Grundstücksteilung / Grundschuld

Diskutiere Grundstücksteilung / Grundschuld im Baufinanzierung Forum im Bereich Rund um den Bau; Hallo! Meinen Nachbarn ist ihr 700qm Grundstück nun doch zu groß und sir haben mich gefragt ob ich nicht für kleines Geld ca. 200-300qm des...

  1. Rene'

    Rene'

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    Hallo!

    Meinen Nachbarn ist ihr 700qm Grundstück nun doch zu groß und sir haben mich gefragt ob ich nicht für kleines Geld ca. 200-300qm des hinteren Teiles kaufen möchte. Es soll wirklich nur ein Appel und ein Ei kosten weil die beiden eigendlich nur froh sind wenn sie die Fläche von der Backe haben, bebaut werden darf es auch nicht.
    Das 700qm Nachbargrundstück ist nicht lastenfrei sondern im Grundbuch ist eine Grundschuld der finanzierenden Bank eingetragen.
    Grundsätzlich hätte ich schon interesse, ich stell mir aber die Frage wie in einem solchen Fall der Ablauf aussieht. Schliesslich möchte ich die ca. 300 qm Grundstück ja "Lastenfrei" erwerben.


    - muss die Bank der Teilung/dem Verkauf zustimmen?
    - kann die Bank Einfluss auf den Kaufpreis nehmen?
    - wie wird das gehandhabt das ich ein "lastenfreies" Grundstück kaufen will und die vorhandene Grundschuld auf den Rest geschrieben wird?
    - wie hoch sind die Kosten für das Umschreiben der Grundschuld?

    Hat da jemand vielleicht Erfahrung mit?

    Danke und Gruß,
    Rene'
     
  2. R.B.

    R.B.

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    JA, denn es handelt sich ja um eine Sicherheit die an die Bank abgetreten ist.
    Das sollte aber nicht Dein Problem sein, sondern ist Sache des Verkäufers, wie er das mit seiner Bank regelt.

    Das wird sie nur dann machen, wenn der Verkäufer noch Verbindlichkeiten hat für die diese Sicherheit haftet. Sind die Grundschulden nur eingetragen, aber der Verkäufer hat keine (oder kaum) Verbindlichkeiten, dann ist es der Bank ziemlich egal.

    Das muss der Verkäufer regeln. Der verkaufte Teil wird dann von seinem Grundstück "abgetrennt" und bekommt eine eigene Nummer (meist die alte Nummer erweitert mit Buchstaben wie A, B usw.).
    Details erfährt man beim Grundbuchamt bzw. Bauamt der Gemeinde.

    Das kann ich nicht sagen. Für Notare gibt es eine Gebührenordnung. Die Kosten der Gemeide-/Stadtverwaltung erfährt man durch einen Anruf bei den o.g. "Ämtern".
    Es geht ja dann nicht nur um die Grundschuldeintragung. Da kommen mehrere Positionen zusammen.

    Ach ja, da muss vermutlich auch noch eine neue Vermessung gemacht werden.....gibt´s auch nicht umsonst.

    Gruß
    Ralf
     
  3. R.B.

    R.B.

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    Sorry, da liege ich evtl. falsch. Hab gerade nachgeschaut. Bei uns wurden die Nummern mit /1 /2 usw. ergänzt. Also nix Buchstaben.
    Ist aber auch nicht so wichtig. :D

    Gruß
    Ralf
     
  4. derF

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    Nein, die Bank muss nicht zustimmen.
    Sie kann die Zustimmung verweigern, wenn der Verkäufer noch Schulden hat und der vereinbarte Preis der Bank als zu niedrig erscheint.

    Ist ja auch sinnvoll, sonst verkauft einer seiner Frau das Haus welches die Bank als Sicherheit hat für einen Euro, hebt selbst die Hand und schon hat die Familie ein schuldenfreies Haus. Wär ja Quatsch, wenn das ginge.
     
  5. Julius

    Julius

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    Das kommt davon, wenn man falsch fragt!

    "Muß die Bank zustimmen?" sollte sicherlich heißen: "Ist die Zustimmung der Bank erforderlich?".

    Das hat im Deutschen eine völlig andere Bedeutung.
    Und Ralf ist prompt auf diese Schlamperei von Rene reingefallen.
    Aber derF hat aufgepaßt! :winken
     
  6. Rene'

    Rene'

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    "Falsch Fragen" tut man nur wenn man Einfluss auf die Antwort nehmen will.;)

    Trotz der falschen Frage wurde mir von Ralf zufriedenstellend geholfen,derF hat die Feinheiten rausgearbeitet und Julius hatte die Möglichkeit als Linienrichter mal wieder einer seiner sinnlosen Beiträge zu loszulassen.
    Also sind doch alle wieder glücklich. ;)

    Na dann werde ich die Sache mit dem Nachbarn mal bekallen und Ihn darum bitten zuerst bei der Bank vorstellig zu werden und die Sache erst mal da abzuklären.
    Sollte da eventuell Formulierungsbedarf bestehen werde ich Ihn an unseren Linienrichter verweisen.

    @Ralf,derF: Danke, das hat mir schon mal sehr geholfen. Das waren die Infos die ich erst mal haben wollte um mit dem Nachbarn ein vertiefendes Gespräch zu führen.


    Gruß,
    Rene'
     
  7. R.B.

    R.B.

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    Wie bereits erkannt, war mein Beitrag so gemeint, daß eine Zustimmung der Bank erforderlich ist. Deswegen auch der Nachsatz mit den Sicherheiten.
    Aber in Verbindung mit der Antwort zur 2. Frage sollte das ja klar sein.

    Gruß
    Ralf
     
  8. #8 Robert1, 24.06.2009
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    Wie die Vorredner.
    Als Ergänzung zu den Kosten:
    Das (Teil)grundstück wird nach der Teilung vom Grundschuldgläubiger freigegeben. Die Kosten der sog. Lastenfreistellung trägt eigentlich immer der Verkäufer.
    Um nochmal beide Fragen aus #5 zu beantworten:
    "Muß die Bank zustimmen?" Nein.
    "Ist die Zustimmung der Bank erforderlich?" Ja, sog. Pfandfreigabe.
     
  9. derF

    derF

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    War mir schon klar, dass Du das so meinst Ralf.

    Da es aber missverstanden werden kann, wollte ich es klarstellen :konfusius
     
  10. R.B.

    R.B.

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    Dafür ist doch Julius zuständig. :mega_lol:

    Trotzdem Danke.

    Gruß
    Ralf
     
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