Zählt der Hauswirtschaftsraum nicht bei der Wohnflächenberechnung?

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  1. rellek

    rellek Gast

    Hallo,

    kann mir jemand sagen, ob der Hauswirtschaftsraum nicht mit in die Wohnflächenberechnung berücksichtigt wird.

    Welche Links gibt es, damit man sich mal die DIN zur Wohnflächenberechnung ansehen kann.

    Gruß

    Manfred
     
  2. #2 lakra-man, 05.03.2004
    lakra-man

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  3. #3 bauworsch, 05.03.2004
    bauworsch

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  4. #4 bauhexe, 05.03.2004
    bauhexe

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    Ich würde ihn dazu rechnen, wenn er auch als Aufenthaltsraum zu nutzen ist, d.h. Belichtung, Belüftung, Raumhöhe, usw. passen.
     
  5. #5 Torsten Stodenb, 05.03.2004
    Torsten Stodenb

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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    Ja, aber

    wenn ohne Keller gebaut wird, muss ein Abstellraum von min 6 m² (Unterschiede je nach LBO?) nachgewiesen werden. Da nimmt man dann den sog. HWR. Besser wäre, es würde zusätzlich ein echter HWR eingeplant. Viele benutzen das Gästezimmer dafür, weil es sowieso meist leersteht.
     
  6. #6 lakra-man, 05.03.2004
    lakra-man

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    @ Torsten

    HW-Raum zählt. Ob mit, oder ohne Keller.
    Gruß
    Klaus
     
  7. #7 Torsten Stodenb, 05.03.2004
    Zuletzt bearbeitet: 05.03.2004
    Torsten Stodenb

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    Wenn Du krank bist, zieh' in ein Holzhaus. Wenn das nicht hilft, geh' zum Arzt. (schwed. Sprichwort)
    Ja, Klaus, aber
    das war nicht mein Thema. Ich hatte nur darauf hingewiesen, dass man einen Abst nachweisen muss, und dass dann in der Regel der HWR als solcher ausgewiesen wird. Dadurch merkt man übrigens, dass beide Funktionen benötigt werden. Wenn so ein 6 m² Räumchen (manche Grundrisse haben sogar weniger!) sowohl als echter Abstellraum als auch für Hausarbeiten wie Waschen oder Bügeln (Wo steht eigentlich eine Nähmaschine?) dienen soll, wird's nämlich kritisch. Hoffentlich will der Bauherr dort nicht auch noch Werkzeug und halbfertige Bastelwerkstücke unterbringen! Schon der Elektroschaltkasten darf sich ja oft aufgrund von Vorschriften nicht im selben Raum wie Waschmaschine und Trockner befinden. Wobei manche Leute letztere Geräte sogar in einer ausreichend grossen Küche unterbringen. Die ist dann sozusagen der HWR für's Feuchtwarme.
    Das sind alles Dinge, die die meisten Bauherren wohl an-, aber nicht zuendedenken. Und die meisten Standardgrundrisse begnügen sich auch mit dem Minimum oder mit weniger, weil sich grosse Wohnzimmer oder Wohnküchen besser verkaufen lassen.
    Ich versuche übrigens oft eine kleine Abstellkammer im DG einzuplanen. Für einen zweiten Staubsauger usw. Das ist häufig neben dem Treppenaufgang leicht möglich. Überhaupt plädiere ich eher für eine funktionale Aufteilung der verschiedenen hauswirtschaftlichen Bezugsorte zwischen den jeweils am besten geeigneten Hausregionen: Abst (zur Not nur separat im DG), Wäsche, Küche (nicht zu klein und mit viel Stauraum), teilweise Bad und WC(z.B. Putzmittel), Büroraum oder entsprechender Arbeitsplatz (z.B. im DG gegenüber dem Treppenaufgang) und Aussenraum (z.B. an Carport angebaut und wärmegedämmt).
    Soweit die Theorie (meine). In der Praxis werden jedoch fast immer Kompromisse gemacht, etwa weil die Bauherren bei begrenztem Budget der schieren m²-Zahl der Kinderzimmer oder (schlimmer) ihres Schlafzimmers, auch des Wohnzimmers mehr Gewicht beimessen als den alltagspraktischen Konsequenzen ihrer Planungen. Geschickte Beratung, die Träume mit Realität zur Deckung bringt, ist hier wiederum angesagt.
     
  8. #8 Ingo Nielson, 06.03.2004
    Ingo Nielson

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  9. #9 lakra-man, 06.03.2004
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    Hatten wir schon..

    Ist doch gar nicht so schlimm, Ingo!

    Hallo, machts nicht so wild! Diese Verordnung gilt, wie bereits erwähnt (und so steht es auch in § 1 WoFIV

    Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche

    (1) Wird nach dem Wohnraumförderungsgesetz die Wohnfläche berechnet, sind die Vorschriften dieser Verordnung anzuwenden)

    Und nur dann.
    .
    Wer nicht nach dem Wohnraumförderungsgesetz gefördert wurde, braucht sich an DIESE Verordnung nicht zu halten.
    .
    Liebe BAUHEXE :
    Da ist ein Beitrag von Dir verschwunden (nach Torstens letztem Beitrag) ..... Hab's genau (!) gemerkt!

    Gruß
    Klaus

    PS: Weshalb ist diese Frage eigentlich soooo wichtig? Würd mich mal interessieren.
     
  10. #10 Ingo Nielson, 06.03.2004
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    hallo klaus,
    ich wollte damit auch nur ausdrücken, dass von den regierungen der länder und des bundes anscheinend ohne vorherige koordination die verordnungen und gesetze herausgegeben werden. statt zb. in einem bauantragsformular oder im erhebungsbogen ganz einfach auf die "geltenden verordnungen" hingewiesen wird, steht dort oft explizit eine bestimmte verordnung oder man bezieht sich auf eine norm. kein wunder, dass wir uns alle paar wochen neue formulare besorgen müssen.
    :--). die frage wird im prinzip erst wichtig, wenn zb ein wichtiger staatsdiener zb die bauantragsunetrlagen bemäkelt oder irgendwann man jemand ein gutachten macht und der bauherr dann merkt, dass z.b. der planverfasser nach der falschen berechnungsgrundlage gehandelt hat...
    wir sind halt ein volk von bürokraten. :-)
     
  11. #11 lakra-man, 06.03.2004
    lakra-man

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    Halb so schlimm

    Hallo Ingo!
    Es kann einem manchmal echt, da hast Du tausend Mal Recht, auf den Sack gehen, wie die linke Hand nicht weiß, was die Rechte grad will. Die Rede ist von Bürokratie.
    .
    Ich, als alter Angehöriger der Sekte von Beamten (auf Wunsch mancher bald aussterbend), auch Bürokrautz oder hochachtungsvoll "Herr Bürokratius" genannt, finde das selbst schlimm. Meinst Du, bei uns blickt noch einer durch? Kaum ein Kollege wusste beispielsweise, dass es eine neue Verordnung zur Berechnung der Wohnflächen gibt, die wir (als Wohnraumförderer) nun anzuwenden haben. Mir graust es jetzt schon davor, die Anträge zu bemängeln, wenn "meine" Architekten brav wie bisher die II. Berechnungsverordnung als Grundlage nehmen. Weshalb nicht gleich diese BVO ändern? Nein, das wäre zu einfach gewesen für die Minsiterialbürokratie. Lieber mehrere VO's nebeneinander. Perfektion des Chaos ist angesagt. :mauer
    .
    Und dann wollen solche Leute das Steuerproblem auf einem BIERDECKEL (!!) lösen. Das Volk will verdummt werden.
    .
    Hast Du, Ingo, schon mal erlebt, dass man UNS Praktiker (egal ob als Architekten oder Verwaltungsfuzzi) um Meinung frägt?
    .
    Ironie AN : Ich bin ganz baff, DUUU kennst einen (oder gar mehrere) WICHTIGE STAATSDIENER ? Die soll es wirklich geben? Ich dachte immer, die sind so was die Wolperdinger oder Trolle. Ironie AUS . Komm mal zu uns, dann lad ich Dich sogar gerne auf einen Kaffee ein.
    .
    Ganz herzlicher Gruß
    Klaus
     
Thema: Zählt der Hauswirtschaftsraum nicht bei der Wohnflächenberechnung?
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