Keller überflutet nach Arbeiten am Abwasserkanal

Diskutiere Keller überflutet nach Arbeiten am Abwasserkanal im Tiefbau Forum im Bereich Neubau; Hallo an die Egsbaerdn, wir wohnen in einem Haus Bj 1963, in dem einige Kellerräume Bodenabflüsse besitzen, es aber keine Rückstauklappe oder...

  1. atze02

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    Hallo an die Egsbaerdn,

    wir wohnen in einem Haus Bj 1963, in dem einige Kellerräume Bodenabflüsse besitzen, es aber keine Rückstauklappe oder ähnliches gibt.
    Laut Vorbesitzer war der Keller auch noch nie überflutet, der schon recht alte Putz an den Kellerwänden hatte auch keine Wasserränder o.ä.
    Nun wurden vorgestern am Abwasserkanal - direkt vor unserem Haus ist ein Gully - Arbeiten durchgeführt, welche genau weiß ich momentan noch nicht.
    Und prompt stand unser Keller unter Ab-Wasser. :(
    Den Gf der Kanalfirma hob das Ganze nicht weiter an, er sagte mir dass er seine Haftpflichtversicherung informieren wird die ab er sowieso nicht zahlen wird weil man gesetzlich verpflichtet ist eine Rückstauklappe eingebaut zu haben.

    Nun meine Frage: weiß jemand, seit wann die Vorschriften DIN1986, DIN EN12056 und DIN EN 13564 gelten?


    Vielen Dank schon mal,

    André, der grade seinen Keller trocknet
     
  2. #2 Manfred Abt, 18.06.2009
    Manfred Abt

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    die Normen sind ja gut und schön, aber wirklich relevant ist das Ortsrecht.

    Und das ist die Entwässerungssatzung der Kommune bzw. des Kanalnetzbetreibers. Und dort steht mit Sicherheit drin, dass sich jeder Anschlussnehmer gegen Rückstau zu sichern hat.

    Eigentlich keine Chance auf irgendeinen Schadensersatz, da hier der Anschlussnehmer gegen das Ortsrecht verstoßen haben dürfte und dann seinen Schaden eben selbst zu tragen hat.

    Eine winzige Chance mag es geben: es gibt einige Urteile, die die Netzbetreiber dann schadensersatzpflichtig gemacht haben, wenn sie durch Arbeiten am Kanalnetz die üblichen Wasserspiegellagen bewusst anheben und dies nicht irgendwie in der Ortspresse kundgetan haben.
     
  3. joegeh

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    Hallo Andre,

    ich denke da hast du keine Chance auf Schadenersatz.
    Bei mir in der Gegend häufen sich solche Fälle... nach der Sanierung des Abwasserkanals kommt aus einem Gully der schon 40Jahre drin ist plötzlich das Wasser raus :eek:
    Auf Nachfrage hieß es das die AW-Kanäle viel zu groß bemessen wurden und jetzt besser passen würden(nur nicht bei Starkregen)
    Am Besten:
    Alle AW-Anschlüsse unter der Rückstauebene (Außgußbecken Tropfwassersifon etc. nicht vergessen) sichern lassen.:28:
     
  4. atze02

    atze02

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    Hallo & Danke erstmal für die Antworten,

    ganz zufälligerweise stand im Amtsblatt unserer Gemeinde jetzt, ein paar Tage nach unserer Überschwemmung, nochmal ein Hinweis auf den Schutz gegen Rückstau. In dem Artikel wird bezüglich der technischen Bestimmungen explizit auf DIN EN 12056 und DIN 1986 verwiesen.
    Das Ortsrecht selbst in Schriftform liegt mir momentan noch nicht vor.

    Angekündigt wurde diese Aktion uns gegenüber nicht, soweit ich es verstanden habe wurde u.a. ein Inliner / Hardlinder eingebracht (Innen-Abdichtung des Rohres?) und für die Arbeiten eine Gummiblase zum Absperren benutzt - es hatte zu dem Zeitpunkt geregnet bzw. angefangen zu regnen.


    Bis dahin,

    André - der wieder am Aufräumen ist
     
  5. ISYBAU

    ISYBAU

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    nun gut, eine chance hat er schon.

    Wenn der Rückstau - technisch durch die Baumassnahme - verursacht wurde, gibt es einen Störer - ohne den es eine Kellerüberflutung nicht gegeben hätte. Nachdem es keine funktionierende Rückstausicherung gibt ... wird wohl etwas hängen bleiben.

    Trotzdem: Man darf auch kein im halteverbot parkendes Auto anfahren, oder?
     
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