Estrich abgesenkt

Diskutiere Estrich abgesenkt im Estrich und Bodenbeläge Forum im Bereich Neubau; Hallo, wir haben ein Problem mit unserem Estrich - und daraus resultierend mit den verlegten Fliesen. Eine Dehnfuge ist vor ca. einem halben...

  1. Geku

    Geku

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    Hallo,

    wir haben ein Problem mit unserem Estrich - und daraus resultierend mit den verlegten Fliesen.

    Eine Dehnfuge ist vor ca. einem halben Jahr gerissen, und daraufhin auch die Fliesen auf ca. 5 Meter Länge. Ursache gem. Fliesenleger eine Absenkung des Estrichs. Zur näheren Bestimmung der Ursache wurde eine Fliese entfernt und ein Riss des Estrichs festgestellt.

    Beide Parteien - Fliesenleger und Estrichleger - schieben sich nun den Ball zu und versuchen, wie das halt so ist, sich aus der Regulierung zu stehlen.

    Wir haben über einen Bauträger gebaut - wie es halt wiederum so ist. Gott sei Dank stellten wir kurz vor Ablauf der Gewährleistung (5 Jahre) den Mangel fest und konnten den Bauträger verpflichten, auf die Einrede der Verjährung zu verzichten (o.ä.) - also haben wir weiterhin Anspruch auf Mängelbeseitigung.

    Frage: Kann definitiv nicht ohne Gutachter festgestellt werden, wer für den Schaden verantwortlich ist? Die Absenkung ist erst nach 4,5 Jahren aufgetreten oder bemerkt worden. Der Riss der Fliesen ist definitiv erst vor ein paar Wochen aufgetreten. Gibt es kein Indiz für eine Schuldfrage nach so langer Zeit? Wären Spannungen durch beispielsweise falsches Mörtelbett nicht schon viel früher aufgetreten?

    Wir erinnern uns noch daran, dass der Fliesenleger bestimmt drei mal die Restfeuchte gemessen hat, bevor er mit Verlegen anfangen durfte. Der Estrich ist ein Zementestrich, die Dämmung "normalstark." Sollten genauere Details notwendig werden, so kümmere ich mich dann schnellstens darum.

    Über ein paar Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise würde ich mich sehr freuen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Gerhard Kurz
     
  2. Lebski

    Lebski Gast

    Foto wäre hilfreich.

    Und beide, Fliesenleger und Estrichleger, sollten sich mal überlegen, was so ein Gutachten kostet? Die Reperatur ist u. U. günstiger als das Gutachten.

    Übrigens, das Gutachten ist das Problem des BT, ebenso wer letztendlich Saniert oder Bezahlt. Also BT in Verzug setzen, soll der sich drum kümmern.
     
  3. Geku

    Geku

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    Vielen Dank für schnelle Antwort.

    Ich versuche mal, ein Foto einzustellen. Wird aber nur wenig zu sehen sein, da der Riss des Estrichs eh schon mit bloßem Auge schwer zu erkennen ist. Die Dehnfuge ist aber "fotogen."

    Der Bauträger stellt sich quer und behauptet, man glaubt es kaum: Für den Estrich kann er schon haften, aber für den Bodenbelag nicht. Er könnte ja schließlich nichts dafür, dass wir Fliesen verlegen ließen. Hätten wir Parkett verlegt, so würden wir nichts bemerkt haben - und der wäre nicht kaputt gegangen.

    Na ja, an und für sich war der BT nicht so übel, aber jetzt ...

    Ich melde mich mit Fotos nochmal.

    mfg

    Gerhard Kurz
     
  4. Eric

    Eric

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    Ihr Fall ist mit der Antwort von Lebski geklärt.

    Der BT haftet für die Fehler seiner Subunternehmer. Daher ist es belanglos, ob der Estrichleger oder der Fliesenleger Mist gemacht hat. Mangel ist klar: Der Bodenbelag erfüllt nicht die vorausgesetzte Funktion; er weißt Risse auf. Auf die Mangelursache kommt es für den Gewährleistungsanspruch nicht an.

    Sie sollten zu einem Bauanwalt. Denn der BT will offenbar nicht freiwillig nachbessern und die Gewährleistungszeit ist bereits rum. Der Verzicht auf die Einrede der Verjährung könnte mit der endgültigen Ablehnung des BT hinfällig werden und an dessen Stelle eine kurze Überlegungsfrist zur Einleitung von Maßnahmen zur Verjährungshemmung treten ( z.B. selbständiges Beweisverfahren, Klage auf Vornahme der Nachbesserung ).
     
  5. #5 bauhexe, 05.03.2004
    bauhexe

    bauhexe

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    Ist eigentlich über die Dehnfuge übergefliest worden? Ich meine, ohne auch die Dehnfuge in Fliesenbereich fortzuführen? Dann hätte das der Fliesenleger versuppt!
     
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