Strafen bei Garagendach

Diskutiere Strafen bei Garagendach im Architektur Allgemein Forum im Bereich Architektur; Hallo, ich habe vor zu bauen und beschäftige mich gerade mit der Auswahl der Fertighausanbieter. Im Bebauungsplan ist die Vorgabe, dass...

  1. #1 luemmelchris, 18.06.2009
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    Hallo,

    ich habe vor zu bauen und beschäftige mich gerade mit der Auswahl der Fertighausanbieter.
    Im Bebauungsplan ist die Vorgabe, dass Garagen ein Pult oder Satteldach mit 25-45 Grad bekommen müssen. Bei einer Dopplegarage wären das nach Aussagen verschiedener Anbieter alleine für ein Satteldach (Pultdach kommt zu hoch) ca. 20 € für das Dach.
    Allederings kam auch die Aussage, das könnte die Gemeinde eh nicht durchhalten, irgendwann (aber nicht jetzt am Anfang eines Baugebiets) gibts die Ausnahme.
    Was würde es denn kosten, ein Satteldach eizureichen, aber nur flach zu bauen (gebühren Strafe oder sonstiges?) Kann man sowas pauschal sagen?
    Danke
     
  2. #2 Hagi, 18.06.2009
    Zuletzt bearbeitet: 18.06.2009
    Hagi

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    Die höhe der Strafe kenn ich nicht.

    Ich/wir haben selbst aus diesem Grund ein Carport gebaut.
    Entweder Garage mit Dach in Form, Farbe und Art wie das Wohnhaus oder eben ein Carport,,,

    Heute nach 1,5 Jahren ärgere ich mich, nicht "deinen" Weg gegangen zu sein...

    Die Frage ist fällt es überhaupt sofort auf?
    Was kann die Gemeinde überhaupt verlangen?
    Wie kann die Gemeinde reagieren, wenn ich argumentiert hätte, Geld ging aus. Dach wird in 3, 4 oder 5 Jahren aufgestockt,,,

    Gruß
    Michael

    PS. Ich lernte mittlerweile von den Nachbarn, wer viel frägt, der darf nur wenig !
     
  3. #3 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    Ja, das kann man. Ordnungsgeld (ich glaube) bis 50.000 € und oben drauf eine Rückbauverfügung (hier eher eine Weiterbauverfügung).
    Und wer so dumme Sprüche reisst (v.w. nicht durchhalten), der gehört eigentlich weggesperrt oder per schriftlicher Fixierung der Übernahme ALLER Kosten durch ihn vom Markt gefegt.

    20€ werdens wohl nicht sein. Wenn einer 20T gesagt hat, ist das auch Schwachsinn.
     
  4. #4 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2009
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    Ah ja. Wenn jemand morgen die Farbe Deines Autos nicht gefällt, dann darf der das ja sicher umlackieren.
    Und wenn ich gegen Deinen Zaun fahre oder meinen Einkaufswagen in Deine Fahrertür ramme, darf ich sicher auch wegfahren, ohne Dir Bescheid zu sagen, ne wahr?
    Und wenn die Jugendgang aus dem Nachbarviertel Geld für den Wodka braucht, dürfen die doch sicher Deiner Frau die Handtasche klauen.

    Nein? Warum denn nicht. Die haben (nach deren jeweiliger Meinung) auch nur Recht mißachtet, dass grad lästig wie eine Fliege war und sie irgendwie eingeschränkt hätte.

    Klasse Geisteshaltung - echt. Recht ist für die anderen da - für mich nur, wenn ich Vorteile daraus ziehen kann.

    Siggi - wo bleibt der Kotz-Smilie
     
  5. #5 Bauwahn, 18.06.2009
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  6. #6 MoRüBe, 18.06.2009
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    Äh, ich dachte immer...

    ... ich wär der hier mit den kernigen Sprüchen:mega_lol:
     
  7. R.B.

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    Sorry, aber für diese verdeckte "Empfehlung" sollte man Dich an den Kosten beteiligen die dem Fragesteller entstehen. :mauer

    Wenn die Vorgabe lautet:

    Dann ist es eben so. So lange keine Abweichung von diesem Plan genehmigt wird/wurde, kann man nur empfehlen sich strikt an diese Vorgaben zu halten.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 luemmelchris, 18.06.2009
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    wie hoch sind denn aus deiner Sicht die Mehrkosten für ein solches Satteldach? (25 Grad)
     
  9. #9 Thomas B, 18.06.2009
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    Und jetzt kommt der Oberknaller: Man kannes sogar rechtskonform machen...yeah!

    Schade daß der FH-Anbieter nicht so recht firm im Bereich Genehmigungen zu sein scheint, aber der Tip sollte nicht lauten "machen wir einfach", sondern" wir beantragen eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes".

    Natürlich gibt es keine Garantie auf Genehmigung, aber es ist zumindest der richtige Weg. alles andere ist schlichtweg Dummfug.

    Thomas
     
  10. #10 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2009
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    Keine Ahnung. Grösse, Ausstattung, Gestaltung
    Einfachgarage 3*6 m in Sparfassung vielleicht 2 - 3T.
    Doppelgarage mit grossen Nebengelassen und auch schön gemacht vielleicht auch 10T
     
  11. R.B.

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    Jepp.

    In manchen Gemeinden genügt ein Anruf und ein kurzer Schriftwechsel, und die Sache wäre vom Tisch.
    So lange die Wünsche nicht zu exotisch sind, besteht auch eine gute Chance auf Genehmigung.....und schon kann man ruhig schlafen.

    Gruß
    Ralf
     
  12. #12 Hagi, 18.06.2009
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 18.06.2009
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    Die Herren Dippel-Ing und Architekt :-)
    Ihr seit wie immer ein lustige Truppe ! und sooo gesetzesgetreu die Herren, zeig ich schnell mit dem Finger auf den anderen, dann kehrt keiner vor meiner Tür !

    Aktuell in unserer Stadt. Missachtung sämtlicher Bauvorschriften bezügl. grenzbebauung, Sichtfenster Mauer / Straßeneinmündung. Begehung durch Obrigkeit bis RP Stuttgart ! Strafe für die Bauherren 2 x 125 Euro !

    Jetzt kommt mir Herr Gesetzesgetreu und will mich belehren, dass ich mich selbst in den Allerwertesten treten könnte WEIL ICH ORDENTLICH UND NACH BEBAUUNGSPLAN gebaut habe. Sprich ein Flachdach-Carport und dunkelrote Dachziegel.

    Weil so steht's geschrieben, eine Ausnahmeregelung von Amtswegen unmöglich! Willdes bauen nur im "ehemaligen Kasernengelände / großes Neubaugebiet" erlaubt!

    Lustigerweise eine Querstraße davor - Altbestand. Renoviert jeder wie er will und mag und kunderbunt...

    und nun kommt hier das große "kotzen" weil ich mich mit einer freien Meinung kund tue!

    Irgendwie gibt es hier in dem Forum 4, 5 Herrscher die gerne mit dem Finger auf andere zeigen??? Hoffentlich habt ihr selbst nie Dreck am stecken,,,

    In diesem Sinne - nice day
     
  13. #13 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2009
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    Wer sich immer nur die Rechtsbrüche der anderen als Vorbild nimmt, wird selber wieder für Rechtsbrecher zum Vorbild, die ihm dann wieder als Vorbild für Rechtsbrüche dienen, die sich dann wieder andere als Vorbild.............................................

    Aber das willst Du sicher nicht hören, weil Du dann Deine eigene Welt nicht mittels Jammern über die bösen anderen so hinbiegen könntest, wie Du´s gerne hättest.
    Und weil Du Dich dann nach anderen richten müsstest statt wie ein Elefant durchs Unterholz zu brechen.
    Ich wünsche Dir ganz viele gleichgesinnte Nachbarn, vor allem solche mit ausgeprägtem Nachtleben und guten Verstärkern.

    Und eines Morgens wirst Du aufwachen und Dich in einem Staatsgebilde wiederfinden, das wir seit 60/20 Jahren hinter uns gelassen zu haben dachten, weil die mit dem grössten Gewaltpotential und dem stärksten Machttrieb so wie Du denkend das Ruder an sich gerissen haben werden.
    DANN wirst Du schreien. Weil Du Dich dann wirst einfügen müssen. Denn Abweichler (vom dann goldenen Weg) werden massiv bestraft, wenn sie nicht die Milch der entsprechenden Denkart saufen.
     
  14. #14 Thomas B, 18.06.2009
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    Ich will mal annehmen, daß dies nur ein Tipfehler ist....

    Schön! Und? was sollen wir jetzt "empfehlen" oder an "Ratschlägen" auf den Tisch blättern??? Macht es doch so wie dort...kost fast nix...

    Icvh behaupte ja nicht, daß immer alles perfekt und supi läuft, aber hier im Forum Ratsuchenden ernsthaft nahelegen zu wollen sich doch nicht um geltendes (Bau)recht zu scheren ist mehr als fahrlässig.

    Denk' mal drüber nach. Auch über Haftungsfolgen usw.

    Ebenfalls Nice Day

    Thomas
     
  15. Hagi

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    @Dühlmeyer,
    was ist eigentlich Dein (Internet) Problem?

    Deine "xxxx" Kommentare auf meine persönlichen Meinungen / Fragen / Antworten
    gehen mir persönlich mittlerweile "mächtig" auf den SACK!
    Tue mir doch einfach einen gefallen und Ignoriere mich bzw. meine Beiträge - Fertig!
    (und Du musst Dich nicht länger mit einem jammernden Forumsschreiber abtun !)

    Ich habe und bleibe bei meiner Meinung. Die wird auch ein Herr Oberleher R.D. nicht
    verändern (ganz sicher nicht) und wenn DIR meine Meinung nicht gefällt, einfach die Fresse halten!

    Ich glaube oder vermute ganz stark, dass der Fragesteller ein vollmundiger Bürger mit eigener Meinung und freihandelbarem Willen ist/hat, ich gehe nicht davon aus, dass er einer Empfehlung Springe vom Dach folgen wird,,,
    und was meine Meinung / Einstellung / und Lebensart ist geht Disch einen Xxxxx an,
    dieses Recht nehme ich / behalte ich / und werde ich auch weiterhin ausüben.

    mfG
    M.Hagemeyer
     
  16. #16 firefox_i, 18.06.2009
    firefox_i

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    Hallo,
    auch bei uns war es im Bebauungsplan vorgegeben, dass auf die Garage ein Satteldach muss.

    Ich hab mich ehrlich gesagt anfänglich auch darüer geärgert....aber mittlerweile bin ich so froh drüber dass ich unter dem Satteldach nen riesengroßen Stauraum habe den ich nicht mehr hergeben möchte.
    Klar ist der Stauraum mit Kosten verbunden, aber ich sag mal so....
    Ein Satteldach hat auch durchaus den Vorteil dass es länger dauert bis es mal undicht wird....

    Sven
     
  17. Hagi

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    Bin ich im falschen Film ?

    Wo ist denn eigentlich das Problem?

    Ich habe weder empfohlen zu springen noch sich die Pistole selbst an den Kopf zulegen???

    eigentlich hatte ich sogar zur Frage noch 3 ergänzende Fragen gestellt!

    Aber kein Problem,,, heute schein Kriegsbeil ausgegraben, na dann "hau drauf"


     
  18. #18 Ralf Dühlmeyer, 18.06.2009
    Ralf Dühlmeyer

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    DAS werde ich ganz sicher nicht tun. Das machen in diesem Land nämlich schon viel zu viele und deswegen wächst so manches Geistesgut gewaltig ins Kraut.

    Wer duldet, wird zum Mittäter.

    Also wirst Du auch weiterhin mit meiner Kritik an Deinen Meinungsäusserungen leben müssen. Allerdings ggf. ohne sonstige Kommentare :).
     
  19. drulli

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    Ja und? Deswegen dürfen andere doch ihre Meinung dagegen stellen, z.B. um zu verhindern, dass Deine Meinung von Dritten als die des Forums wahrgenommen und übernommen wird.
     
  20. #20 Thomas B, 18.06.2009
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    ...überlege doch mal:

    Viele Leute hinterziehen Steuern und empfinden dies auch nicht groß als Unrecht, sondern vielmehr als zu billigende Notwehr gegen die unersättliche Gier des Staates.

    Dennoch wissen wir doch alle, daß steuerhinterziehung strafbar ist, oder?

    Daher wirst Du doch auch nicht im I-Netz Tips und Rechtfertigungen zur Steuerhinterziehung plazieren, oder? So etwas kann nicht unwidersprochen stehen bleiben. Alles klar?!

    Thomas
     
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