Maklerprovision fällig

Diskutiere Maklerprovision fällig im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo, man kann ja schon viel darüber nachlesen - trotzdem möchte ich unseren Fall einmal schildern. Den Hausverkäufer kennen wir privat. Er...

  1. novi69

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    Hallo,

    man kann ja schon viel darüber nachlesen - trotzdem möchte ich unseren Fall einmal schildern.

    Den Hausverkäufer kennen wir privat. Er versucht seit einiger Zeit das Haus zu verkaufen und hat auch einen Makler beauftragt. Wir sind privat an den Verkäufer rangetreten, haben uns das Haus mit dem VK angesehen und uns auch auf einen Preis geeinigt.

    Als wir uns dann um die Finanzierung kümmerten, benötigten wir natürlich Unterlagen. Da der VK so wenig wie möglich mit dem Hausverkauf zu tun haben will, hat er uns an den Makler verwiesen. Dazu mussten wir natürlich mit ihm Kontakt aufnehmen.

    Mit den erstem Unterlagen die er (per eMail) schickte, kam auch gleich ein Schriebs den wir unterschreiben sollten, das wir im Falle des Kaufs ihm eine Provision schulden. Wir haben natürlich nicht unterschrieben.

    Er hat uns einen falschen Grundriß geschickt. Auch der Grundbuchauszug war nicht komplett. Auf Nachfrage haben wir dann 2 Wochen später Post von ihm bekommen - wieder den falschen Grundriß - mehr nicht.

    Wenn unsere Finanzierung jetzt (hoffentlich bald) steht. Müssen wir dann damit rechnen das der Makler Provision von uns will? Hat er wirklich einen Anspruch?

    Wir hatten ja nur Kontakt zu ihm, da der VK uns die Unterlagen nicht geben wollte und uns diesbezüglich an den Makler verwiesen hat.

    Viele Grüße - Norbert
     
  2. milan

    milan

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    Hallo!

    Offenbar wurde der Makler aber auf euren Wunsch hin bzgl. des Hauses taetig. Wieso sollte der Makler irgend etwas fuer euch tun, wenn ihr nicht bereit seid, diese Taetigkeit zu bezahlen?
    Daran haette aber der Verkaeufer denken koennen. Evtl. einigt ihr euch bzgl. der Bezahlung des Maklers mit ihm.

    Viel Glueck
    Milan
     
  3. novi69

    novi69

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    Ich sehe das so, das der Makler auf Wunsch des VK tätig wurde. Der VK bat uns ja, die Unterlagen beim Makler anzufordern.
    Der Makler hat also nicht etwas für uns getan, sondern für den VK (der ihn ja auch beauftragt hat). Mir ist es ja letztenendes egal von wem ich den Grundriß bekomme.

    Der Provisionanspruch ist doch an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Vermittelt hat uns der Makler nicht. Und nur aus der Tatsache heraus das er uns einen (falschen) Grundriß und 3 Fotos gesandt hat, erkenne ich auch keine maßgebliche Beteiligung an der Kaufabwicklung.

    Achso - der Makler verlangt mehr als 7% Provision. Das Haus liegt (laut Wohngeldtabelle) in der einfachsten Gegend. Die Höhe der Provision empfinde ich schon als Frechheit - aber das tut natürlich erst einmal nichts zur Sache.

    Hat noch jemand eine Meinung dazu?
     
  4. #4 rainerS.punkt, 18.06.2009
    rainerS.punkt

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    In erster Linie ist der Makler erstmal vom Auftraggeber zu bezahlen. Das Zusenden von Unterlagen berechtigt noch nicht zur Provisionsforderung vom Käufer. Diese Forderung hätte er dir vorab mitteilen müssen, damit du eine Chance hast zuzustimmen oder abzulehnen. Nur, weil du ihn angerufen hast, kann er keine Provision fordern.

    Wenn du über seinen Provisionsanspruch aber informiert warst und seine Dienste weiter in Anspruch nimmst, hat er wohl ein Recht auf sein Geld.

    Wäre auch zu klären, welchen Vertrag Makler und VK geschlossen haben.


    Persönlich habe ich ein bisschen das Gefühl, dass du hier vom VK und/oder Makler evtl. für dumm verkauft werden sollst.


    Viele Grüße
    Rainer
     
  5. #5 MoRüBe, 18.06.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    Zum 48. Mal...

    ... der Makler muß den Kaufvertrag nicht vermitteln. Ein Nachweis über die Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages reicht aus.

    Hier ist aber Vorkenntnis vorhanden. Also dem Makler nett und freundlich schreiben, daß Ihr das Objekt schon kanntet, Euch mit dem verkäufer über den Preis geeinigt habt und das wars mit der Provision.

    Was der Verkäufer dann mit dem Makler macht, ist sein Problem.

    Vorausgesetzt natürlich, hier wurde die Wahrheit erzählt:konfusius
     
  6. novi69

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    Ja auf jeden Fall. Den ersten Kontakt mit dem Makler hatten wir wegen Grundriß/Grundbuch. Und das wie gesagt auf anraten des VK.

    Was genau meinst Du mit

    Der Makler hatte uns ja nen Schriebs geschickt in dem stand das wir Provision zahlen wenn wir kaufen. Das haben wir nicht unterschrieben.

    Reicht es wirklich, wenn wir den Makler darauf hinweisen das wir das Objekt privat gefunden haben und uns direkt mit dem VK über den Preis geeinigt haben?

    Noch haben wir ja keine Rechnung oder ähnliches vom Makler. Ich will nur sicher gehen, das der Makler keinen Anspruch hat.
     
  7. crax

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    Hallo zusammen,

    @ novi69:

    Gab es seitens des VK vielleicht einen Alleinauftrag für den Makler?

    Lasst Euch den Prov.anspruch schriftlich begründen.

    mfg crax
     
  8. drulli

    drulli

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    Es kommt auf deren Vertrag an, ob der Verkäufer dem Makler etwas schuldet.
    Haltet Euch nur an der Verkäufer. Es ist seine Aufgabe, den Verkauf mit Euch abzuwickeln. Wenn er dazu die Hilfe des Maklers benötigt, ist das sein Problem, und er soll ihn dafür angemessen bezahlen.
    Wenn Ihr schon einen Preis ausgehandelt habt, ist das gut für Euch. Es kann nämlich im schlimmsten Fall für den Verkäufer passieren, dass er davon noch 7% für den Makler abziehen darf. Hätte er das vorher gewusst, hätte er einen möglichst großen Teil davon auf den Kaufpreis aufgeschlagen. (oder er hat es schon... :) )
     
  9. novi69

    novi69

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    Glaube ich nicht. Bis jetzt ist ja auch noch nicht gekommen. Wir haben ja auch noch nicht gekauft.

    Informiert bin ich natürlich durch das Formular das ich unterschreiben sollte. Nichtsdestotrotz bin ich der Meinung, das ja nicht ich seine Dienste in Anspruch nehme. Das zusenden der Unterlagen kam ja auf Wunsch des VK zustande.

    Der VK deutete auch an das er den Makler mit zum Notar nehmen will. Aber auch das macht der Makler dann auf Wunsch des VK.
     
  10. crax

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    :bounce:

    mfg crax
     
  11. #11 rainerS.punkt, 18.06.2009
    rainerS.punkt

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    Wenn der VK mit dem Makler eine Vereinbarung getroffen hat, dass er ihn bezahlt, dann ist du sicher raus aus der Nummer. Aber dann hätte dir der Makler eigentlich keinen Provisionsanspruch mitgeteilt.

    Ich weiß nicht, ob zwingend eine Unterschrift nötig ist. Der Makler teilt dir seinen Anspruch mit - du nimmst seine Leistung weiter in Anspruch. Da wird dann (vermutlich) wie ein Vertrag gewertet (Makler hat Angebot gemacht, du hast Angebot angenommen = Vertrag geschlossen).

    Klären solltest du das mit dem VK.


    Viele Grüße
    Rainer
     
  12. #12 MoRüBe, 18.06.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    eigentlich müsste das...

    ... in seinem Angebot stehen...: weise ich Ihnen als bisher nicht bekannt nach...

    und in seinen AGB sollte sich ein Passus bezüglich Vorkenntnis finden lassen, so er hat...

    Aber wenn der VK jetzt den Makler mit zum Notar nehmen will...

    §16 einfügen: ein Makler hat nicht mitgewirkt:biggthumpup:
     
  13. novi69

    novi69

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    Was willst Du damit sagen?

    Wir haben nie ein Angebot bekommen. Ich habe jetzt gerade noch einmal geschaut: Was er uns geschickt hat war eine "Verbindliche Kaufabsichtserklärung" - die sollten wir unterschreiben und ihm zurückschicken.

    Hmm Makler = Sparkasse Mal sehen ob ich da AGB´s finde.

    Was meinst Du genau mit §16?

    @all: Schon mal vielen Dank für Eure Meinungen.

    Gruß Norbert
     
  14. #14 MoRüBe, 19.06.2009
    MoRüBe

    MoRüBe Gast

    crax meinte...

    ...:bounce: :D

    ich würd sagen: Nachtigall ick hör dir trapsen:shades

    Irgendwas ist da nicht sauber. zu§ 16: ein Kaufvertrag hat diverse §§. Ob nu 15 oder 18, hängt vom Notar ab. was ich meinte war: einfach einen § einfügen, wie oben. Ob der nu 16 oder 18 oder 121 heißt, ist egal. Hauptsache, steht drin. Sollte es zum Vertrag kommen, vorsichtig sein mit der Beauftragung: wer beauftragt, zahlt. Und dann bin ich mal gespannt was passiert, wenn § 16 drinsteht :bounce:
     
  15. novi69

    novi69

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    Hab ich mir gedacht. Na dann werden wir das mal mit einfügen lassen. Das wird dem Makler bestimmt nicht gefallen.
     
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