Farbe blättert an der Giebelverkleidung ab

Diskutiere Farbe blättert an der Giebelverkleidung ab im Baumurks in Wort und Bild Forum im Bereich Rund um den Bau; Also bleibt nur, einen Sachverständigen mit der Klärung des Mangels und der Ursache zu beauftragen. Zumindest eingrenzen müßte der SV. Bloß...

  1. #21 Ralf Dühlmeyer, 16.07.2009
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    Tja irgendwie bin ich da deutlich auf Erics Seite. ;)
    Zunächst ist doch mal zu klären, ob es ein Baumangel ist oder ob andere Ursachen in Frage kommen.
    Dann sollte der Anwalt, der (sinnvoller Weise) die Mängelrüge schreibt, ja auch wissen, was er reinschreiben muss.
    Schließlich dürften wir uns nach der Abnahme bewegen.
     
  2. #22 harvey63, 17.07.2009
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    Vielen Dank erst einmal an alle! :winken
    Ihr habt mir mit Euren Beiträgen Mut gemacht, nicht einfach den Kopf in den Sand zu stecken und die Probleme so hinzunehmen.:28:

    Ich habe gestern eine Mängelrüge (per Brief, Einschreiben/Rückschein) an den GU geschickt, in der ich noch einige andere Kleinigkeiten angesprochen habe. In diesem Schreiben habe ich eine Frist gesetzt, bis zu der sich der GU geäußert haben soll. Mal schauen, was passiert.
    Danach habe ich vor, sollte man sich nicht normal unterhalten können, den Weg über die Innung zu gehen - mal schauen, was dort gesagt wird.

    Ich habe bewusst noch keinen Anwalt oder SV hinzugezogen, weil ich die Baufirma aus der Bauphase heraus eigentlich als recht seriös kennengelernt habe und ich erst einmal den ruhigeren Weg gehen möchte - vielleicht erweist er sich als falsch - wer weiß?

    Wenn der Weg über die Innung Blödsinn ist und ich besser mit härteren Bandagen antreten sollte, so weist mich gerne darauf hin!!

    Viele Grüße
    Helmut
     
  3. lawyer

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    ... mit der Folge, dass die Mangelrüge rechtlich bedeutungslos ist, wenn keine ablehnende Antwort kommt. Es ist eine Frist zur Mangelbeseitigung zu setzen. Zu einer Stellungnahme ist der BU nicht verpflichtet.
     
  4. Eric

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    Sehe ich anders: Werner/Pastor, Rdnr. 159 a.E.; Mangelfolgeschaden; §§ 634 Nr.4, 280 Abs.1 BGB; vorherige Fristsetzung nicht erforderlich.

    Hierzu folgende Überlegungen:

    Angenommener Fall: Einzelvergabe aller Gewerke. Mangel ist klar ( z.B. auf der Innenseite der Dachschräge ist ein Wasserfleck ). Unklar ist aber, worauf der Mangel beruht und wem der Mangel zuzurechnen ist/ wer ihn zu verantworten hat. In Betracht kommen: Dachdecker, Trockenbauer ( Dampfbremse ) , Sanitärunternehmer ( undichtes Wasserrohr ), Elektriker ( Beschädigung der Dampfbremse durrch Elektroleitung ) .

    Soll dann der AG alle potentiell in Betracht kommenden Verursacher zunächst unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern, bevor er einen Sachverständigen mit der Ermittlung des tatsächlichen Verursachers beauftragt? Wie soll der Laie überhaupt erkennen, wer potentieller Verursacher sein könnte und wen er insofern " auf Verdacht " unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung aufzufordern hat.

    Anschlußfrage: Haben die angeschriebenen potentiellen Verursacher einen Anspruch auf Ersatz ihrer Untersuchungskosten, wenn sich herausstellt, daß sie nicht verantwortlich sind ? Dürfen sie diese Kosten im Vorfeld anmelden bzw. die Untersuchung von der Zusage der Kostenerstattung durch den AG abhängig machen ?

    Was ist, wenn ein zur Mangelbeseitigung aufgefordeter Unternehmer eine Bauteilöffnung vornimmt und sich hierbei herausstellt, daß er für den Mangel nicht verantwortlich ist: Kann er dann das endgültige oder sogar auch das provisorische Verschließen der Öffnung verweigern ? Darf er seine weitere Tätigkeit zumindest von der vorherigen schriftlichen Zusage einer Vergütung des BH für a) Öffnen und Schließen oder b) nur für das Schließen abhängig machen ? Was gilt, wenn das Schließen unbedingt erforderlich ist ( z.B. bereits erfolgte Öffnung des Dachs ) und der BH die Vergütung verweigert ? Wer hat den Schaden zu tragen, wenn der AN mangels Übernahme der Kosten das Verschließen der Öffnung unterläßt und es dann unerwartet regnet und die Dachkonstruktion noch weiter durchfeuchtet? Gilt die angenommene Lösung auch dann, wenn bereits Regenwolken am Himmel stehen und es während der Diskussion über die Vergütung zu Niederschlag kommt? Was gilt, wenn der Unternehmer schon im Vorfeld erklärt, er werde von dem AG nach der Rechtsprechung des OLG Köln den Ersatz seiner Untersuchungskosten verlangen, sofern sich bei der Untersuchung herausstellen sollte, daß er nicht verantwortlich ist ( mache ich in solchen Fällen immer ! ) und der AG daraufhin noch vor dem Untersuchungstermin erklärt, er verweigere die Erstattung dieser Kosten, egal was bei der Untersuchung herauskommt ?

    Fragen über Fragen bei der " Verzugslösung ".
     
  5. #25 kilianus, 18.07.2009
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    Kompliziert Ihr das Ganze nicht etwas ? Derjenige, der den Anstrich aufbrachte, der jetzt sich vom Untergrund verabschiedet ist doch Der, der für Sein Gewerk gewährleistet ! Wen wollt Ihr denn sonst noch alles mit in die Haftung ziehen, zuletzt ist der Statiker auch noch mit im Boot !
    Da geht es ja zu wie im Hochbauamt !
     
  6. Eric

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    Damit hat Harvey im Beitrag # 16 klargestellt, daß er für Ausführungsfehler ( und Materialfehler ) nur den GU unter Fristsetzung zur Mangelbeseitigung auffordern muß.

    Mithin wäre es schon mal falsch, den in Anspruch zu nehmen, der den Farbanstrich angebracht hat. Der haftet Harvey in keinem Fall, denn er ist Sub des GU.

    Was ist aber, wenn Harvey vor Beauftragung des GU einen eigenen Planer hatte, der GU nach dessen Plänen ausgeführt hat und die Planung einen Fehler enthält, der die Farbabplatzung verursacht hat. Bei nicht erkennbarem Planungsfehler ist der Unternehmer aus der Haftung frei; bei erkennbarem Planungsfehler muß sich der AG den Planungsfehler zumindest anspruchsmindernd zurechnen lassen.

    Genaues wissen wir nicht.

    Ich kenne Fälle, da wurde bei vermeintlich klarer Sachlage jahrelang mit dem Unternehmer prozessiert, bis sich herausstellte, daß ein Planungsfehler mangelursächlich war. Gewährleistungsansprüche gegen den Planer waren dann verjährt. Das wäre dem AG möglicherweise nicht passiert, wenn er frühzeitig einen Privatgutachter eingeschaltet hätte; jedenfalls hätte der Privatgutachter gehaftet, wenn er den Planungsfehler auch nur fahrlässig übersehen hätte.

    Insofern: Alles nicht so einfach, wie Kilianus sich das vorstellt.

    Ich hätte in diesem speziellen Fall nichts dagegen einzuwenden, dem GU erst einmal die Farbabplatzungen als Ausführungsfehler um die Ohren zu hauen. Man sollte halt nur wissen, wie es weitergeht, wenn der GU die Beseitigung ablehnt oder überhaupt nicht reagiert. Spätestens dann stellt sich die Frage, ob noch weitere Verantwortliche in Betracht kommen und Maßnahmen gegen den Verlust des Gewährleistungsanspruchs ergriffen werden müssen. Denkbar wäre insoweit ein selbständiges Beweisverfahren. Das könnte ein versierter Anwalt mit bautechnischem Grundverständnis und Mut auch ohne vorherige Einschaltung eines Privatgutachters hinbekommen. Denn er braucht dort nur die Mangelerscheinungen nach ihrem äußeren Bild zu beschreiben und stellt dann die Frage nach der Verantwortlichkeit, wenn mehrere Verursacher in Betracht kommen, sowie den Kosten der Ersatzmaßnahme durch einen Drittunternehmer, da der AN nach Fristablauf ja kein Nachbesserungsrecht mehr hat. Danach folgt die Klage auf Kostenvorschuß im Weigerungsfalle.

    Bautechnisches Grundverständnis gehört indes nicht zur Ausbildung des sog. Fachanwalts für Baurecht. In der Regel wird daher spätestens in diesem Stadium doch noch ein Privatgutachter vorgeschaltet. Jedenfalls wäre das für den Fachanwalt der " sichere Weg ".

    Fazit: Hier geht beides: SV vor oder nach Aufforderungsschreiben. Kostenerstattung für den SV ist in beiden Fällen klar.

    Was die BH nur nicht wissen: SV vorher ist sicherer. Der sagt nämlich im Idealfall, was Mangelursache ist und wie er dauerhaft behoben werden muß. Arbeitet der SV schlampig, haftet er selbst.

    Was macht der Unternehmer ??? Kann der Bauherr die Ordnungsmäßigkeit und Dauerhaftigkeit der Nachbesserung beurteilen ? Was ist, wenn der Unternehmer sich nur über die Gewährleistungsfrist hinwegpfuscht ?

    Harvey ist so ein Kandidat: Laie und völlig ahnungslos, will Geld sparen und hofft, daß der GU kommt und alles fachgerecht und dauerhaft in Ordnung bringt. Bleibt nur zu hoffen, daß er nicht träumt.
     
  7. #27 harvey63, 04.08.2009
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    Neue Infos

    Hallo an alle Interessierten.

    Nachdem hier so viel auf meine Fragestellung geschrieben wurde, halte ich es für meine Pflicht, kurz zu informieren, was passiert ist.

    Ein MA des GU war bei uns, hat einige kleinere Sachen nebenbei erledigt und zwei Bretter abgenommen, die bei einem Sachverständigen untersucht werden sollen, um herauszufinden, welches die Ursache ist. Fest steht eigentlich, dass es so nicht normal ist - aber das wurde ja auch von Euch schon so beschrieben.
    Dafür noch einmal vielen Dank, denn Hartnäckigkeit zahlt sich manchmal aus.
     
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