Um wieviel darf der Auftragnehmer daneben liegen?

Diskutiere Um wieviel darf der Auftragnehmer daneben liegen? im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, es geht nur um einen lapidaren Betrag. Wir haben eine Terrasse bauen lassen. Der Auftragnehmer, war vorab zwei mal vor Ort um sich alles...

  1. #1 skydiver75, 18.06.2009
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    Hallo,

    es geht nur um einen lapidaren Betrag. Wir haben eine Terrasse bauen lassen. Der Auftragnehmer, war vorab zwei mal vor Ort um sich alles anzuschauen. Er hat als Füllbodenmenge 5 m³ kalkuliert. Tatsächlich geliefert und in Rechnung gestellt wurden jedoch 15m³! Unglaublich ,dass er so daneben gelegen hat. Ich habe ihm die "Extra" 10 m³ nicht bezahlt, da es doch nicht mein Problem ist, dass er sich so verkalkuliert hat (bei 7m³ hätte ich nichts gesagt). Sehe ich das richtig?

    Darüber hinaus hat er uns extra Schneidekosten (für die Granitplatten und der Tresseneinfassung) in Rechung gestellt, mit der Begründung, das es Zusatzwünsche waren....Tatsächlich haben sich die zusätzlichen Schneidearbeiten aus Messfehlern des Auftragnehmers ergeben.....Den dafür fälligen Betrag habe ich auch aus der Rechnung gestrichen....Ist so was eigentlich rechtens?
     
  2. #2 S.Oertel, 18.06.2009
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    Tach auch,

    wie immer: Was war vereinbart?

    - 1 Stück Terasse zum Festpreis von xx EUR
    - Einheitspreisvertrag? Wie formuliert?
    - mündlich: Kostet ungefähr... - ja mach!

    Irrtümer passieren - aber, wenn ich einen Festpreis mache, liegt auch das komplette Kalkulationsrisiko bei mir.

    Sicher? Sowas ist natürlich link!

    Gruss
    Sven
     
  3. #3 skydiver75, 18.06.2009
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    Also der Auftraggeber hat mir eine Kalkulation sprich ein Angebot gemacht, wo fest fixiert war, dass 5m³ aufgefüllt werden.........ich habe es schwarz auf weiß...

    Das mit den Zusatzkosten finde ich auch ein starkes Stück......
     
  4. #4 Gast943916, 18.06.2009
    Gast943916

    Gast943916 Gast

    da müsste man den genauen Wortlaut und den Schlusstext des Angebotes kennen um sich ein Urteil zu erlauben...


    Gipser
     
  5. gast3

    gast3 Gast

    Gut ..

    Schneidekosten, wenn es so war - ist eine Sache

    was das Verfüllen angeht, würde ich ihm einen Kompromis anbieten


    Gruß

    Helge
     
  6. #6 Olaf (†), 18.06.2009
    Olaf (†)

    Olaf (†)

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    Warum?


    Willste auch noch denjenigen unterstützen, der nach dem Motto handelt "Wer das meiste vergißt, kriegt den Auftrag?"
     
  7. #7 skydiver75, 18.06.2009
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    Also der Wortlaut: "5m³ Füllboden liefern und einbauen, und lagenweise verdichten"

    Die Schneidearbeiten sind einerseits auf Messfehler zurück zuführen, d.h. sie haben ein falsches Maß genommen, so dass die letzten Platten keine ganzen mehr waren......
    Andererseits ist es so: Hausfassade mit Terrassentür. Die Tür schließt nicht plan mit der Fassade ab, sondern sie ist ca 20 cm nach innen versetzt. Nun haben wir gesagt, dass der Bereich des Terrassenausgangs nicht durch einen 20 cm Plattenzuschnitt verlegt werden soll, sondern ganze Platten ausgeklinkt, welche dann ggf. ausgeklinkt werden müssen. Sicherlich kann man dort argumentieren, dass dies ein Sonderwunsch ist, aber unterhalb der Terrassentür befinden sich noch eine 20 cm Styropordämmung, bevor der Füllboden kommt und da dieser Bereich der meist genutzte ist, habe ich gesagt, dort ja defakto die Stelle ist, wo mir etwas wegbrechen könnte, sprich im Bereich des Styropor - Füllbodenübergangs (ich hoffe, dass es halbwegs verständlich formuliert ist).
    Insofern ist es kein wirklich Sonderwunsch, denke ich, sondern eher der GMV.
     
  8. gast3

    gast3 Gast

    war es so - weiß nicht ? Will ich aber auf keinen Fall !

    glaube aber nicht, dass der Sand den Auschlag gegeben hat (würd mich davon unabhängig mal interessieren wie groß die Terrasse ist - 15 m³ ist ja schon ordentlich.

    Davon abgesehen, wer weiß, warum er mehr einbauen musste.

    Aber letztendlich denke ich, dass vollkommende "Sturheit" - zu Recht oder zu Unrecht - in so einem Fall nicht weiterführt. Kann man sich wunderbar die Köppe einschlagen und sich nacher vor Gericht vergleichen - super.

    Helge
     
  9. #9 Budenzauber, 18.06.2009
    Budenzauber

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    Hallo,
    wie "lapidar" ist denn nu lapidar? Sonst lohnt das von Helge beschriebene Szenario wirklich nicht.
    Gab es denn Vergleichsangebote und wurden die mit 15 m3 gerechnet?
    Wenn wirklich 15 m3 aufgefüllt wurden, warum dann nicht 15 m3 bezahlen?
    Oder eben 'nen Kompromiss suchen.

    Ich find den (Mengen)Unterschied schon heftig, spricht nicht für die Professionalität des AN. Aber mit 2/3 weniger Füllmasse wäre auch niemand happy, oder?

    Nur meine Laienmeinung.

    Gruß Budenzauber
     
  10. sniper

    sniper

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    wir reden hier von einer terrassentür,ich glaub hier ist noch was anderes im argen

    ein bild mit einer nahaufnahme und eine totale wäre gut
     
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