Tipps und Hinweise / Erstellung Gartenmauer

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  1. korni

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    so... meine Frau drängt (manche würden sagen nervt) nun schon einige Zeit und ich muß mich nun mit diesem Thema ernst beschäftigen....

    Ein fast wergerotteter Gartenzaun soll weichen und eine Gartenmauer wird entstehen. Der Hauptgrund der Mauer ist Unkrautwuchs vom Nachbargrundstück....

    Meine Frau (und auch ich) haben nach 10 Jahren absolut keine Ambitionen mehr immer wieder auf den knien die "Wildkräuter" der Nachbarn zu entfernen...

    Das "Projekt" umfaßt eine ca. 10 Meter und eine etwa 15 Meter lange Mauer. Fundament natürlich 80 cm tief frostfrei aus Beton. Stützwirkung hat die Mauer keine, so daß wir der Meinung sind, eine 17,5 cm breite Mauer reicht...

    Leider habe ich hier noch keine Informationen über die erforderiche Nässesperre gefunden. Auch sind wir uns nicht sicher aus welchem Material die eigentliche Mauer entstehen soll.... Verblendet soll sie jedoch aus optischen Gründen mit Naturstein-Klinker bzw. Verblender verschönert werden... Die Mauer soll vermutlich mit ebenfalls gemauerten Pfosten unterbrochen werden zwischen denen dann noch Zaunelemente gesetzt werden....

    Eine "Laienübersicht" ergab die Qual der Wahl zwischen folgenden Mauersystemen: KS-Stein 6DF (B 24,8 x T 17,5 x H 23,8), Porenbeton-Steinen (B 60 x T 17,5 x H 20), sowie Bimsbeton-Hohlblocksteinen (B 49,5 x T 17,5 x H 23,8). Bei einer zweilagigen Ausführung kommen wir dann je nach Stein auf eine geschlossene Höhe von 40cm - 47,6cm, welche uns für den eigentlichen Zweck (Unkrautrückhaltung) ausreichend erscheint. Pfosten werden eintsprechend Zaunfelder (ca. 60cm hoch) in der Höhe angepasst.

    Zu den Materialkosten:

    KS-Stein 100%
    Porenbeton 75%
    Bimsbeton 61 % + Betonfüllung

    Nun die Frage um meine Materialentscheidung zu beschleunigen:

    Welche Maßnahmen müssen je nach Mauermaterial noch durchgeführt werden, damit der Naturstein auch dauerhaft auf der Mauer kleben bleibt?

    Entscheidend ist nicht unbedingt der günstigste Preis, sondern auch eine einfache Herstellung...

    So erstmal vielen Dank für Lesen, wenn dann auch noch nützliche Antworten eintreffen, wäre ich sehr dankbar.... Natürlich werde ich Fragen mit besten Wissen und Gewissen beatworten....

    Freundliche Grüße :winken

    Andi
     
  2. #2 meisterLars, 23.06.2009
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    Meine Meinung: Wenn schon Gartenmauer, dann doch sowas. Dann reicht auch ein Unterbau aus 0/45, also ohne Beton.
     
  3. #3 optikus, 23.06.2009
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    Hey Korni!
    Was sagt der Nachbar?
    Genehmigung schon geholt?

    Gruß optikus
     
  4. #4 Bauwahn, 23.06.2009
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    Dann lasst es noch einfach. So ein paar Blümchen tun doch gar nicht weh.
     
  5. korni

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    @ meisterLars:

    Optisch kommen deine Vorschläge auch schon fast an das gewünschte Endprodukt...:28: Leider ist eine Installation von Zaunelementen hier dann wohl in einer Trockenmauer nicht möglich...

    @ otpikus:

    brauche ich für dieses kleine Vorhaben eine Genehmigung ???
    Das komplette "Bauwerk" wird auf unserem Grundtück errichtet....

    @ Bauwahn:

    Blumen wären ja ok.... aber es handelt sich hierbei um ein Wildhang, der etwa in 8 Meter Breite an der Grundstücksgrenze verläuft und von einer GaLaBau-Firma im Auftrag der Eigentümergemeinschaft nut 2 mal im Jahr abgemäht wird...:motz

    Gruß

    Andi
     
  6. #6 optikus, 23.06.2009
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    Hey Korni!
    Kann sein,gibts einen Bebaungsplan?
    Immerhin planst du eine Mauer,selbst bei Maschendrahtzäunen gibts Auflagen.
    Würde mich da erstmal beim Bauamt kundig machen.
    Und mit dem Nachbarn in Ruhe reden kann auch nix schaden.
    Gruß optikus
     
  7. Robby

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    Wenn im B-Plan nichts drin steht gilt die Übliche Einfriedung in dem BAugebiet / Umgebung
     
  8. korni

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    Soweit ich mich erinnern kann befinden sich im Bebauungsplan keine Hinweise/Einschränkungen für die Einfreidung...

    .... Hat schon mal jemand mit einer Eigentürmergemeinschaft von 48 Wohnungen unterhalten ???

    Anbei zwei Bilder, welche die Situation etwas erkennen lassen....

    Gruß Andi
     
  9. Baumal

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  10. #10 optikus, 23.06.2009
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    Hey Korni!
    Das wußte ich nicht,aber wie gesagt Anfrage bzw. Mitteilung an die Eigentümergemeinschaft und vor allem Bauamt mal nachfragen.!
    Damit vermeidet man viel Ärger.

    Gruß optikus
     
  11. korni

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    Hier das Nachbarrecht, welches für meinen Bereich zutrifft...

    Habe soeben mit dem Bauamt telefoniert, die sagen: "ich kann loslegen, ist genehmigungsfrei"

    --> http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz_Schleswig-holstein.html

    Nachbar ist hiernach auf jeden Fall zu informieren, werde ich kurzfristig auch tun.... Sollte die Information per Einschrieben durchgeführt werden, oder reicht eine eMail, bzw. ein normaler Brief?

    Ich kenne mich mit den Gesetzestexten nicht so gut aus!

    Kann die Mauer direkt auf die Grenze errichtet werden oder auf meinem Grundstück, kann ich nun Beteiligung an den Kosten verlangen? Wenn ja vermutlich nur für einen Maschendrahtzaun mit 1,20 m Höhe und eventuell eine Sperrschicht (wg. Unkraut)...

    Gruß

    Andi
     
  12. #12 optikus, 23.06.2009
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    Wenn mauern dann mit Aussenseite auf die Grenze;
    Kostenbeteiligung? Nette Idee!:mega_lol:


    Gruß optikus
     
  13. Baumal

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    in Schlewsig Holstein besteht einfriedungspflicht.
    ergo, der nachbar muß sich an den kosten
    der gemeinsamen einfriedung auf der grenze beteiligen.

    wenn auch nur anteilig, für kosten zur errichtung eines maschendrahtzauns...
     
  14. #14 optikus, 23.06.2009
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    Ok,find ich auch fair,sonst wäre es ja, wer zuerst macht hat verloren.
    Zumindest die billigste Version selbstredend.

    Gruß optikus
     
  15. Julius

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    Werbung hier erfolgt gegen meinen Willen!
    Was aber nun, wenn schon ein Zaun besteht und nur einer der Nachbarn nachträglich lieber das Mäuerchen hätte...?
     
  16. Baumal

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    ich hab das was von einem verrottenden gartenzaun
    im bestand gelesen.

    da der nachbar auch an unterhaltung einer einfriedung
    zu beteiligen wäre und da die alte einfriedung "schrott" ist, kann es nur
    fair sein er beteiligt sich an der preiswertesten lösung (maschendraht).

    wenn der nachbar natürlich lieber (auf seine mehrkosten)
    ein mäuerchen bauen will und der andere nachbar damit nicht einverstanden
    ist, da er sich an kosten eines maschendrahtzaunes beteiligt, und auch einen
    maschendrahtzaun lieber sehen mag als ein mäuerchen.....

    gibts ein maschendrahtzaunstreit...:D
     
  17. #17 Baufuchs, 23.06.2009
    Baufuchs

    Baufuchs Gast

    Mal abgesehen von den Kosten

    Was eigentlich, wenn der Nachbar lapidar feststellt "Mauer ist nicht ortsüblich" und verlangt, dass stattdessen gem. Nachbarrecht nun ein ca. 1,20m hoher Maschendrahtzaun errichtet wird?

    Die Auskunft des Bauamts "Sie können loslegen,ist genehmigungsfrei" bezieht sich nur auf das Baurecht.

    Ich selbst bin ein friedlicher Geselle, aber wenn mir ein "Nachbar" statt mit mir zu reden, per Mail/Brief oder gar Einschreiben mitteilen würde "ich bau da jetzt ne Mauer hin", würde dem der helle Tag dunkel gemacht...:winken

    Nachtrag:
    Wegen Baurecht vs. Nachbarrecht mal dem Link in #9 folgen
     
  18. #18 optikus, 23.06.2009
    optikus

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    Und hier gilt wieder mal..........
    Der friedlichste kann nicht in Frieden leben,wenn,s dem bösen Nachbarn nicht gefällt,
    deshalb wieder mein Spruch:
    Anfrage bei der Hausverwaltung schriftlich stellen, nächste Miteigentümerversammlung der Nachbarn abwarten und sich dazu per Tagesordnungspunkt einladen lassen und ruhig und nett Anliegen vortragen und Pläne,Skizzen mitbringen..

    Gruß optikus
     
  19. korni

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    @ alle....

    Ich bin auch ein friedlicher Mensch!!! Aber etwas Absichern wollte ich mich schon....

    ... ich werde morgen mal mit der Hausverwaltung telefonieren....
    Vermutlich reicht ja nach dem Telefonat eine eMail mit der Bitte um Kenntnisnahme/Bestätigung um meine Informationspflicht zu belegen....

    Wegen Kostenbeteiligung brauche ich wohl nicht Anfragen, ist mir eigentlich auch zu doof, steht halt im Nachbarschftsrecht...

    Wie gesagt, es geht mir nicht im Detail um die Kosten sondern um die eigentliche Errichtung der Mauer (schön, haltbar, aber nicht zu teuer, möglichst mit Sicht auf Nauturstein) , wobei ich nochmals um Tipps bitte....

    Kennt ihr gute Webseiten mit Mustergärten wo wir uns Anregungen holen können???

    DANKE !!!

    Gruß

    Andi
     
  20. korni

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    Das kleine Projekt sollte nicht mit einem Staatsvorhaben (Brückenschlag nach Dänemark).. gleichgestellt werden... Idee ist eigentlich nicht schlecht, werde ich morgen bei dem Telefonat mal anbieten.... Ich wollte die "Angelegenheit" jedoch nicht auf die "Lange Bank" schieben....

    Laut Nachbarschaftsrecht....

    § 12 Errichten der Grenzwand

    (1) Der Grundstückseigentümer, der eine Grenzwand errichten will, hat dem Eigentümer des Nachbargrundstücks die Bauart und Bemessung der beabsichtigten Wand schriftlich anzuzeigen; § 7 Abs. 2 gilt entsprechend.


    (2) Der Eigentümer des Nachbargrundstücks kann innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Anzeige verlangen, die Grenzwand so zu gründen, daß bei der späteren Durchführung seines Bauvorhabens zusätzliche Baumaßnahmen vermieden werden. Mit der Errichtung der Grenzwand darf erst nach Fristablauf begonnen werden.

    ..... muß ich sowieso 2 Monate warten, bis der Aufbau begonnen werden kann.....:sleeping

    Greetz
     
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