüffähige Schlussrechnung vorzulegen. Sollte der Unternehmer die Frist fruchtlos verstreichen lassen, dann mit Nachfrist - 1 Woche - auffordern die SR nachzuliefern. Bitte in der 2. Mahnung den Hinweis einfügen, dass dann die Schlussrechnung durch einen Dritten erstellt wird und die entstehenden Mehrkosten dann von der SR abzuziehen sind.

    Sie können dann dem Unternehmer die Schlussrechnung überreichen, den Schlussrechnungsbetrag anweisen und den Unternehmer darauf hinweisen, dass Nachforderungen ausgeschlossen sind.

    Sie können aber auch abwarten, dass die Verjährung eintritt, dazu ist mehr vom Anwalt zu erfahren.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  3. #3 sagrotan, 18.06.2009
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    Naja,

    eine Teilabnahme ist mit mir als Bauherr nicht durchgeführt worden. Es gab auch nie eine gemeinsamen Rundgang mit Archi und Rohbauer.

    Ist ein Archi als Bauleitung befugt, dies alleine mit einem Handwerk durchzuführen?
     
  4. Julius

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    Außer man hat ihn ausdrücklich damit beauftragt und dazu bevollmächtigt.

    Es könnte aber sein, daß Du konkludent selber abgenommen hast (z.B. durch Ingebrauchnahme).
     
  5. #5 sagrotan, 19.06.2009
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    OK,

    ich habe "nur" einen Einheitsvertrag über die Phasen 1-8. Weitere Absprachen gab es nicht.

    In Gebrauch habe ich die Anbauten nicht genommen, nur etwas weitergemacht:
    - Aussen unverputz
    - Innen teilweise verputzt
    - Estrich fehlt
    - Stromleitungen sind verlegt
    - FBH kommt demnächst

    Was sind denn nun die Konsequenzen, das es keine Teilabnahme passend zur Teilschlussrechnung gab?

    Interessant war, das der Archi damals noch die Teilschlussrechnung "gepüft" hat und einfach teilw. wahllos Positionen gestrichen hat, bis die Mehrkosten wieder im Rahmen waren. Als jedoch dann eine Klärung mit dem Handwerker anstand, hat er sich plötzlich angestellt (bis hin zu der Aussage er hätte kein unterzeichnetes Vertragsexemplar und deshalb keine Geschäftsbeziehung, Rechungen über 8t€ hat er aber gerne angenommen).

    Durch massiven Wassereinbruch im Keller (bei Regen lief es fließend aus der Wand) hab ich ein Gutachten von der Dekra machen lassen. Dort wird auch geraten den Bau nicht abzunehmen. Es gibt allerdings nur zwei gravierende Mängel. (Wassereinbruch im Keller - ist neulich verpresst worden, Treppenstufen berücksichtigen die Bodenaufbauten nicht).

    Ciao
    Mattes

    PS: Die ganze Baugeschichte ist so absurd, das man damit ne schöne Soap drehen könnte.

    Nutzt es eigentlich etwas, sich bei der Archikammer über einen ihrer Schafe zu beschweren?
     
  6. #6 DerSuchende, 19.06.2009
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    Las die ganze Sache von einem Experten (welcher auch beim zuständigen Gericht zugelassen ist) prüfen. Den Experten könnte man über die Architektenkammer erfragen.

    MfG
     
  7. #7 sagrotan, 19.06.2009
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    Was für ein Experte ist das denn?
    RA, Schlichtungsstelle, Sachverständiger

    Ich kann mir schlicht und einfach keine großen Extrarunden mehr leisten.
     
  8. #8 Thomas B, 19.06.2009
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    Moin!

    Na...der erste Mangel scheint ja behoben worden zu sein. der zweite Mangel...nun...wer hat's vergeigt? Hat die Treppe im Plan gestimmt und der Rohbauer hat (richtig) nach Plan gebaut, was möglicherweise falsch war oder hat der Plan gestimmt und der Rohbauer hat nach eigenem Gutdünken die Treppe eingebaut?

    Grüße

    Thomas
     
  9. #9 DerSuchende, 19.06.2009
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    Na, einen Bauexperten der sich sowohl in Architekten-, Bauvertrags-, Abrechnungs- und Mängelstreitigkeiten auskennt.
    Dadurch könntest du dir den RA und das Gericht „vielleicht“ sparen.
    Vor Gericht, braucht es den, „wahrscheinlich“ sowieso?

    MfG
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2009
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    Das hängt an der Kammer und dem, um was sich die Beschwerde dreht.
    Schaden tuts in jedem Falle nicht!!!

    Wenn da wirklich noch 30T oder mehr offen sind und der BU keine SR stellt, ist das - sagen wir mal - auffällig.
    Nehmen Sie sich einen erfahrenen Abrechner ins Boot. Das kann ein SV sein, ein Architekt oder auch ein öbuv-SV aus dem entsprechenden Gewerk.

    Procedere siehe oben.
     
  11. #11 sagrotan, 19.06.2009
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    Wassereinbruch vom Rohbauer erledigt worden, dazu mußte ich allerdings erst das Gutachten machen lassen. Drainage liegt allerdings noch zu hoch und wird falsch bzw. gar nicht entwässert.

    Treppe wurde so bescheiden vom Archi geplant. Ende vom Lied ist, das ich nun 14cm auf jede Stufe bringen muss und beim Abgang in den Keller immer den Kopf ein ziehen muss.

    So einen Experten zu finden ist für mich schon wieder so ein Graus. Wie finde ich denn einen brauchbaren?
     
  12. SvenW

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    Sowas nennt sich Mangel. Wenn du den Sachverständigen da hast soll er seinen Senf dazugeben und der Archi darf den normgerechten Umbau/Neubau zahlen. Es gibt wenige Sachen die so nerven wie eine Treppe wo man den Kopf einziehen muß. Genau aus dem Grund ist auch unsere alte Kellertreppe rausgeflogen und die Maßnahme war mir jeden Euro wert den ich dafür gezahlt habe.
     
  13. #13 sagrotan, 19.06.2009
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    Das mit der Treppe ist noch so ein Nebenkriegsschauplatz mit dem Archi, der wirklich nicht alle Tassen im Schrank hat. Ich kann Euch da schöne Stilblüten posten. Noch bescheuerter war leider nur ich, weil ich nicht gleich die Reißleine gezogen habe.

    Aber zurück zur Schlussrechnung, denn damit verändert sich mein Budget massiv. Laut Archis Kostenaufstellung war der Rohbau mit 67t€ veranschlagt. Der Rohbauer verlangt 104t€. 74t€ hab ich nun beglichen.

    Also Einschreiben mit 3 Wochen Frist, dann Nachfrist 1 Woche, dann eigene Schlussrechnung vorlegen.

    Das kann doch dann die Teilschlussrechnung vom Archi sein, oder? Weitere Positionen sind nach der Teilschlussrechnung nicht dazu gekommen. Die Arbeiten waren bereits 4 Wochen beendet.
     
  14. #14 Thomas B, 19.06.2009
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    Das wäre natürlich- wenn dies alles so stimmt- ein echter Knaller, da 55 % Mehrkosten verständlicherweise nicht immer den Beifall dessen finden, der sie zu tragen hat.

    Da stellen sich natürlich die eine entscheidende Frage: Warum kostet der Spaß 55 % mehr?

    Dies kann ja verschiedene Gründe haben. Architekt hat sich einfach unglaublich vertan. Haus ist größer/ komplizierter geworden. Es wurde an der Baustoffqualität gedreht (z.B. T 7 statt geplant T12...nur so als Beispiel...). Dies würde sicher ein paar Kröten ausmachen, sicher jedoch keine 37T Euro.

    Ein weiterer punkt: Nach Eingang der Ausschreibungsergebnisse hätte eigentlich bemerkt werden müssen, daß die kalkulierte Summe hinren und vorne nicht reicht. Was wurde gemacht? Jetzt wäre (spätetstens) der Zeitpunkt gekommen nachzubessern. dies hieße dann entweder kleiner zu planen oder wirtschaftlicher oder sonstwas. Sicher aber nicht: Augen zu und durch.

    Nächster Punkt: Wenn der Archi in der Kostenschätzung für den Rohbau so daneben lag, wie sieht es bei den anderen Gewerken aus? Ist hier die gleiche Tendenz zu sehen und wenn ja: was gedenkt Ihr zu tun? Oder gibt es bei anderen Gewerken Einsparungen, die man dann natürlich fairerweise gegenrechnen muß.

    Gruß

    Thomas
     
  15. #15 sagrotan, 19.06.2009
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    Nun ja, jetzt wird es komplziert, ich muss etwas ausholen.

    Wir starteten mit dem Archi für einen Treppenhausanbau vorne. Dazu erstelle der Archi die ersten Ausschreibungen und wir holten Angebote ein. Nach den ersten Angeboten konnten wir absehen, das es finanziell möglich ist auch gleich hinten anzubauen (inkl. Kernsanierung des Altbaus).

    Der Archi wollte dazu jedoch keine neue Ausschreibung machen, da der hintere Anbau recht simpel ist und alle Positionen als Einheitspreis für den vorderen Anbau bereits vorlagen. Also rechnete er die Kosten für den hinteren Anbau auf Gundlage der Ausschreibung des vorderen Anbaus aus und kam auf 67t€.

    Dann starteten wir mit dem hinteren Teil.

    Das erste was ich während der Bauzeit vom Rohbauer bekam, waren dann zwei Mahnungen(?). Dieser hatte die Abschlagszahlungen an den Archi geschickt und der hat sie nicht weitergeleitet. Für die Mahnung wußte der Rohbauer dann aber die Adresse des Bauherren.

    Nach Keller und halben EG (20m²) waren bereits 3/4 des Budget rausgegangen, aber der Archi beschwichtigte. Die Abschlagszahlung versiegten seltsamerweise auch und am Ende kam der dicke Hammer mit 104t€ in Form einer Teilschlussrechnung. Da zwischen gab es drei weitere Abschalgsrechnungen, die mir wieder vorenthalten wurden.

    Und jetzt der Hammer: Auf meine Nachfrage bekam ich 18 Seiten Nachtragsangebote, die der Rohbauer Woche für Woche beim Archi eingereicht hat. Die Summe der 18 Seiten sind in etwa die Überschreitung der Kosten.

    Da ich dem Archi keine Budgetvollmacht erteilt hatte, wollte ich die original freigegebenen Exemplare sehen, um dem Archi Druck machen zu können. Der Rohbauer meinte nun kalt, die Nachtragsangebote wurden nicht explizit freigegeben, da es Dinge waren, mit denen es sonst nicht weiterging. Er meinte außerdem, das er nie ein Gesamtangebot abgegeben hat und ich mich deshalb nicht wundern muss.

    Ich hab mich mittlerweile wieder beruhigt. Nach mehreren Wochen Schlaflosigkeit wegen Existenzängsten muss ich jetzt nach vorne blicken. U.a. weil wir während der gesamten Bauzeit im OB wohnten und noch wohnen. Seit einem Jahr gehe ich über eine Bautreppe auf den halb abgerissenen Balkon durch eine Bautür durch die Balkontür in die Wohnung.

    In einen der letzten Gespräche mit dem Rohbauer erklärte er mir noch, das wir eigentlich gar keinen Vertrag haben. Einen Werksvertrag o.ä. habe ich tatsächlich nicht unterschrieben.

    Das ist erst ein Bruchteil der Schmankerl, die ich erzählen könnte und jedes mal ärgere ich mich am meisten über mich selbst, diesem ***** von Archi soviel Vertrauen entgegengebracht zu haben.

    So, ist etwas länger geworden...Sorry! Vielen Dank an jeden, der es bis zum Ende durchält ;-)
     
  16. #16 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2009
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    Na da haben sich ja zwei gesucht und gefunden :mauer

    1) Vertragspartner und damit Ansprechpartner des BU ist der AG (Sie). Dem Archi zur Kenntnis ist i.O.
    Nur an den Archi ist - naja.
    2) Das der Archi Ihnen nix sagt ist auch mindestens naja.
    3) Bei so massiven Massenänderungen (Treppenhaus zu ganzem Anbau) einfach die Preise übertragen wollen, ist schon mehr als naja - das ist zumindest fahrlässig, weil da eigentlich neue (i.d.R. niedrigere) Preise ausgehandelt werden MÜSSEN

    Was von den Nachträgen tatsächlich durchsetzbar ist, weil für den Bau zwingend notwendig und was nicht durchsetzbar ist, weil schön, aber nicht unbedingt erforderlich, kann hier so wenig beurteilt werden wie die Angemessenheit der Nachtragspreise.

    Ob Sie mit der Teilschlußrechnung hinkommen, ob der Kollege da zu Unrecht gekürzt oder gar noch zu wenig gestrichen hat -> Glaskugelmodus sagt TS + X.000 €

    Ob der Architekt für einen Teil dieses Durcheinanders haftbar ist -> Frag den RA.
    Wenn ja, dann aber in wohl NICHT die Haftpflicht
     
  17. #17 Thomas B, 19.06.2009
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    Interessant!

    Die Vorgehensweise den Anbau mit dem selben LV zu machen ist nicht eben ungewöhnlich und sollte eigentlich eher zu einer erhöhten Kostensicherheit führen!

    Nachträge. Hierzu etwas Grundsätzliches: Navhträge sind vorab anzuzeigen (bzw. anzubieten) und dann freizugeben (zu beauftragen). In kleinerem Umfange kann es durchaus richtig sein, daß dies auch der Architekt bevollmächtigt tut. zum Beispiel dann, wenn der Baufortschritt sonst gefährdet wäre iund es sich nicht um eine größere Summe handelt. Beispiel: Decke wird geschalt, Schöck-Isokörbe werden für einen auskragenden balkon benötigt, dummerweise aber i.d. ausschreibung vergessen worden. 3 m x 125 EUR = 375 EUR. Das kann man schon mal freigeben. sonst kann die Decke nicht betoniert werden...ist klar...ist auch i.O.

    Nachträge in Höhe von 37.000 EUR kann man aber nicht mal eben so abnicken. Das geht nicht.

    Nun ist halt die Frage, wer verantwortlich ist. Sicher der Architekt, wenn er diese ohne Rückfrage freigegeben hat und auch der Rohbauer, wenn er ohne Auftrag/ Freigabe durch sie diese einfach mal gemacht hat. Alles sehr unschön.

    Scheint ein ziemlicher Haubentaucher zu sein, der Architekt.

    Grüße

    Thomas
     
  18. #18 Gast036816, 20.06.2009
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    Moin Moin,

    @ sagrotan - wenn ich vom ersten bis zu Ihrem letzten Beitrag lese, wie immer mehr Probleme ins Forum reingeschaufelt werden, kann ich nur sagen - hier ist vieles oder alles schiefgelaufen.

    Packen Sie Ihre Probleme zusammen und gehen Sie damit zum Anwalt, der wird Ihnen auch einen Sachverständigen empfehlen, um alles nachträglich aufzudröseln.

    Es scheint, dass Ihr Architekt leider nicht Ihr Treuhänder ist - ich sage bewusst es scheint so.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  19. #19 sagrotan, 20.06.2009
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    Danke für Eure Ratschläge,

    mein Treuhänder war mein Archi wirklich nicht. Ein gutes Wort, das genau beschreibt, was ich während dieser Zeit vermisst habe. Z.B. hat der Archi in einem Volumen von ca 140t€ über 5 Gewerke KEINEN einzigen Mangel erkannt und angezeigt.

    Das mit dem RA ist so eine Sache:
    • Erstmal muss ich in Vorleistung treten, was meine finanzielle Situation zusätzlich belastet.
    • Alles über den RA dauert und ich wohne ja in der Baustelle, was dann wieder die familiäre Situation belastet.
    • Die ganze Geschichte ist sehr mäßig dokumentiert.
    • ..., was wiederrum dazu führt, das sich der RA sehr schlecht einen Gesamtüberblick verschaffen kann, was Pkt.1&2 weiter verschärft.

    zu guter Letzt:
    Was kann ich überhaupt mit dieser Aktion "rausholen"? Lohnt sich das, außer vielleicht Recht zu bekommen?


    Ich werde das nochmal überdenken...der Archi hätte auf jeden Fall ein bißchen Stress verdient.

    Ciao
    Mattes
     
  20. #20 DerSuchende, 20.06.2009
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    Die Handwerks- und Architektenkammern haben meist eine unabhängige Schlichtungsstelle, die sowohl von Kammerzugehörigen als auch von deren Kunden angerufen werden kann.
    Vielleicht haste damit Glück ?

    MfG
     
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