BG will Baustelle stilllegen

Diskutiere BG will Baustelle stilllegen im Bauüberwachung, Bauleitung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo Profis, gerade kam ein aufgregter Anruf eines guten Bekannten, der gerade in Eigenregie (nix schwarz, keine polnische Brigade - nur mit...

  1. #1 Erdferkel, 17.06.2009
    Erdferkel

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    Hallo Profis,
    gerade kam ein aufgregter Anruf eines guten Bekannten, der gerade in Eigenregie (nix schwarz, keine polnische Brigade - nur mit Freunden, darunter zwei Dachdecker) nach Feierabend sein Dach deckt.

    Eben kam ein böser Brief der BG, dass sie die Baustelle stilllegen wollen. Den Wortlaut und irgendwelche Details kenne ich nicht, das ging in der Aufregung unter.

    Leider bin ich hier völlig ahnungslos - können die das? Ich würde Details bei Bedarf nachreichen.

    Gruß,
    Erdferkel
     
  2. Robby

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  3. #3 Jürgen V., 17.06.2009
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  4. #4 Bauwahn, 17.06.2009
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  5. #5 Erdferkel, 17.06.2009
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    Und was kann man dagegen tun? Nennt die BG Auflagen, die erfüllt werden müssen und auch von einer Feierabendbrigade erfüllt werden können?
     
  6. #6 lordbauer, 17.06.2009
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    Kann es denn sein, daß das Gerüst fehlt?
     
  7. Jonny

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    das müsste im Schreiben der BG stehen, was ihnen nicht passt.

    Gibt's 'n gerüst?

    Grüsse
    Jonny
     
  8. #8 euda1234, 17.06.2009
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    Auch gute Bekannte meldet man vorher bei der BG an......
     
  9. #9 Bauwahn, 17.06.2009
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    nein, die privaten Helfer meldet man i.A. nur nachträglich.
     
  10. #10 Erdferkel, 17.06.2009
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    Jawoll, ein Gerüst gibt es. Vermutlich gibt es hier ein paar ernstzunehmende Vorschriften, die vielleicht nicht eingehalten wurden?
    Wenn alles vorschriftsmäßig hergerichtet ist, könnten dann die Arbeiten weitergehen? Muß jemand von der BG das abnehmen?
     
  11. damy

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    @Erdferkel

    Warum machst Du denn so eine Hektik, der Herr der BG hat den Bau eingestellt und bestimmt ein paar Worte dazu gesagt weshalb er das getan hat. Er hat bestimmt auch gesagt was getan werden muss bevor es auf der Bustelle weitergeht.

    Habt ihr sonst noch leichen im Keller?
     
  12. #12 Erdferkel, 17.06.2009
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    Nee, die Hektik machen die anderen...

    In dem Schreiben wird das Gerüst bemängelt, u.a. fehlende Fangnetze. Außerdem wären alle dort arbeitenden über die BG zu versichern, eine private Versicherung (die gibt es) würde nicht ausreichen.
    Mein Bekannter hätte aber gehört, daß es hierbei eine Geringfügigskeitsklausel geben würde. Aber nichts genaues weiß man nicht...

    Danke für eure Geduld.
     
  13. #13 Gast943916, 17.06.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    da hast du doch den Grund, Mangel beheben und auf ein neues...


    Gipser
     
  14. #14 Zuviel Zeit, 17.06.2009
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    Könnte mir als Laie mal jemand erklären, aufgrund welcher rechtlichen Grundlage die BG irgendetwas machen will, wenn ich privat eine nicht genehmigungspflichtige Arbeit auf dem eigenen Grundstück mache und mir Freunde dabei helfen?

    Das die Sache bei genehmigungspflichtigen Arbeiten anders aussieht, weil die Genehmigung durchaus grundsätzlich mit der Auflage verknüpft sein kann, die entsprechenden Ansicherungsmaßnahmen zu beachten ist klar.

    Einfach mal mit gesundem Menschenverstand gedacht...woher sollte die BG dieses Recht ableiten?

    Gruß
     
  15. #15 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2009
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    Weil Du als Selberbauer qua Gesetz zum "Unternehmer" wirst.
    Und Unternehmen haben sich an die BauBG-Vorschriften zu halten.
     
  16. #16 Zuviel Zeit, 17.06.2009
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    Aha, Danke.

    Würde das dann bedeuten, wenn ich mein Bad neu fliese müsste ich diese Arbeit über die BG versicherung und wenn mir ein Paket Fliesen auf den Fuß fällt, würden die Leistungen erbringen?

    Dann müsste man ja genaugenommen jede Form von handwerklicher Arbeit im eigenen Haushalt (und sei es nur malern) jedesmal bei der BG anzeigen...und dementsprechend löhnen.

    Gruß
     
  17. damy

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  18. #18 Bauwahn, 17.06.2009
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    Ja, konsequent zu Ende gedacht.
    Allerdings sind Bauherr plus Ehegatte von der Versicherungspflicht ohnehin ausgenommen.
     
  19. #19 Ralf Dühlmeyer, 17.06.2009
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    Nö - Du bist der Chef Deines DIY"Unternehmens". Und versicherbar sind nur Angestellte (Deine Kumpels), es sei denn sie erbringen Gefälligkeiten. ;)
    Cheffe ist nicht versicherbar bei der BauBG. Der darf ne eigene Unfallversicherung abschliessen!!

    Aber im Prinzip musst Du auch melden, wenn Schwager Dir beim Renovierungsanstrich hilft.
    Und wennste nicht nachweisen kannst, dass er Dir nen Gefallen tut, dann müssteste auch löhnen - ja.
    Aber dafür wäre er auch versichert (falls Ihr nicht zufällig gegen eine der zahlreichen Sicherheitsvorschriften der BG verstossen habt - also z.B. ne Bohle über zwei Bierkisten gelegt habt)
     
  20. #20 Bauwahn, 17.06.2009
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    Das stimmt nicht ganz, auf freiwilliger Basis bietet die BG das an, allerdings zu einem Preis, der wohl auf einer 50-Stunden-Woche basiert und damit in den meisten Fällen völlig indiskutabel ist.
     
Thema: BG will Baustelle stilllegen
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