Bekiestes Flachdach mit Kunststoffdichtungsbahn - als Terrasse nutzbar?

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  1. #1 stolley, 18.06.2009
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    Hallo Leute!

    Ich habe ein bestehendes, bekiestes Flachdach mit Kunststoffdichtungsbahn. Vom Bauherren wurde der Wunsch geäußert, dieses als Terrasse zu nutzen.

    Das Problem könnte hier wohl die Dämmung darstellen - ist sie tragfähig genug?
    Unterlagen zur verwendeten Dämmung gibt es nicht mehr.

    Kann ich eher davon ausgehen, dass sie ausreichend tragfähig ist, oder eher nicht? Ich weiss ehrlich gesagt nicht, welchen Unterschiede es da bei der Dämmung in der Druckfestigkeit gibt. Ist begehbare Dämmung wesentlich druckfester als nur "bedingt begehbare"?
     
  2. #2 Gast360547, 18.06.2009
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    eher nicht

    Moin,

    es wird sich wahrscheinlich um eine PS 20 SE handeln. Bei Terrassen würde ich mindestens PS 30 SE einsetzen.

    Neben der Tragfähigkeit der Wärmedämmung gibt es aber noch eine ganze Menge anderer Parameter, die beachtet werden müssen.

    Grüße

    stefan ibold
     
  3. #3 stolley, 18.06.2009
    stolley

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    Ok, danke schonmal!

    Sicherlich: da gibt es noch einiges zu beachten:
    Tragfähigkeit des Daches an sich, Ansturzsicherung (Montage auf Attika oder auf Dachfläche mit Punktfundamenten, Belag, Anpassung Dacheinlauf....)

    Habe ich etwas vergessen?
     
  4. #4 schulle82, 18.06.2009
    schulle82

    schulle82 Gast

    hey,
    generell sollte eigentlich die dämmstofftragfähigkeit ausreichend sein, denn der Kies der jetzt drauf ist wiegt ja auch einiges. der wird ja sicherlich runter kommen.
    was mir aber gleich sauer aufgestoßen ist, einlagige abdichtungen sind seit august 2008 nicht mehr zugelassen als terrassenabdichtung. wenn es sich um ne folienabdichtung handelt wird sie evtl. einlagig sein. also falls dann mal irgendwann was ist, hat der den hut auf der das ding als terrasse geplant hat.
     
  5. #5 Gast360547, 19.06.2009
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    herr kollege,...

    Moin,

    ... woher beziehen Sie Ihre Informationen??
    .
    Eine Kiesauflast ist mit einem begehbaren Belag und der anschließenden Nutzlast nichteinmal im Ansatz zu vergleichen. Benötigt wird EPS dh.

    Soso, seit August 2008 nicht mehr zugelassen?

    3 Regel für Abdichtungen genutzter Dächer und Flächen3.3 Werkstoffe (4).

    Da können Sie alles Wichtige nachlesen:
    Bestellen

    Flachdachrichtlinie
    Kommentar eines Sachverständigen

    2009. DIN A4 Kartoniert, 200 Seiten.
    ISBN 987-3-481-02594-6
    59,-- Euro
    Verlagsgesellschaft Rudolf Müller
    Telefon: 0221 5497-120
    Telefax: 0221 5497-130
    service@rudolf-mueller.de
    Online-Bestellung.

    Grüße

    stefan ibold
     
  6. #6 stolley, 19.06.2009
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    Nach meinen Informationen wäre die Nutzlast für eine Terrasse 4,0 kN/m2. Das dürfte bei der damals berücksichtigten Schneelast ein vierfaches dessen sein, worauf die Dämmung bzw. das Flachdach ausgelegt wurde.

    Schöne Sch...

    Stimmt es nun, dass einlage Abdicht. für Terrassen nicht mehr zulässig sind? Und wie sieht das bei so einer geplanten "Umnutzung" aus?

    Angedacht ist übrigens als AUfbau lediglich die Verlegung von Gummigranulatplatten (grossformatig mit Nut-Feder-System) - ggf. direkt auf dem Kies oder nach Abtragen des Kieses auf eine Splittlage.

    Gruß
     
  7. #7 Gast360547, 19.06.2009
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    ähm

    Moin,

    will ja nicht arrogant wirken, aber haben Sie keine Fachliteratur für solche Fälle?
    Gefragt ist hier die DIN 18195-6 sowie die Flachdachrichtlinie, wobei ich bei einer Umnutzung schon die aus Okt. 08 nutzen wollte. Problematisch ist aber, dass im Bestand die Abdichtung sehr wahrscheinlich nicht der neuen Richtlinie entpsricht. Die Dicken der Bahnen haben sich geändert.
    Es werden auch im Bestand sehr wahrscheinlich die erforderlichen Trennvliese fehlen.
    Wenn wg. der ungeeigneten WD eh zurückgebaut werden muss, dann neu Abdichten nach neuer Richtlinie.

    Wenn Bedarf besteht, ich bin auch telefonisch zu erreichen.

    Grüße

    stefan ibold

    By the way, hat es dem Kollegen die Sprache verschlagen?
     
  8. #8 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2009
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    Ähhh, Herr Kollege, wieso wollen Sie die Schneelast gegen die Nutzlast AUFRECHNEN?
    Sind Sie noch nie Sylvester auf die (Dach)Terrasse gegangen, um das Feuerwerk zu sehen. Oder schneits am Standort der Terrasse nicht mehr ;).

    Nutzlast - Schneelast kann man/frau nur rechnen, wenn ein Flachdach zur Decke im ausgebauten Steildach wird.
     
  9. #9 stolley, 19.06.2009
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    Die Nutzlast muss doch wohl angerechnet werden, wenn das Flachdach per Definition eine Dachterrasse wird!?

    Dass die Schneelast in jedem Fall dazu kommt ist auch klar!

    Rein gefühlsmässig hätte ich keine Bedenken, das Flachdach als Terrasse zu nutzen, es geht lediglich um die Statik / Prüfstatik.
     
  10. #10 stolley, 19.06.2009
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    In diesem Zusammenhang fällt mir noch eine andere Frage ein:

    Weiss jemand, seit wann es Folienabdichtungen für Flachdächer gibt?
    Das besagte Bauvorhaben stammt nämlich aus dem Jahre 1982 und hat definitiv eine Folienabdichtung.
     
  11. #11 Ralf Dühlmeyer, 19.06.2009
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    Mitte der 70er??? Oder noch länger?
     
  12. #12 Gast036816, 19.06.2009
    Gast036816

    Gast036816 Gast

    Bekiestes Foliendach

    Moin Moin,

    @ stolley - die Schneelast ist da, seit 1982, die Nutzlast mit 4 kN/qm kommt dazu!

    Folien gab es 1982 bereits zur Abdichtung von Dächern, vielleicht sollten Sie einmal prüfen, ob es sich um ein schrumpfanfällige Folie handelt, dann müssen Sie für die Umnutzung die Folie runter nehmen.

    Weiter sollten Sie die (Schnaps)-Idee, den Terrassenbelag auf den Kies zu legen, verwerfen.

    Freundliche Grüße aus Berlin
     
  13. #13 schulle82, 20.06.2009
    schulle82

    schulle82 Gast

    mit den einlagigen terrassenabdichtungen weiß ich daher, dass ich selbst vor ca. einem halben jahr einen streitfall auf einer baustelle hatte bei dem auch 2 sachverständige zugezogen wurden. das ende vom lied war dann, dass ich ich zwar genau nach dem leistungsverzeichnis gebaut habe aber gegen diesen dachaufbau keine bedenken angemeldet hatte.
    der aufbau war(unten nach oben): dampfsperre, 100er dämmung kaschiert, rhepanol fk, bautenschutzmatte, holzbelag.
    die sachverständigen wiesen mich hier auf eine änderung der flachdachregel hin, wonach einlagige abdichtungen bei terrassenbelägen nicht mehr zulässig seien.
    ob das nun genau im august war weiß ich jetzt nicht schon möglich das es auch im oktober war herr ibold :p
    nach wochenlangen briefe schreiben und vor-ort-treffen mussten wir dann die terrasse den fachregeln entsprechend neu machen.
     
  14. #14 schulle82, 20.06.2009
    schulle82

    schulle82 Gast

    hallo,
    also ich habe grade nochmal den schriftverkehr durchgelesen, wegen dieser einlagigen abdichtungsgeschichte.
    also es ist tatsächlich so, das es eine änderung im oktober 08 gab und nicht im august.
    und ganz genau wurde bei dem dachaufbau angekreidet, dass die folienabdichtung einfach nur zu dünn für einen terrassenbelag ist. also eignete sie sich diese folie nicht als einlagige abdichtung(zumindest für dachterrassen).
    naja am ende war ich der dumme...:mauer ich kann nur sagen aus fehlern lernt man. wer schreibt der bleibt
     
  15. #15 Reitmeier, 20.06.2009
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    versteh`ich jetzt nicht.
    PIB, 1,5mm, ohne Vlies für hohe Beanspruchung, oder nicht?
    Mfg
     
  16. Dachi

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    Hmmm, wenn´s ne 1,5er war!!!!!!!!
     
  17. #17 Reitmeier, 21.06.2009
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    gibbet die Rh... fk auch in 2,2?
     
  18. alawan

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    Hi schulle82,

    das hat etwas mit der DIN 18195 zu tun, auf die die Fachregel im Fall von Abdichtungen genutzter Dächer verweist.
    Diese DIN beschreibt den Aufbau mit PIB ziemlich ungewöhnlich, auch der Text der Fachregel für Abdichtungen lautet (inzwischen?) so.
    Unten stehend habe ich mal was aus dem Entwurf der Fachregel kopiert. (...ist tatsächlich aus dem Entwurf, die neue Regel habe ich noch immer nicht installiert...)
    Demnach müsstest Du die PIB bei loser Verlegung mal mindestens zwischen zwei Schutzlagen einbauen. Ob die Kaschierung der Wärmedämmung als Schutzlage zu werten ist, wage ich mal zu bezweifeln. Ich persönlich würde jedoch auf jeden Fall die Vlieskaschierung der Bahn als untere Schutzlage begreifen.
    Wenn also eine ausreichende Schutzlage über der Abdichtung lag, hätte ich mich an Deiner Stelle durch einen Prozess gekämpft.



    3.4.2.1 Abdichtung mit Kunststoffbahnen aus PIB oder ECB
    (1)**Die Abdichtung ist aus einer Lage Kunststoffbahnen mit Mindestdicke nach Tabelle 11 herzustellen. Die Abdichtung kann in verklebter Verlegung auf einer unteren Lage aus einer Bitumenbahn oder einer entsprechenden Kaschierung einer Wärmedämmung mit Klebemasse im Bürstenstreich- oder im Flämmverfahren aufgebracht werden. Beim Flämmverfahren wird die Bahn auf eine erhitzte Bitumendeckschicht aufgebracht.***
    Bei loser Verlegung ist die Abdichtung zwischen 2 Schutzlagen einzubauen.










    © Alle Rechte beim ZVDH** gibt
     
  19. #19 Reitmeier, 21.06.2009
    Reitmeier

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    ja, so steht es in dem Regelwerk 4.6 aus 2008. Mind. Polyvlies 300g/m2 und darüber eine z.B.Bautenschutzmatte mind. 6mm.
    So what?
     
  20. #20 Gast360547, 21.06.2009
    Gast360547

    Gast360547 Gast

    oh mann

    Moin,

    PIB gibt es nur in einer Dicke. Reicht für beide Anwendungen, also genutzte wie nicht genutze Dachflächen.

    Die Fachregel für Abdichtungen sollte allerdings inzwischen installiert werden/sein :shades

    Lest das Buch. Spart zwar nicht das Regelwerk, aber u. U. Ärger.

    Und, Kollege Schulle82, nicht nur die Regeln oder Gutachten lesen, verstehen und umsetzen ist das Maß der Dinge. Denn nur dann können unnötige Verunsicherungen vermieden werden.

    Kollege alawan, sehe ich mit den Schutzlagen genauso. Obwohl es namhafte Kollegen gibt, die es anders sehen und vermutlich ein Gutachten entsprechend schreiben würden.

    Grüße

    stefan ibold
     
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