Vertragsstrafe / Standardformulierung im VOB Vertrag

Diskutiere Vertragsstrafe / Standardformulierung im VOB Vertrag im Bauvertrag Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo in einem Standard Bauvertrag steht folgenden Formulierung zur Vertragsstrafe "Für jeden Arbeitstag der schuldhaften Überschreitung der...

  1. #1 goetzschaefer, 20.06.2009
    goetzschaefer

    goetzschaefer

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    101
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Eberstadt
    Hallo

    in einem Standard Bauvertrag steht folgenden Formulierung zur Vertragsstrafe "Für jeden Arbeitstag der schuldhaften Überschreitung der vertraglich vereinbarten (Einzel)fristen durch den Auftragnehmer wird eine Vertragsstrafe von xPromille vereinbart. Der Promiellesatz bezieht sich auf die Abrechnungssumme der innerhalb der versäumten Vertragsfrist zu erbringenden Leistungen. max 5% der Gesamtabrechnungssumme"

    Kann ich diese so verstehen, dass bei einem Pauschalpreisvertrag es nur eine First gibt, nämlich die Gesamtfertigstellung und somit für jeden Tag schuldhaftrer Überschreitung xPromille der Gesamtabrechnungssumme Vertragsstrafe fällig werden könnten, auch wenn schon 80% der zu erbringenden Leistungen innerhalb der definierten Frist ausgeführt wurden.

    Gruß
    Götz
     
  2. sepp

    sepp

    Dabei seit:
    12.11.2004
    Beiträge:
    4.217
    Zustimmungen:
    3
    Beruf:
    architekt
    Ort:
    Saarland
    wenn einzelfristen für abschnitte definiert - 100% der abschnitte
    wenn gesamtfertigstellung definiert - 100%
     
  3. #3 goetzschaefer, 20.06.2009
    goetzschaefer

    goetzschaefer

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    101
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Eberstadt
    ok, d.h. wenn es 2 fristen gäbe eine für 80% fertigstellen und eine zweite für die restlichen 20%; dann würde bei einer Überschreitung der ersten Frist die Vertragsstrafe sich auf die 80% des wert beziehen, korrekt?

    sollte die erste frist eingehalten werden und nur die zweit verletzt werden, dann würde sich die vertragsstrafe nur auf die 20% beziehen, korrekt?
     
  4. #4 DerSuchende, 20.06.2009
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Haste Teilabnahmen gemacht ?
    "Bei einer Teilabnahme ist ein Vorbehalt nur dann zu erklären, wenn sich die Vetragsstrafenvereinbarung auf den von der Teilabnahme erfaßten Teil der Gesamtleistung bezieht. Ist dagegen die Vertragsstrafe für die nicht rechtzeitige Erbringung der Gesamtleistung ausbedungen, so ist der Vorbehalt bei der Abnahme der letzten Teilleistung zu erklären."
    Für Berechnung gilt die Regelung des § 11 Nr.3 VOB/B

    MfG
     
  5. #5 goetzschaefer, 20.06.2009
    goetzschaefer

    goetzschaefer

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    101
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Eberstadt
    nein, keine Teilabnahmen; es gibt nur eine Schlußabnahme; dass heißt dann bei Überschreitung einer Frist (egal welcher) ist immer die Gesamtvertragssumme als Bezug anzusetzen, ja?
     
  6. #6 DerSuchende, 20.06.2009
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Nö,
    MfG
     
  7. #7 Baufuchs, 20.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Wieso

    Bezug auf Gesamtsumme bei Überschreitung Teilfristen? Ist doch ganz klar anders vereinbart:

    Außerden erst mal prüfen ob es vertraglich vereinbarte Teilfristen überhaupt gibt.
    Gibt es lediglich einen Bauzeitenplan, sind die darin genannten Teilziele noch lange nicht als "vertraglich vereinbarte Fristen" anzusehen.
     
  8. #8 goetzschaefer, 20.06.2009
    goetzschaefer

    goetzschaefer

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    101
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Eberstadt
    ok, dann anders gefragt; wenn es nur eine Schlussabnahme gibt und keine Teilabnahmen, ist dann nur zu prüfen ob die gesamtleistung in dem definierten gesamtzeitraum ausgeführt wurde; und wenn nicht dann die potentielle Vertragsstrafe auf die gesamtsumme des beauvertrags zu beziehen?

    .. schwieriges thema... wie wird denn soetwas in der Praxis gemacht..? (denn Zeitüberschreitungen gibt es doch bestimmt öfters; auch schuldhafte vom auftragnehmer)
     
  9. #9 DerSuchende, 20.06.2009
    DerSuchende

    DerSuchende

    Dabei seit:
    25.10.2008
    Beiträge:
    927
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Forscher
    Ort:
    REG Arnsberg
    Darüber sollte DICH dein Bauleiter genau aufklären.
    MfG
     
  10. #10 goetzschaefer, 20.06.2009
    goetzschaefer

    goetzschaefer

    Dabei seit:
    24.03.2008
    Beiträge:
    101
    Zustimmungen:
    0
    Beruf:
    Betriebswirt
    Ort:
    Eberstadt
    mmh, ok, wird schwierig werden... dennoch besten dank
     
Thema: Vertragsstrafe / Standardformulierung im VOB Vertrag
Besucher kamen mit folgenden Suchen
  1. Vertragsstrafe bei Teilabnahme

    ,
  2. Vertragsstrafe und Teilabnahme

Die Seite wird geladen...

Vertragsstrafe / Standardformulierung im VOB Vertrag - Ähnliche Themen

  1. Vertragsstrafe geltend machen?

    Vertragsstrafe geltend machen?: Hallo, wir haben gerade ein Einfamilienhaus bauen lassen und haben eine Frage zum Thema Vertragsstrafe: Wir hatten in unserem Hausbauvertrag ein...
  2. Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung

    Vertragsstrafe / Fälligkeit der Zahlung: Hallo zusammen, auch wenn hier keine Rechtsberatung erfolgen darf, vielleicht kann mir jemand ein paar Tipps zu üblichen Verfahrensweise bei...
  3. Baugenehmigung/ teilfreigabe und Vertragsstrafe

    Baugenehmigung/ teilfreigabe und Vertragsstrafe: Hallo, wir bauen aktuell mit einem Bauträger ein Massivhaus. Im Vertrag steht: Baubeginn 4 Wochen nach Baugenehmigung mit garantierter 6...
  4. Bauzeitverinbarung ohne Vertragsstrafe bei Überschreitung

    Bauzeitverinbarung ohne Vertragsstrafe bei Überschreitung: Hallo zusammen, in unserem Bauvertrag ist folgende Klausel zu finden: "Die reine Bauzeit betrgägt sieben Monate zzgl. der anerkannten...
  5. über Vertragsstrafe hinaus?

    über Vertragsstrafe hinaus?: Hallo, die Konventionalstrafe bei unserem Bauvertrag ist, so wie es aussieht, zu niedrig, denn trotz Überschreitung des Fertigstellungstermins...